# taz.de -- Wirtschaft und Menschenrechte: Der Norden interessiert sich nicht
       
       > Kinder- und Zwangsarbeit, Hungerlöhne, kein Streikrecht: Wie kann man
       > Konzerne für Vergehen haftbar machen? Wer will das überhaupt?
       
 (IMG) Bild: Wer schützt die Rechte der 11-jährigen Moyna, die in Dhaka Flaschen sortieren muss?
       
       Vor allem die USA, aber auch Deutschland und einige andere EU-Staaten
       wollen offenbar verhindern, dass im Rahmen der Vereinten Nationen rechtlich
       verbindliche Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne vereinbart
       werden. Washington boykottiert die seit Montag laufende dritte
       Verhandlungsrunde zu einem Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte im
       Rahmen des UN-Menschenrechtsrates in Genf vollständig.
       
       Die EU ist zwar vertreten, ihre Diplomaten beteiligen sich aber kaum an der
       inhaltlichen Debatte. Stattdessen stellen sie das 2014 mit einer Resolution
       des Menschenrechtsrates beschlossene Mandat für die Verhandlungen infrage
       und fordern die Erarbeitung einer neuen Resolution.
       
       Diese Sabotagestrategie entspricht der Haltung der deutschen
       Bundesregierung. Aus Berlin waren am ersten Tag zwar drei Mitarbeiterinnen
       des Auswärtigen Amtes angereist, sie verstanden sich aber nur als
       „Beobachterinnen“, da sich „Deutschland nicht an den Verhandlungen
       beteiligt“. Zwei verließen Genf bereits am zweiten Tag wieder. Frankreich
       und auch einige skandinavische Staaten hingegen diskutierten aktiv mit den
       VertreterInnen des Südens über die Inhalte eines künftigen Abkommens.
       
       Der Verhandlungsprozess begann im Juni 2014. Damals beschloss der
       Menschenrechtsrat, eine „offene, zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur
       Erarbeitung rechtlich verbindlicher Menschenrechtsregeln für transnationale
       Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ einzusetzen.
       
       Bei den ersten beiden Verhandlungsrunden 2015 und 2016 sammelten die
       jeweils rund 80 teilnehmenden Staaten entsprechend den Vorgaben der
       Resolution zunächst grundlegende Vorschläge zu Inhalt, Struktur und
       Geltungsbereich eines künftigen Abkommens. Auf dieser Basis wiederum legte
       Ecuador als Vorsitzland der Arbeitsgruppe den ersten Grobentwurf vor. Er
       soll als Grundlage für Detailberatungen dieser dritten Verhandlungsrunde
       dienen, an der 95 Staaten teilnehmen.
       
       ## Zurück in die Vergangenheit?
       
       Sehr verärgert über die EU ist die sogenannte Treaty Alliance, eine
       Koalition von weltweit über 1.000 Nichtregierungsorganisationen. Sie warfen
       den Brüsseler Vertretern vor, „den Verhandlungsprozess über ein
       rechtsverbindliches Abkommen zu zerstören und wieder zurückzukehren in die
       Jahrzehnte der Unverbindlichkeit vor 2014“.
       
       Bereits seit Ende der 1960er Jahre fordern Länder des Südens innerhalb der
       Vereinten Nationen rechtsverbindliche Regeln für transnationale Konzerne
       zur Einhaltung der Menschenrechtsnormen. Diese müssten von Überwachungs-,
       Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen flankiert sein. Die ersten
       Verhandlungen begannen 1977, erbrachten in den folgenden fast 40 Jahren
       wegen des Widerstandes der Industriestaaten jedoch lediglich eine Reihe
       rechtlich unverbindlicher, nicht einklagbarer Vereinbarungen zur
       „freiwilligen Selbstverpflichtung“ von Unternehmen, die in der Praxis kaum
       etwas bewirkten.
       
       27 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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