# taz.de -- Globalisierung und Menschenrechte: Vielleicht beim dritten Anlauf
       
       > Beim UNO-Menschenrechtsrat in Genf verhandeln rund 80 Staaten darüber, ob
       > Konzerne mehr Verantworung tragen sollen. Es gibt Widerstand.
       
 (IMG) Bild: Sitz des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf
       
       Wie nimmt man transnationale Konzerne in die Verantwortung, darauf zu
       achten dass auch ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten? Darüber
       beraten VertreterInnen von rund 80 Staaten seit Montag im Rahmen des
       UNO-Menschenrechtsrates in Genf. Die Gespräche sollen bis Freitag dauern.
       Ziel ist ein Abkommen, das für Multis rechtlich verbindliche Regeln und für
       Personen, die durch Firmen geschädigt werden, Klagemöglichkeiten schafft.
       
       Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Menschenrechtsrat eingesetzt – gegen die
       Stimmen fast aller Industriestaaten des Nordens. Die aktuelle
       Verhandlungsrunde ist die dritte. Erstmals liegt ein Dokument mit
       Eckpunkten für ein künftiges Abkommen vor. Vorgelegt hat es das Vorsitzland
       Ecuador im September.
       
       Als Kernziele nennt Ecuador die Haftung von Konzernen für ihre komplette
       Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der
       Unternehmen, den Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und
       Investitionsschutzabkommen sowie die Schaffung von Mechanismen zur
       Einhaltung des Abkommens.
       
       Für ein verbindliches Abkommen wirbt die sogenannte Treaty Alliance, zu der
       sich weltweit rund 700 Nichtregierungsorganisationen und 1.000
       Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. In Deutschland gehören 15
       Organisationen dazu, darunter ATTAC, Brot für die Welt, BUND, das Global
       Policy Forum und Misereor. Die Bundesregierung dagegen tut sich schwer.
       Seit 2014 hat sie zwar die anfängliche Ablehnung eines rechtsverbindlichen
       Abkommens aufgegeben. Doch aus dem Auswärtigen Amt hieß es Mitte letzter
       Woche, Deutschland werde an dieser dritten Beratungsrunde nicht teilnehmen,
       – obwohl es derzeit Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat ist. Begründung: Der
       Vorschlag Ecuadors sei zu spät eingetroffen, man habe sich noch keine
       Meinung bilden können.
       
       Tatsächlich waren dann bei der Auftaktsitzung am Montag doch drei
       Vertreterinnen des Auswärtigen Amts anwesend – wenn auch nach eigenen
       Angaben ohne Verhandlungsmandat. Aus der deutschen UNO-Mission in Genf hieß
       es dazu, Deutschland sei nur Beobachter und überlasse die Verhandlungen der
       EU. Allerdings gibt es in der EU bislang keine abgestimmte gemeinsame
       Position zu den Zielen eines künftigen Abkommens.
       
       Deutsche und EU-Diplomaten kritisierten zum Auftakt, der Vorschlag Ecuadors
       beziehe sich nur auf transnationale Konzerne, nicht aber auf rein national
       tätige Unternehmen. Im Text findet sich für diese Lesart allerdings kein
       Beleg. Und sie ist auch nicht von Belang. Besteht doch die zu schließende
       Rechtslücke eben bei den grenzüberschreitenden Firmen. Bislang werden diese
       für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung zumeist weder in dem
       Land von der Justiz verfolgt, wo diese Verstöße stattfinden, noch an ihrem
       Stammsitz. Für Verstöße national tätiger Unternehmen dagegen ist die
       jeweilige nationale Justiz zuständig.
       
       23 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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