# taz.de -- Klage vor dem Europäischen Gerichtshof: Fanpage-Betreiber unter Druck
       
       > Sind Firmen mit Fanpages mitverantwortlich für Datenschutzverstöße von
       > Facebook? Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde will das klären.
       
 (IMG) Bild: Daumen hoch: Vor dem EugH zeichnet sich ein Sieg für die Datenschützer ab
       
       HAMBURG taz | Für Betreiber von Facebook-Fanpages könnte der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) eine unangenehme Überraschung parat haben: Das Gericht
       soll die Frage klären, ob Unternehmen, die Fanpages betreiben, auch für die
       Datenschutzverstöße durch Facebook mitverantwortlich sind. Der
       Generalanwalt hatte diese Frage in seinen Schlussanträgen schon bejaht.
       
       Das wäre eine überraschende Wendung für das Unabhängige Landeszentrum für
       Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel: Seit sechs Jahren
       versucht es juristisch durchzusetzen, dass auch die Betreiber von
       Facebook-Fanpages dafür verantwortlich sind, was mit den Daten ihrer
       BesucherInnen geschieht.
       
       Genauer geht es um die Frage, ob ein Unternehmen eine Facebook-Seite
       betreiben darf, ohne sich darum zu kümmern, ob Facebook das
       Datenschutzrecht einhält. Das ULD könnte dafür gesorgt haben, dass bald
       nicht mehr nur das weltweit größte soziale Netzwerk für Datenschutzverstöße
       belangt werden kann, sondern jeder einzelne Betreiber einer Fanpage. „Die
       Fanpage-Betreiber können nicht mehr die Hände heben und sagen: ‚Wir haben
       damit nichts zu tun‘“, sagt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und
       Medienrecht. Vor dem EuGH zeichnet sich nun ein Sieg für die
       DatenschützerInnen ab. „Das ist europaweit zukunftsweisend“, sagt Marit
       Hansen, Leiterin des ULD.
       
       Begonnen hat der Rechtsstreit vor sechs Jahren. Damals hatte das
       Landeszentrum der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, ein
       privatrechtliches Bildungsunternehmen, das Betreiben einer Fanpage mit
       immerhin 6.500 Fans auf Facebook untersagt. Das ULD bemängelte, dass weder
       die Akademie noch Facebook die BesucherInnen dieser Fanpage darüber
       informierten, dass Facebook mittels Cookies ihre personenbezogenen Daten
       erhebe, diese für Werbezwecke nutze und verarbeite, um so
       Besucherstatistiken für die Seitenbetreiberin zu generieren.
       
       „Die Besucher realisieren nicht, was mit den Daten passiert“, sagt Dirks.
       Durch das Einrichten der Fanpage leiste die Wirtschaftsakademie einen
       aktiven und willentlichen Beitrag zur Erhebung von personenbezogenen Daten
       durch Facebook. Die Wirtschafsakademie verwies jedoch darauf, dass die
       Verantwortung dafür bei Facebook liege. Sowohl das Verwaltungsgericht als
       auch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig urteilten zugunsten der
       Wirtschaftsakademie. Dann landete das Verfahren beim
       Bundesverwaltungsgericht.
       
       Dort war man sich in einigen Punkten nicht ganz so sicher wie die
       Vorgängerinstanzen und reichte den Fall an den EuGH für eine sogenannte
       Vorabentscheidung weiter. Zwar läuft das Verfahren gegenwärtig noch,
       allerdings hat der Generalanwalt Yves Bot dem Gericht bereits einen
       Vorschlag für die anstehende Entscheidung ausgesprochen. In diesem
       Schlussantrag plädierte er dafür, der Ansicht des Landeszentrums zu folgen.
       
       „Häufig folgt das Gericht bei seiner Entscheidung diesen Schlussanträgen in
       wesentlichen Punkten. Es ist aber nicht daran gebunden“, sagt Dirks. Falls
       der EuGH und im folgenden auch das Bundesverwaltungsgericht dem
       Generalanwalt folgt, wird das für die Fanpage-Betreiber gravierende Folgen
       haben. „Die Fanpages sind dann, so wie sie heute betrieben werden,
       rechtswidrig“, sagt Dirks. DatenschützerInnen können dann beschließen, dass
       Fanpages abgeschaltet werden müssen. „Andernfalls droht ein Bußgeld von bis
       zu 50.000 Euro“, sagt Dirks.
       
       Bedeutend wird die anstehende Entscheidung sein, weil vor allem Unternehmen
       ihre Kommunikation in weiten Teilen über die Facebook-Fanpages betreiben.
       Die erhalten von Facebook den Zugang zu Besuchsstatistiken. Diese wiederum
       werden anhand verschiedener Kriterien, die die Betreiber wählen, wie Alter
       oder Geschlecht, personalisiert – die Betreiber erhalten also Informationen
       über Gewohnheiten und Eigenschaften der Personen, die die Seite besuchen.
       
       ## Generalanwalt: Facebook kein verantwortungsfreier Raum
       
       Selbst wenn die Wirtschaftsakademie keinen Zugang zu diesen Daten hätte,
       sei die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht ausgeschlossen, meint
       der Generalanwalt. „Das ist und war über all die Jahre auch unsere
       Rechtsauffassung“, sagt Hansen. Somit gebe es künftig keinen
       verantwortungsfreien Raum mehr in dem sozialen Netzwerk.
       
       Deshalb gehen sowohl der ULD als auch Medienanwalt Dirks davon aus, dass
       soziale Netzwerke wie Facebook ihr Geschäftsmodell ändern müssen. Wie genau
       das aussehen wird, ist noch unklar. „Gut ist das auf jeden Fall für die
       Konkurrenz, die sich bisher an Datenschutzregeln gehalten hat, aber davon
       nicht profitiert hat“, sagt Hansen.
       
       Wie EuGH-Sprecher Hartmut Ost mitteilt, dürfte noch im Januar mit einer
       Entscheidung des Gerichts zu rechnen sein. Dann ist aus Sicht des ULD auch
       genug Zeit mit dem Thema vergangen. „Seit sechs Jahren ruht wegen des
       Verfahrens diese Datenschutzdiskussion. Da haben wir viel Zeit verloren“,
       sagt Hansen.
       
       9 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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