# taz.de -- Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook
       
       > Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber
       > nicht als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek.
       
 (IMG) Bild: Der Österreicher Max Schrems Anfang Oktober beim Verlassen des High Court in Dublin
       
       Das Neue 
       
       Max Schrems ist unter Datenschützern zwar bekannt wie ein bunter Hund.
       Rechtlich bleibt er aber ein normaler Verbraucher. Er kann seinen Prozess
       gegen Facebook daher in seiner Heimatstadt Wien führen und muss die Klage
       nicht in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, einlegen. Das hat der
       unabhängige Generalanwalt Michal Bobek am Dienstag in seinem
       Schlussgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfohlen.
       
       Allerdings dürfe Schrems nur im eigenen Namen klagen. Als Verbraucher darf
       er nicht Ansprüche anderer Verbraucher mitvertreten. Das EU-Recht wolle,
       dass Verbraucher an ihrem Heimatort klagen können, aber nicht, dass sie
       sich den Gerichtsort frei auswählen, indem sie ihre Ansprüche an jeweils
       örtliche Mittelsmänner abtreten.
       
       Der Kontext 
       
       Schon seit 2011 kämpft Max Schrems gegen Datenmissbrauch und laxen
       Datenschutz bei Facebook. Sein bisher größter Erfolg: Im Oktober 2015
       kippte der Europäische Gerichtshof den „Safe Harbour“-Beschluss der
       EU-Kommission. Der regelte, unter welchen Bedingungen europäische Daten in
       die USA transferiert werden dürfen. Hauptkritik des Gerichtshofes: Die
       EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden
       ignoriert.
       
       Im Rahmen der Initiative Europe-versus-Facebook klagt Schrems gegen
       Facebook auf einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro
       Person. Damit sollen die Mängel beim Datenschutz ausgeglichen werden.
       Seiner Klage haben sich laut Schrems Angaben mehr als 25.000 Personen
       weltweit angeschlossen, das heißt, sie haben ihre Ansprüche an Schrems
       abgetreten.
       
       Dieser reichte die Klage in seiner Heimatstadt Wien ein. Facebook bestritt
       jedoch, dass Schrems noch ein normaler „Verbraucher“ ist. Er schreibe
       Bücher über Facebook, halte Vorträge und gründe Vereine. Er kämpfe
       praktisch beruflich gegen Facebook, so der Konzern. Deshalb müsse er in
       Dublin klagen.
       
       Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Fall dem Europäischen
       Gerichtshof vorgelegt. Das EU-Gericht muss nun entscheiden, ob Schrems
       durch die Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher verloren hat und ob
       Schrems als Verbraucher auch Tausende anderer Verbraucher aus Österreich,
       anderen EU-Staaten und sogar aus Indien mitvertreten kann.
       
       Die Konsequenzen 
       
       Der Schlussantrag des Generalanwalts bereitet das Urteil vor, ist für den
       Gerichtshof aber nicht bindend. In technischen Fragen folgt der EuGH dem
       Generalanwalt zwar in der Regel. In hochpolitischen Fällen weicht er aber
       auch oft ab. Entscheiden wird das EU-Gericht wohl erst im nächsten Jahr.
       
       Die Reaktionen 
       
       Max Schrems kritisierte den Schlussantrag von Generalanwalt Bobek. „Eine
       Einzeldurchsetzung in Tausenden einzelnen Klagen vor Tausenden
       verschiedenen Gerichten wäre absurd.“ Er hoffe weiter auf den EuGH, der
       bisher meist verbraucherfreundlich entschieden habe.
       
       14 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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