# taz.de -- Max Schrems über das Facebook-Urteil: „Von allen guten Geistern verlassen“
       
       > Der Jurist Max Schrems darf zwar keine Sammelklage gegen Facebook in Wien
       > einreichen, aber eine einzelne. Damit sei ein wichtiger Punkt geklärt, so
       > der Österreicher.
       
 (IMG) Bild: Engagiert sich seit langer Zeit gegen Facebook: Max Schrems
       
       taz: Herr Schrems, Sie wollten zusammen mit 25.000 Facebook-Nutzer*innen
       aus verschiedenen EU-Ländern in Österreich gegen das Unternehmen klagen.
       Facebook sagt, das dürfen Sie nicht. Was sagt der EuGH? 
       
       Max Schrems: Generell ist wichtig, dass jetzt endlich geklärt ist: Wien ist
       zuständig. Das hat Facebook jahrelang versucht zu verhindern. Was der EuGH
       nicht erlaubt, ist eine Verbrauchersammelklage. Das hat Folgen, die weit
       über unseren Prozess hinausreichen.
       
       Und zwar? 
       
       In Österreich sind Verbrauchersammelklagen möglich. Der EuGH hat nun aber
       den Verbraucherbegriff extrem eingeschränkt. Mit dem jetzigen Urteil gilt
       nur als Verbraucher, wer auch der ursprüngliche Vertragspartner eines
       Unternehmens ist. Wenn das auf eine Person nicht zutrifft, fällt sie also
       aus dem Verbraucherschutz. Deswegen kann ich gegen Facebook nur wegen der
       Datenschutzverstöße in meinem Fall klagen, nicht auch für die 25.000
       Menschen, die sich der Klage anschließen wollten.
       
       Ist das ein Rückschlag für Sie? 
       
       Für unseren Fall ist das gar nicht so relevant. Wir haben grundsätzlich
       erreicht, was wir wollten: Facebooks Datensammlung landet vor Gericht und
       wird dort durchleuchtet. Die Sammelklage hätte dem ganzen politisch noch
       mehr Gewicht verliehen. Viel problematischer ist das in anderen Fällen.
       Wenn Sie zum Beispiel einen VW gebraucht kaufen, dann sind Sie nicht der
       ursprüngliche Vertragspartner von VW – und somit nach Definition des EuGH
       auch kein Verbraucher. Erzählen Sie mal einem vom Dieselskandal getroffenen
       Gebrauchtwagenfahrer. Oder: Sie kaufen Lebensmittel im Supermarkt und Ihr
       Partner verdirbt sich daran den Magen – dann ist er kein Vertragspartner,
       sondern Sie; und Sie haben ihm die Wurst geschenkt. Diese Einschränkung des
       Verbraucherbegriffs ist heftig und von allen guten Geistern verlassen.
       
       Und jetzt? 
       
       Wir brauchen in der EU endlich eine Lösung für solche Streuklagen. Egal ob
       Diesel oder mangelhafte Silikonimplantate wie in Frankreich; die einzelnen
       Nutzer haben einen relativ geringen Schaden von vielleicht ein paar Tausend
       Euro, die Kosten für die Klage sind aber viel höher. Also klagt nie jemand.
       Für die Unternehmen ist das natürlich angenehm; die können massenhaft Leute
       schädigen, ohne jemals jemanden vor Gericht zu sehen. Auch für die Gerichte
       ist das nur sinnvoll. Die wollen ja auch nicht 10.000 mal den gleichen Fall
       vor 10.000 Richtern mit 10.000 Gutachten verhandeln.
       
       Aber Facebook kann in Sachen Sammelklage trotzdem nicht aufatmen, oder? 
       
       Richtig. Im Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Danach
       haben dann auch verschiedene Verbände Klagerecht, ohne dass die Betroffenen
       selbst klagen. Für Datenschutzfragen ist das super, und wir haben ja auch
       mit Noyb gerade einen Verein gegründet, der genau das können wird. Aber für
       andere Probleme ist das keine Lösung. Der Generalanwalt hat gesagt, die
       Politik solle das Problem mit den Sammelklagen lösen. Aber die haben sich
       noch nie zu so etwas durchgerungen – weil die Industrie sagt: Bitte nicht.
       
       26 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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