# taz.de -- Kolumne Geht’s noch?: Vorsicht, begründetes Interesse!
       
       > Die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt in der Pfalz zeigt: In
       > Sachen Herkunftsnennung bei Straftätern ist abzuwägen ob … Ach, egal!
       
 (IMG) Bild: Der Tatort war ein Supermarkt, der kurzzeitig geschlossen blieb
       
       Was wollen die meisten Menschen wissen? Warum ein 15-Jähriger in der
       Südpfalz eine 15-Jährige erstochen hat.
       
       Was wollen Rechte wissen: Wo der 15-Jährige herkommt.
       
       Und was titelte die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch, nachdem sich dieses
       im rheinland-pfälzischen Kandel ereignet hatte? „15-Jähriger Afghane
       ersticht Mädchen im Supermarkt“.
       
       Die rechte Filterblase feiert seitdem zweite Weihnachten. [1][Epoch Times],
       [2][Junge Freiheit] und [3][AfD-Chef Meuthen] beeilten sich, das Vaterland
       zu betrauern. Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal klar war:
       Was war das Motiv? Ist der mutmaßliche Täter Asylbewerber? Und ist das für
       den Fall relevant?
       
       Die Polizei sagte nämlich erst am Donnerstagnachmittag, dass es sich
       tatsächlich um einen Flüchtling geht – aber auch, dass die Tat wohl vor
       allem eine Beziehungstat war. Der Titel der dpa-Meldung suggeriert etwas
       anderes.
       
       Seit etwa zwei Jahren wird debattiert, ob man die Herkunft von Straftätern
       in Meldungen nennen soll, wenn das nichts mit der Geschichte zu tun hat.
       Früher galt: Nein. Dann aber kamen „Staatspresse“-RuferInnen auf Facebook
       zu Ruhm und der Pressekodex wurde geändert. In Paragraf 12.1 ist nun nicht
       mehr ein „begründeter Sachbezug“ Voraussetzung, sondern ein „begründetes
       öffentliches Interesse“.
       
       Für die dpa besteht dieses begründete Interesse nach eigener Aussage immer
       dann, wenn es sich um eine „besonders schwere Straftat handelte, die zudem
       in der Öffentlichkeit begangen wurde“, so dpa-Nachrichtenchef Froben
       Homburger auf taz-Anfrage. Heißt, Nationalität und/oder Herkunft sind immer
       relevant, wenn es blutig wird – Sachbezug ade.
       
       Damit weitet die dpa eine Regel, die zum Schutz vor Diskriminierung gedacht
       ist, so weit aus, dass sie dem Sensationalismus genügt. Immerhin, den
       reißerischen Titel sieht man kritisch: Die Nationalität auf diese Weise zu
       betonen sei nicht richtig gewesen, deshalb habe man das in einem späteren
       Text geändert.
       
       Der SWR sowie [4][Süddeutsche] und Stern, die die Meldung fürs Panorama
       übernahmen, erwähnten die Nationalität dann auch weder im Titel noch im
       Einstieg. RTL und [5][Bild ] waren da weniger zimperlich. Warum auch? Hat
       man sich ja längst dran gewöhnt, dass Nationalität – vielmehr: Hautfarbe –
       das erste ist, was vielen bei Kriminalität einfällt. Dann ist das eben ein
       öffentliches Interesse. Und damit selbstverständlich begründet.
       
       28 Dec 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.facebook.com/EpochTimes.Deutsch/posts/1582622695136738
 (DIR) [2] https://www.facebook.com/jungefreiheit/posts/10156993566129942
 (DIR) [3] https://www.facebook.com/alternativefuerde/posts/1728895423807456
 (DIR) [4] http://www.sueddeutsche.de/panorama/rheinland-pfalz-jaehriger-ersticht-gleichaltriges-maedchen-in-drogeriemarkt-1.3806961
 (DIR) [5] https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=newssearch&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjwr42z76zYAhXDb1AKHUVMABsQqQIIJygAMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bild.de%2Fregional%2Ffrankfurt%2Ffrankfurt-am-main%2Fmarkt-nach-messer-attacke-wieder-geoeffnet-54315942.bild.html&usg=AOvVaw05A-KbpZ9tDWM00eXt4mH5
       
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 (DIR) Peter Weissenburger
       
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