# taz.de -- Reform des Landesverrats-Paragrafen: Zwei Jahre später
       
       > Nach dem Landesverrats-Vorwurf gegen die Netzpolitik-Blogger, wollte Maas
       > das entsprechende Gesetz reformieren. Was ist daraus geworden?
       
 (IMG) Bild: Andre Meister (links) und Markus Beckedahl (rechts) wurde Landesverrat vorgeworfen
       
       Journalisten müssen auch weiterhin damit rechnen, wegen Landesverrats
       verfolgt zu werden, wenn sie etwa über neue Methoden des
       Verfassungsschutzes berichten. Die von Justizminister Heiko Maas (SPD)
       angekündigte Prüfung des Landesverratsparagrafen führte zu keinerlei
       Änderung.
       
       Im Februar und April 2015 berichtete [1][der Blog netzpolitik.org] über
       neue Methoden der „Massendatenauswertung im Internet“, die das Bundesamt
       für Verfassungsschutz (BfV) einführte. Daraufhin stellte BfV-Präsident
       Hans-Georg Maaßen eine Strafanzeige. Auf Nachfrage der Behörden erklärte
       das BfV, dass hier „Staatsgeheimnisse“ offenbart worden seien. Kurz danach
       eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen
       „Landesverrats“ gegen die netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre
       Meister.
       
       Als dies Ende Juli 2015 bekannt wurde, gab es einen öffentlichen Aufschrei.
       Zwar wurde das Verfahren noch im August von der Bundesanwaltschaft
       eingestellt – aber nur weil die Informationen im Kern schon durch andere
       Veröffentlichungen bekannt gewesen waren. Wer wirklich Neues aufdeckt, muss
       weiterhin mit Ermittlungen wegen „Landesverrats“ oder ähnlicher Delikte
       rechnen.
       
       Eigentlich wollte der Gesetzgeber Strafverfahren gegen Journalisten
       vermeiden, wenn diese vertrauliche Papiere veröffentlichen. Seit einer
       Gesetzesänderung 2012 kann dies nicht mehr als „Verletzung von
       Dienstgeheimnissen“ bestraft werden. Dadurch wurde aber die große Keule des
       „Landesverrats“ für die Behörden interessant, da es dort noch keine
       Schutzvorschrift für Journalisten gibt. Die netzpolitik-Affäre hat gezeigt,
       dass mit solchen Verfahren durchaus zu rechnen ist.
       
       ## Politische Gnade der Exekutive
       
       Justizminister Maas sagte im Sommer 2015 zu, die Landesverratsparagrafen zu
       prüfen. Seither hat man von seiner Seite nichts mehr gehört. Nur Grüne und
       Linke legten entsprechende Anträge vor, die im Juni 2017 jedoch im
       Bundestag ohne Aussprache abgelehnt wurden. Nach Informationen der taz hat
       es im Justizministerium aber durchaus Überlegungen für eine Reform gegeben.
       
       So schlugen Ministerialbeamte vor, dass Ermittlungsverfahren wegen
       Landesverrats oder Offenbarung von Staatsgeheimnissen künftig nur noch „mit
       Ermächtigung der Bundesregierung“ möglich sein sollen. Bei einem
       Fachgespräch im Ministerium sollen sich Mitte 2016 auch die
       Rechtsprofessoren Detlev Sternberg-Lieben und Hansjörg Geiger für eine
       derartige Lösung ausgesprochen haben.
       
       Das Vorhaben wurde dann aber zunächst nicht weiterverfolgt – angeblich um
       Irritationen bei einem anderen Gesetzgebungsprojekt zu vermeiden: Nach der
       Böhmermann/Erdoğan-Affäre wollte die Bundesregierung, dass die Beleidigung
       ausländischer Staatsoberhäupter (§ 103) nicht mehr speziell bestraft werden
       kann. Dort hatte sich die laut Gesetz erforderliche Regierungsermächtigung
       gerade nicht bewährt, weil sie Strafverfahren unnötig politisch auflud. Die
       Abschaffung des Paragrafen 103 beschloss der Bundestag allerdings erst im
       Juni 2017 – wegen der nahenden Bundestagswahl war das zu spät für neue
       Initiativen beim Landesverrat.
       
       Falls Maas nach der Bundestagswahl wieder Justizminister wird, sollte er
       das Konzept seines Hauses aber besser nicht weiterverfolgen: Beim Schutz
       der Presse vor übermäßiger Strafverfolgung gerade auf die politische Gnade
       der Exekutive (hier der Bundesregierung) zu setzen, klingt nicht sehr
       vertrauenerweckend. Nötig ist vielmehr eine gesetzliche Klarstellung, dass
       Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine
       Staatsgeheimnisse sein können.
       
       18 Sep 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://netzpolitik.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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