# taz.de -- Richter disst Tierschutzaktivisten: Sitzblockierer „in der Tradition der SA“
       
       > Dieses Urteil knallt: Weil er vier Stunden auf einem LKW saß, soll ein
       > Tierrechtler drei Monate in Haft. Der Richter wählt einen sehr deutschen
       > Bezug.
       
 (IMG) Bild: Suchbild: Wer auf diesem Bild die „Unrechtstradition der SA“ findet, darf sie behalten
       
       BERLIN taz | Es sollte am 17. August in jenem Raum des Amtsgerichts
       Nienburg nur um eine recht überschaubare Angelegenheit gehen: Ein Mann
       namens Carl-Philipp Heldman, 32, hatte sich ein Jahr zuvor über vier
       Stunden lang auf einen weißen LKW gesetzt, um diesen an der Weiterfahrt zu
       hindern. Es ging um Tiertransporte und eine Tierfabrik. Außer, dass Heldman
       auf dem Führerhaus saß und sich weigerte hinunterzukommen, ist damals nicht
       viel passiert. Nun also sollte der Mann ohne Vorstrafen zum ersten Mal
       bestraft werden. Häufig endet so etwas mit ein paar Tagessätzen Geldstrafe.
       So wollte es in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft.
       
       Am Ende dieser Verhandlung jedoch steht ein Urteil, das noch weit über
       Nienburg hinaus für Gesprächsstoff sorgen dürfte. Aus zwei Gründen. Erstens
       ging der Richter weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Er
       verhängte nicht etwa eine Geldstrafe, sondern gleich drei Monate Haft – und
       zwar ohne Bewährungszeit.
       
       Doch was noch wesentlich bemerkenswerter ist: Im Urteil – „im Namen des
       Volkes!“ – zieht der Strafrichter Jan-Hauke Förtsch eine direkte Linie von
       der nationalsozialistischen Kampforganisation SA zu dem
       Tierschutzaktivisten, der am 2. August 2016 vier Stunden und 47 Minuten auf
       dem Lastkraftwagen in der Nähe einer Geflügelfabrik saß.
       
       ## „Strafverschärfend ist zu werten“
       
       In der Urteilsschrift, die der taz vorliegt, heißt es auf Seite 6, wir
       zitieren den Absatz:
       
       „Strafverschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu
       politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches
       Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter
       im vermeintlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener
       politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung
       besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in der etwaigen
       philosophischen Tradition eines euphemistischen ‚zivilen Widerstands‘,
       sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA,
       derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“ 
       
       Moment mal – die SA, war das nicht in der Zeit des Nationalsozialismus die
       Sturmabteilung und paramilitärische Kampfeinheit der NSDAP?
       
       Doch, das war sie.
       
       Ups. Da muss dem Richter wohl einiges zu Kopf gestiegen sein, denn das
       Verfahren verlief durchaus turbulent. Erstens ging es darin etwa um
       Spitzfindigkeiten wie die Frage – kein Witz! –, ob es als Gewalt zu werten
       sei, dass sich „der auf dem LKW sitzende Angeklagte die durch seine eigene
       Masse vermittelte Schwerkraft und die daraus resultierende Reibung auf der
       Oberfläche (gemeint ist: die Straßenoberfläche, d. Red.) als eigene
       körperliche Kraftentfaltung zu Nutze gemacht hat“. Und zweitens war auch
       der Angeklagte von der renitenten Sorte. Denn Carl-Philipp Heldman stammt
       aus dem Kreis der Sympathisanten der Projektwerkstatt Saasen.
       
       ## Der Gerichtssaal als Bühne
       
       Das ist eine Gruppe radikaler Aktivistinnen und Aktivisten, die gezielt
       üben, wie sie mit maximaler Ausnutzung formaler Tricks [1][die Gerichtssäle
       als Bühne nutzen] können – und die so versuchen, aus jeder
       Gerichtsverhandlung noch ein Politikum zu machen. Nervig, klar, ist das für
       einen Richter schon. Richter Förtsch ließ den Angeklagten Heldman daher
       auch einmal ganz aus dem Gerichtssaal tragen.
       
       Dass er in seiner Urteilsschrift dann aber bis zur SA greifen musste, ist
       dann, sagen wir: zumindest bemerkenswert.
       
       Immerhin haben andere Staatsbedienstete in dem Verfahren einen kühlen Kopf
       behalten und verhindert, dass das Urteil rechtskräftig wird. Und auch das
       ist eine Besonderheit: Nicht nur der Angeklagte, sondern die Ankläger
       fanden das Urteil so überzogen, dass sie Berufung einlegten.
       
       Der zuständige Oberstaatsanwalt Marcus Röske sagte der taz: „Wir hielten
       eine Freiheitsstrafe von drei Monaten hier für unangemessen. Letztendlich
       ging es in dem Verfahren um das Blockieren eines LKW.“
       
       22 Sep 2017
       
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