# taz.de -- Deutsche Asylpolitik: Nur ein Grüner macht mit
       
       > Kretschmann will Maghrebländer gemeinsam mit CDU und CSU zu „sicheren
       > Herkunftsstaaten“ machen. Im Bundesrat hat das Gesetz keine Mehrheit.
       
 (IMG) Bild: Abschiebung in Leipzig (Archivbild aus dem Jahr 2015)
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung wird wohl erneut mit dem Versuch
       scheitern, Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“
       einzustufen. Bei der für Freitag angesetzten Abstimmung im Bundesrat wollen
       Berlin, Bremen und Thüringen gegen den Gesetzentwurf stimmen, die meisten
       übrigen Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wollen sich erhalten. Damit
       wäre das Gesetz abgelehnt.
       
       Lediglich Baden-Württemberg will der Bundesregierung folgen. In seinem
       Koalitionsvertrag mit der CDU hatte sich Ministerpräsident Winfried
       Kretschmann (Grüne) dazu verpflichtet, „falls die entsprechenden hohen
       verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen“. Das sieht
       Baden-Württemberg jetzt als erfüllt an. Grund sei, dass das Kanzleramt
       Sonderregeln für „vulnerable Gruppen“ (also etwa verfolgte Journalisten
       oder Homosexuelle) aus den drei Maghrebstaaten zugesichert habe, sagte ein
       Sprecher der baden-württembergischen Landesregierung.
       
       Diese sollen im Asylverfahren von bestimmten Regularien ausgenommen werden,
       die sonst für Antragsteller aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gelten – etwa
       der verkürzten Widerspruchsfrist nach einer Ablehnung. Im Gesetzentwurf
       findet sich von den Sonderregeln allerdings nichts; es hieß, diese seien in
       einer „Protokollerklärung“ fixiert.
       
       Seit den sexuellen Übergriffen in Köln in der Silvesternacht 2015/2016
       hatte die Union immer wieder darauf gedrängt, Tunesien, Algerien und
       Marokko auf die Liste zu setzen. Der entsprechende Bundestagsbeschluss
       sollte im Juni 2016 vom Bundesrat bestätigt werden. Die grün regierten
       Länder ließen die Entscheidung darüber jedoch vertagen – bis heute.
       
       Auf Antrag Bayerns wurde das Thema nun erneut auf die Tagesordnung der
       Sitzung der Länderkammer gesetzt. Asylanträge aus den Maghrebstaaten hätten
       „praktisch keine Aussicht auf Erfolg, da sie überwiegend rein
       wirtschaftlich motiviert seien“, sagte der bayerische Staatskanzleichef
       Marcel Huber (CSU).
       
       ## 1,04 Prozent aller Asylerstanträge
       
       Das Thema hat vor allem symbolischen Charakter, für das tatsächliche
       Migrationsgeschehen spielt das Gesetz kaum eine Rolle. Nach den jüngsten
       verfügbaren Zahlen stellten zwischen Januar und September 2016 insgesamt
       6.704 Menschen aus den drei Maghrebstaaten einen Asylantrag – das waren nur
       1,04 Prozent aller Asylerstanträge. Im selben Zeitraum wurde 233
       Maghrebinern Schutz zugesprochen, das entspricht einer Quote von etwa 3
       Prozent.
       
       Befürworter der Regelung verweisen auf die Möglichkeit schnellerer
       Asylverfahren. Erfahrungen mit den Westbalkanstaaten, die 2014 auf die
       Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gesetzt wurden, zeigen jedoch, dass
       die Verfahrensdauer sich seither nicht verkürzt hat.
       
       Pro Asyl verwies am Donnerstag darauf, dass das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge die Lage im Maghreb offenbar anders bewertet als die
       Bundesregierung. Die hatte in ihren Gesetzentwurf etwa über Marokko
       geschrieben, „politische Verfolgung findet nicht statt“. In den internen
       Leitlinien des BAMF aber heißt es, Verfolgung seitens des Staates könne
       nicht ausgeschlossen werden.
       
       Luise Amtsberg, asylpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, äußerte
       Bedauern darüber, „dass Winfried Kretschmann eine andere Haltung hat“.
       Entscheidend sei aber, dass die grün regierten Länder das Gesetz stoppen
       könnten. Die Schnellverfahren für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“
       widersprächen dem individuellen Asylrecht. Bayern habe das Gesetz aus
       taktischen Gründen auf die Tagesordnung gesetzt obwohl es keine Aussicht
       auf Erfolg hat.
       
       9 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Maghreb
 (DIR) Herkunftsstaaten
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Maghreb
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) Baden-Württemberg
 (DIR) EU-Förderprgrogramm
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Marokko
 (DIR) Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
 (DIR) sichere Herkunftsländer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Asylrechtsverschärfung Maghreb-Staaten: Grüne meiden eine Festlegung
       
       Die von den Grünen mitregierten Länder könnten im Bundesrat eine
       Verschärfung des Asylrechts verhindern. Doch das Thema ist heikel.
       
 (DIR) Asylrecht in Deutschland: Noch einen drauf
       
       Die Regeln für den Umgang mit Asylsuchenden werden verschärft. Der
       Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zu, der sogar Handy-Durchsuchungen
       ermöglicht.
       
 (DIR) Grün-Schwarz in Baden-Württemberg: Verschwimmende Grenzen
       
       Seit einem Jahr regiert in Baden-Württemberg der Grüne Winfried Kretschmann
       mit der CDU. Krisen gab es nicht, die Bilanz ist dennoch glanzlos.
       
 (DIR) Studie der EU-Grundrechteagentur: Integration ist Schlüssel zur Sicherheit
       
       Viele der 20 Millionen Nicht-EU-Bürger werden auf die eine oder andere
       Weise ausgegrenzt. Das ist teuer und gefährlich, konstatiert eine Studie.
       
 (DIR) Kommentar Wahlprogramm der Grünen: Edle Ziele, vage Wegbeschreibungen
       
       Die Grünen sind nach links und rechts anschlussfähig. Gerade deshalb
       brauchen sie mehr Erkennbarkeit und Eigensinn.
       
 (DIR) Bundesrat zu „sicheren Herkunftsländer“: Gesetz scheitert
       
       Maghreb-Staaten sollten als sicher genug für Abschiebungen gelten.
       Erwartungsgemäß lehnte die Länderkammer den Gesetzentwurf ab.
       
 (DIR) Abschiebung statt Knast: Immer noch besser als Bremen
       
       Weil er lieber in Marokko auf der Straße lebt, als weiter in Bremen in Haft
       zu sitzen, hat ein 22-Jähriger die Blockade seiner Abschiebung abgelehnt
       
 (DIR) Was passiert mit Flüchtlingen ohne Asyl?: Ablehnung, Duldung, Abschiebung
       
       Können Flüchtlinge ohne Papiere nicht zurückgeschickt werden? Der Fall von
       Anis Amri beleuchtet eine schwierige Rechtslage.
       
 (DIR) Diskussion um sichere Herkunftsländer: Gefahr im Maghreb
       
       Die Bundesregierung bezeichnet Tunesien, Algerien und Marokko als „sicher“.
       Experten des Bundesamtes für Migration sehen das anders.