# taz.de -- Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Zweifel an US-Datenschutz
       
       > Der Europäische Gerichtshof muss über die Übermittlung persönlicher Daten
       > in die USA entscheiden. Nun liegt das Schlussgutachten vor.
       
 (IMG) Bild: Was speichert Facebook eigentlich? Das war der Ursprung des Verfahrens
       
       FREIBURG taz | In einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       [1][äußerte der unabhängige EU-Generalanwalt Henrik Saugmansdsgaard Oe
       Zweifel,] ob europäische Facebook-Daten in den USA sicher sind. Gegen die
       benutzten Standard-Vertragsklauseln hat er jedoch keine Einwände.
       
       [2][Seit 2011 kämpft der österreichische Datenschützer Max Schrems gegen
       Datenmissbrauch und laxen Datenschutz bei Facebook]. Nach den Enthüllungen
       von Edward Snowden im Jahr 2013 rügte er verstärkt auch die
       Zugriffsmöglichkeiten der US-Sicherheitsbehörden auf in den USA
       gespeicherte Daten.
       
       Die Übertragung europäischer Daten an US-Firmen war bis 2015 durch das Safe
       Harbour-Abkommen der EU mit den USA geregelt. Dort wurden Anforderungen
       definiert, die US-Stellen einhalten müssen, damit sie das europäische
       Datenschutzniveau einhalten. Auf Klage von Schrems erklärte der EuGH jedoch
       im Oktober 2015 den „Safe Harbour“-Beschluss der EU-Kommission für nichtig.
       Hauptkritik des EuGH: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff
       der US-Sicherheitsbehörden ignoriert.
       
       In der Folge vereinbarte die EU-Kommission mit den USA [3][neue Regeln, den
       Privacy Shield]. Dort sagte die USA zu, auf die anlasslose
       Massenüberwachung von Europäern zu verzichten – ohne jedoch die
       entsprechenden US-Gesetze entsprechend zu ändern.
       
       ## Alternativer Weg
       
       Da sehr zweifelhaft ist, ob der Privacy Shield-Beschluss der EU-Kommission
       von 2016 den Anforderungen des EuGH genügt, nutzen viele Firmen für ihre
       Datenübertragungen in die USA einen anderen Weg. Sie verwenden in den
       Verträgen mit ihren Kunden Standardvertragsklauseln, mit denen der
       Datenexporteur zusichert, dass er auf ausreichenden Datenschutz in den USA
       achten wird. Diese Standardklauseln beruhen auf einem Beschluss der
       EU-Kommission von 2010.
       
       Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon wollte nun wissen, ob der
       EU-Beschluss von 2010 ausreichend Datenschutz garantiert. Auf Vorlage des
       irischen High Court kam der Fall zum EuGH, wo nun der unabhängige
       Generalanwalt in Form eines 97-seitigen Gutachtens Stellung nahm.
       
       Saugmansgaard Oe, ein Däne, äußerte keine Bedenken gegen die EU-Vorlage für
       Standardvertragsklauseln. Denn dort sei vorgesehen, dass der Datenexporteur
       (oder notfalls die nationale Datenschutzbehörde) den Datentransfer sofort
       stoppen muss, wenn der vertraglich zugesagte Datenschutz in den USA nicht
       mehr gewährleistet ist.
       
       Am Rande äußerte Saugmansgaard Oe aber auch Zweifel am
       Privacy-Shield-Beschluss der EU-Kommission. Ein Ombudsmann genüge nicht, um
       die Rechte der Europäer in den USA zu sichern. Erforderlich wäre wohl eine
       Klagemöglichkeit vor US-Gerichten. In einigen Wochen wird der EuGH sein
       Urteil in dieser Sache verkünden. (Az: C-311/18)
       
       19 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221826&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=47575
 (DIR) [2] /Datenschutzaktivist-ueber-digitale-Spuren/!5472574
 (DIR) [3] /Uebermittlung-privater-Daten-in-die-USA/!5317805
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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