# taz.de -- Änderung des Telemediengesetzes: Länder verhandeln über Apps
       
       > Die Ministerpräsidenten beraten, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz
       > dürfen. Sender und Verlage scheinen sich schon geeinigt zu haben.
       
 (IMG) Bild: Irgendwie „presseähnlich“: die Tagesschau-App
       
       Der Streit schwelt seit Jahren: Wie viel Text dürfen die
       öffentlich-rechtlichen Sender im Internet darstellen? Die Zeitungsverlage,
       allen voran Axel Springer, finden: Nicht viel. Denn die Sender erhalten
       ihren Rundfunkbeitrag ja [1][für Videos und Audios][2][für Videos und
       Audios]. Wenn sie im Internet Texte darstellen, sei das
       „öffentlich-rechtliche Gratispresse“.
       
       Gegen das Angebot der „Tagesschau“-App zogen die Verlage 2011 vor Gericht.
       Die App sei, entschied das Oberlandesgericht Köln im Herbst 2016,
       [3][„presseähnlich“ und damit rechtswidrig.]
       
       Ein Triumph für die Verlage – doch das Urteil galt nur für die Ausgabe der
       App vom 15. Juni 2011. Und damit man nicht um jeden einzelnen Tag des
       öffentlich-rechtlichen Netzangebotes streiten muss, suchen Sender und
       Verlage beziehungsweise PolitikerInnen schon seitdem einen Kompromiss.
       
       Weil Medienpolitik Ländersache ist, entscheiden die MinisterpräsidentInnen
       in der Frage. Die haben die Diskussion über eine Änderung des sogenannten
       Telemediengesetzes schon zweimal aufgeschoben. Am Donnerstag nun wollen sie
       bei ihrem Treffen in Berlin über einen Gesetzesvorschlag beraten. Aus
       Senderkreisen heißt es, dieser Vorschlag sei unter den Ländern
       konsensfähig.
       
       ## Einigung untereinander
       
       Das Branchenmagazin Horizont [4][berichtete am Wochenende], dass die Sender
       und Verlage sich mittlerweile untereinander geeinigt hätten. Bei einem
       Treffen in der vergangenen Woche sollen ARD, ZDF, Deutschlandradio und
       Mathias Döpfner als Chef des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
       (BDZV) einen Kompromiss gefunden haben. Demnach sollen die Sender ihren
       Schwerpunkt im Netz auf Audiovisuelles legen.
       
       Was das genau bedeutet, müssten die Vorsitzende der Rundfunkkommission der
       Länder, Heike Raab (SPD), und Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei
       Sachsen-Anhalt, die bei diesem Thema federführend ist, in einem
       Gesetzestext definieren. Dem müssten die MinisterpräsidentInnen am
       Donnerstag zustimmen und darüber anschließend in ihren Landesparlamenten
       abstimmen lassen.
       
       Darüber hinaus, heißt es bei Horizont, sei eine Schiedsstelle geplant, die
       künftig zwischen VerlegerInnen und Sendern außergerichtlich vermitteln
       solle. So eine hatte unter anderem Stefan Raue, Intendant des
       Deutschlandradios, immer wieder ins Gespräch gebracht.
       
       Gegenüber der taz wollte keine der an den Gesprächen beteiligten Parteien
       das Gerücht um die Einigung kommentieren. Man bitte um Verständnis, dass
       man der Ministerpräsidentenkonferenz nicht vorgreifen wolle, heißt es aus
       der ARD. Eine Sprecherin des BDZV sagte, solange die Verhandlungen in der
       Schwebe seien, wolle sie diese nicht kommentieren. Konkreter wird nur der
       NDR. Der hatte Anfang dieses Jahres Verfassungsbeschwerde gegen die
       Entscheidung des OLG Köln eingelegt und will an dieser festhalten.
       
       ## Soll der Rundfunkbeitrag steigen?
       
       In den vergangenen Monaten hatten sich einige ARD-Sender und Verleger
       angenähert. Hatte Döpfner vor knapp zwei Jahren die Öffentlich-Rechtlichen
       noch mit dem Staatsfunk in Nordkorea verglichen, sagte er im Dezember im
       Spiegel, er spüre beim neuen ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm „[5][ganz
       klar“ Einigungswillen]. Den hat auch der WDR gezeigt, als er im Herbst
       eigenmächtig entschied, die [6][Textmengen in seinen Digitalangeboten zu
       kürzen.]
       
       Neben der Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen, beraten die
       Ministerpräsidenten am Mittwoch und Donnerstag noch ein weiteres brisantes
       Thema: Soll der Rundfunkbeitrag an die Inflation gekoppelt werden – und
       damit kontinuierlich steigen? Eine Arbeitsgruppe von sechs Bundesländern
       hat das vorgeschlagen.
       
       12 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neue-App-fuer-ARD-Reporter/!5073777
 (DIR) [2] /Neue-App-fuer-ARD-Reporter/!5073777
 (DIR) [3] /Urteil-im-Streit-um-Rundfunk-Apps/!5344978
 (DIR) [4] https://www.horizont.net/medien/nachrichten/Telemediengesetz-Zeitungsverleger-und-oeffentlich-Rechtliche-einigen-sich-167562
 (DIR) [5] https://magazin.spiegel.de/SP/2017/50/154712673/index.html?utm_source=spon&utm_campaign=vorab
 (DIR) [6] /Laengenbegrenzung-fuer-Onlinetexte/!5470779
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
 (DIR) Peter Weissenburger
       
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