# taz.de -- Feuerattacke auf Obdachlosen: Hilflose Erklärungsversuche
       
       > Seit Mai verhandelt das Berliner Landgericht gegen sechs Flüchtlinge
       > wegen versuchten Mordes an einem Obdachlosen. Eine Zwischenbilanz.
       
 (IMG) Bild: Die Bank, zwei Tage nach der Tat fotografiert
       
       Ganz kurz nur flimmert das Bild im Gerichtssaal B 129 über die Leinwand. Es
       gehört zu den Tatortfotos, die sich das Gericht im Schnelldurchlauf
       ansieht. Zu sehen ist ein Mann – geschätzt Mitte 30 bis Mitte 40. Er sitzt
       auf einer Bank im U-Bahnhof. Die schwarze Mütze hat er tief ins Gesicht
       gezogen, auf der rechten Seite seines Halses prangt ein riesiges
       verschnörkeltes Tattoo. Mit großen Augen schaut er in die Polizeikamera.
       Sein Blick ist fragend. Es ist das einzige Mal, dass der Obdachlose Maciej
       B. als Mensch aus Fleisch und Blut im Prozess erfassbar wird. Dabei ist er
       hier die Hauptperson.
       
       Am 25. Dezember 2016 hatte der gebürtige Pole auf einer Bank im U-Bahnhof
       Schönleinstraße geschlafen, als dicht neben seinem Kopf ein Feuer entzündet
       wurde. B. blieb unverletzt. Fahrgäste löschten den Brand. Sechs junge
       Flüchtlinge müssen sich deshalb zurzeit wegen versuchten Mordes vor dem
       Landgericht verantworten. Fünf Mal hat die 13. Jugendstrafkammer inzwischen
       verhandelt, am heutigen Dienstag geht der Prozess weiter.
       
       Die Gruppe auf der Anklagebank kannte sich vor der Tat nur flüchtig. Alle
       kommen aus Syrien. Einige sind wie der 16-jährige Bashar K. – der Junge mit
       dem Lockenkopf ist der Jüngste – ohne ihre Eltern nach Deutschland
       geflohen. Mit ernsten Gesichtern, Kopfhörer im Ohr, sitzen sie neben ihren
       Verteidigern. Eine Dolmetscherin übersetzt simultan ins Arabische.
       
       Alle sitzen seit dem 27. Dezember in Untersuchungshaft. Im Prozess
       schweigen sie, aber in den Einlassungen, die ihre Anwälte für sie abgegeben
       haben, sagen sie, dass sie den Obdachlosen nicht töten wollten. Niemand
       habe geglaubt, dass der Mann brennen könne.
       
       Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift wegen versuchten Mordes
       vom Gegenteil aus. Gestützt ist der Vorwurf zum einen auf das, was einige
       der Angeklagten nach ihrer Festnahme bei der Mordkommission ausgesagt
       haben.
       
       Und dann sind da die gestochen scharfen Aufnahmen der Überwachungskameras.
       Allerdings sind die Bilder ohne Ton. Warum der 21-jährige Hauptangeklagten
       Nour N. ein brennendes Taschentuch neben den Schlafenden legte und worüber
       er und die anderen zuvor geredet haben – darüber kann man nur spekulieren.
       
       Der Einzige, der im Prozess vielleicht dazu etwas sagen könnte, wäre B.
       Aber der ist nicht als Zeuge geladen. „Er hat von dem Geschehen nichts
       mitbekommen“, sagte eine Kripobeamtin, die statt seiner gehört wurde.
       
       Drei Tage nach der Tat hatten die Frau, einer ihrer Kollegen und ein
       Dolmetscher für Polnisch den Geschädigten im U-Bahnhof Leinestraße
       aufgesucht. B. habe im Mitteldeck neben seiner Gitarre auf einer Decke
       gelegen und geschlafen, erzählt die Zeugin. Zunächst sei er sehr brummig
       gewesen, weil man ihn geweckt habe.
       
       Eigentlich sollte die Vernehmung bei der Mordkommission in der Keithstraße
       stattfinden. Aber nicht einmal die Aussicht auf eine Tasse Kaffee habe ihn
       bewegen können mitzukommen. „Die Züge kamen und gingen, er stand vor uns
       und wollte sich nicht setzen“, so die Beamtin. Also habe man die Vernehmung
       vor Ort „handschriftlich in aller Kürze gemacht“.
       
       Heiligabend ist in Berlin kaum jemand unterwegs. Die Flüchtlinge – einige
       wohnten in betreuten Unterkünften – hätten sich gelangweilt, glaubt
       Staatsanwalt Martin Glage. Aus den Erklärungen der Angeklagten ergibt sich,
       dass man sich am 24. Dezember abends auf dem Alexanderplatz traf. Man fuhr
       mit der U-Bahn herum, landete irgendwann am Kottbusser Tor, wollte von dort
       zu Fuß weiter zum Herrmannplatz, entschied sich an der Schönleinstraße
       aber, doch lieber mit der U-Bahn weiterzufahren.
       
       Der Pole Maciej B. verbringt Heiligabend so, dass er mit drei „Brüdern“
       zwei Flaschen Wodka leert. Brüder, dass seien seine Kumpels, erklärte die
       Kripobeamtin: „Man hat sich einen netten Abend gemacht.“ Dann habe jeder
       seinen Schlafplatz aufgesucht.
       
       Auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße habe B. eigenen Angaben zufolge noch
       „eine Zigarette geraucht und ein Bierchen getrunken“. Dann habe er sich in
       eine Decke gewickelt und es sich auf der Bank „gemütlich gemacht“. Auf der
       Seite liegend, den Rucksack und eine blaue Ikeatüte als Kopfkissen
       benutzend, sei er eingeschlafen.
       
       Mittlerweile ist der erste Weihnachtsfeiertag angebrochen. Die Filme der
       Überwachungskameras zeigen drei Perspektiven des Bahnhofs. Es ist kurz vor
       2.00 Uhr. Die Gruppe kommt nach und nach die Stufen herab. Einige bleiben
       vor der Bank stehen und betrachten den Schlafenden. B. liegt komplett unter
       einer Decke. Das ist gut zu erkennen, weil die weiß ist.
       
       Nicht mal sein Kopf schaut heraus. Die jungen Männer nehmen von B. nicht
       weiter Notiz und gehen auf die andere Seite der Bank. Einige setzen sich
       auf die Rückenlehne, spielen mit ihren Handys, andere laufen herum. Man
       wartet auf den Zug.
       
       Die Filmsequenz vom Geschehen auf Bahnhof ist zehn Minuten lang. Es dauert,
       bis die entscheidenden Dinge passieren. Irgendwann steht der
       Hauptangeklagte Nour N. vor der Bank, auf der die anderen sitzen. Er redet
       und gestikuliert. N. ist der älteste der Beschuldigten, körperlich ist er
       aber der kleinste. In der Nacht trägt er eine leuchtend rote Jacke. Eine
       psychiatrische Sachverständige nennt das vor Gericht mit Blick auf dessen
       Körpergröße „Imponiergehabe“. N. habe sich vor den anderen wie auf einer
       Bühne als „möglichst cool und erwachsen“ produzieren wollen.
       
       N. hat ein rundes kindliches Gesicht. Dass sieht man aber erst jetzt. Den
       Bart, den er im Film noch trug, hat er inzwischen abrasiert. Am ersten
       Verhandlungstag weinte er so viel, dass sein Gesicht ganz fleckig war. Im
       Film wirkt N. aufgekratzt, als er vor anderen steht und gestikuliert. In
       seiner Einlassung heißt es später, er sei in der Nacht betrunken gewesen,
       habe Cannabis geraucht und sogar Heroin geschnupft.
       
       Irgendwann kommt auf dem Bahnhof ein Moment, an dem fast alle in der Gruppe
       die Kapuzen ihrer Winterjacken aufsetzen – wie auf Zuruf wirkt das. N. geht
       an der Seite der Bank, wo der Kopf des Schlafenden liegt, in die Hocke.
       Kurz darauf leuchtet ein Feuerschein neben dem Rucksack des Obdachlosen
       auf. Der hat sich die ganze Zeit nicht gerührt und tut es auch nicht, als
       die jungen Männer sich langsam zum anderen Ende des Bahnsteigs entfernen
       und das Feuer deutlich größer wird. „Erst als er geweckt wurde, hat er die
       Hitze gespürt“, sagt die Kripobeamtin, die B. vernommen hat.
       
       Das Video zeigt, was dann passiert. Dass ein Zug einfährt, Fahrgäste
       aussteigen, den Obdachlosen wachrütteln und den Rucksack von der Bank
       reißen. Eine Frau, die aussieht wie eine Punkerin, kippte das Bier, das sie
       dabei hat, über der Brandstelle aus. Ein U-Bahn-Fahrer kommt mit einem
       Feuerlöscher angerannt und nebelt die Bank ein. Die Flammen waren bereits
       auf den Rucksack und die Ikeatüte übergegangen, heißt es in der
       Anklageschrift.
       
       Im Prozess wird ein Foto von der Bank eingeblendet. Es zeigt auf der
       rechten Seite am Kopfende mehrere große schwarze Flecken. Beschriftet ist
       es mit den Worten „Rußanhaftung“ und „Schmorstelle“. Ein Kripobeamter
       ergänzte im Prozess, auch ein kleiner BVG-Faltplan habe gebrannt. „Der Plan
       war angebrannt, aber noch als Rest erkennbar.“ Könnte das erklären, warum
       das Feuer so schnell aufloderte?
       
       Bei der Vernehmung durch die Mordkommission soll einer der Angeklagten
       gesagt haben, jemand aus der Gruppe hätte vorgeschlagen: „Lasst ihn uns
       anzünden.“ Alle hätten Bescheid gewusst. Aber es soll auch geheißen haben:
       „Nein, mach das nicht.“ Die Tendenz sei spürbar gewesen, alles auf N. zu
       schieben, sagt ein Beamer der Mordkommission.
       
       Doch was einige der minderjährigen Angeklagten bei der Polizei ausgesagt
       haben, wird im Prozess nicht als unmittelbares Beweismittel verwendet
       werden. Die Vorsitzende Regina Alex begründete das so: Die Kripo habe es
       versäumt, die gesetzlichen Vertreter der Angeklagten ausreichend über ihre
       Rechte aufzuklären. Eltern und Vormünder von minderjährigen Beschuldigten
       haben das Recht, bei der Vernehmung dabei zu sein.
       
       Für Nour N. gilt das nicht. „Es hätten schlimmste Sachen passieren können“,
       soll N. bei der Kripo gesagt haben. Seinen Eindruck von N. beschrieb ein
       Beamter als Zeuge so: „Er realisierte es nicht nur, er bedauerte es auch.“
       
       N. selbst ließ über seinen Verteidiger erklären: Ein Streich habe es sein
       sollen, auch wenn er sich nicht mehr traue, das heute noch so zu
       bezeichnen. Auf die Idee gebracht hätten ihn die Streiche, die man sich in
       den Flüchtlingsunterkünften gespielt habe. Aus Langeweile habe man
       Schlafenden dort erhitzte Kunststoffkügelchen zwischen die nackten Zehen
       gesteckt. Er schäme sich sehr für das, was er getan habe, „zumal damit auch
       ein verheerendes Bild auf andere Flüchtlinge geworfen wird“.
       
       Weil die Angeklagten keine Nachfragen beantworten, sucht das Gericht bei
       den psychiatrischen Sachverständigen nach Erklärungen. Es könne sich um die
       Hierarchisierung einer Gruppe handeln, deren Teilnehmer sich nicht
       besonders gut kennen, sagt eine Gutachterin. „Man triggert sich hoch: Wer
       setzt noch einen drauf? Mann oder Memme?“
       
       Was die beiden Sachverständigen dann allerdings zu den persönlichen
       Hintergründen und psychischen Befindlichkeiten von N. und einem anderen
       Angeklagten vortragen, klingt hölzern und wie aus dem Lehrbuch
       abgeschrieben. Ob N., der ohne Eltern geflohen ist, traumatisiert sein
       könne, fragt die Richterin. Die Antwort der Gutachterin kommt wie aus der
       Pistole geschossen: „Nein.“ N. habe in seinem Leben zwar „Verletzte gesehen
       und Hinrichtungen“ – aber eine posttraumatische Störung habe sie bei ihm
       nicht erkannt.
       
       Von der Kripobeamtin will die Richterin wissen, wie der Obdachlose B. das
       Ganze empfunden habe. Die Tat habe ihn erbost, sagte die Zeugin. Regelrecht
       froh sei er aber darüber gewesen, mal was von seinen Lebensumständen
       erzählen zu können. Er lebe gern auf der Straße. Aber dass man als
       Obdachloser bisweilen so niedergemacht werde, sei schlimm. „Zum Schluss“,
       sagt die Beamtin, „hat er uns sogar noch ein paar Takte auf seiner Gitarre
       vorgespielt.“
       
       30 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
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