# taz.de -- Prozess um einen Furz in Berlin: Pupsegal!
       
       > Ein Mann stand in Berlin vor Gericht, weil er in der Nähe eine Polizistin
       > gefurzt und damit ihre Ehre verletzt haben soll. Der Prozess wurde zur
       > Luftnummer.
       
 (IMG) Bild: Sie roch nichts
       
       Schon nach wenigen Minuten war am Dienstagvormittag der Prozess im Raum 370
       im Amtsgericht Tiergarten beendet. Die Richterin hatte das Verfahren
       eingestellt. Zurück blieben zirka 40 enttäuschte ProzessbesucherInnen aus
       der linken Szene. „Ich hatte auf eine Stunde Kabarettprogramm gehofft“,
       sagte eine Besucherin enttäuscht. Schließlich sollte dort verhandelt
       werden, ob Christopher S. durch Flatulenz eine Polizistin beleidigt und
       damit in ihrer Ehre verletzt hatte.
       
       Angezeigt wurde er aber nicht von ihr, sondern vom Gruppenleiter der 32.
       Polizeieinheit, die im Februar 2016 eine Personengruppe im Gefahrengebiet
       der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez kontrollierte. „Das
       Prozedere dauerte eine Dreiviertelstunde in klirrender Kälte und war durch
       ständige Videoaufnahmen, umfangreiche Taschenkontrollen und verbale
       Auseinandersetzungen begleitet“, beschrieb S. die Situation gegenüber der
       taz.
       
       Dort will der Gruppenleiter der Polizeieinheit beobachtet haben, wie S.
       zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll. Sichtlich erzürnt
       drohte er ihm mit einer Anzeige wegen Beleidigung, was von S. und seinen
       BegleiterInnen mit Humor zur Kenntnis genommen wurde. Als dieser jedoch
       knapp zwölf Monate später einen Strafbefehl von 900 Euro zugestellt bekam,
       sei ihm das Lachen vergangen. Er legte Widerspruch ein und wurde von einer
       Soligruppe unterstützt, die unter dem Motto „Viel heißer Wind um nichts“
       zum Prozess mobilisierte.
       
       Der Rechtsanwalt Daniel Werner, der S. vertrat, sieht in dem regen
       Interesse der Anwesenden auch einen Grund für die Einstellung. „Es gab
       keine Auflagen, und das Gericht übernimmt auch sämtliche Kosten, was sehr
       selten ist“, betonte der Jurist gegenüber der taz. Trotz des humoristischen
       Aspekts sieht er aber auch ein Politikum in der Sache. „Dass ein
       Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt
       sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die
       Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer
       Fall von behördlichem Versagen“, erklärte Werner gegenüber der taz.
       
       Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte Werner zur Sprache gebracht, dass
       die 32. Polizeieinheit sonst nicht so prüde ist. Im Juni 2017 sorgte sie
       für Schlagzeilen und wurde im Vorfeld des G20-Gipfels aus Hamburg nach
       Berlin zurückbeordert, weil sie bei einer Party unter anderem in der
       Öffentlichkeit uriniert haben soll.
       
       6 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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