# taz.de -- Brandanschlag auf Obdachlosen: Doch kein versuchter Mord?
       
       > Vor einem halben Jahr hatten Jugendliche in Berlin neben einem
       > Obdachlosen Feuer gelegt. Die Haftstrafen fielen teils milder aus als von
       > der Staatsanwaltschaft gefordert.
       
 (IMG) Bild: Die Anklage lautete „versuchter Mord“; das Gericht urteilte nun: „versuchte Körperverletzung“
       
       Berlin dpa | Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen
       schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu
       einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das
       Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf
       des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen
       wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Attacke hatte
       bundesweit Entsetzen ausgelöst.
       
       Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu
       Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei
       weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen
       unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen
       gemeinnützige Arbeit leisten.
       
       Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht
       so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft
       gegen die sechs jungen Männer erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die
       Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem
       folgte das Gericht nun nicht.
       
       Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, in der
       Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen angezündet zu haben. Fahrgäste
       löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die
       Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen.
       
       Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er
       habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“.
       Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun. Ein
       siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen
       unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.
       
       Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus
       Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die
       meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen
       Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.
       
       14 Jun 2017
       
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       versuchten Mord.