# taz.de -- Kommentar Elbvertiefung: Baggern nur noch im Konsens
       
       > Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Zwar dürfte demnächst die
       > Vertiefung der Elbe erlaubt werden – aber mit hohen ökologischen
       > Auflagen.
       
 (IMG) Bild: Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter sollen den Hamburger Hafen erreichen können
       
       Natürlich sehen sich jetzt beide Seiten bestätigt durch [1][das Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts über die Elbvertiefung]. Und natürlich haben
       beide Seiten ebenso viel recht wie unrecht. Denn weder können Politik und
       Wirtschaft im größten deutschen Hafen Hamburg ihre Interessen auf ganzer
       Linie durchsetzen, noch können das die Umweltverbände, die ums Ökosystem
       der Unterelbe fürchten.
       
       Im Ergebnis wird es durch diesen Präzedenzfall zu einem Kompromiss kommen,
       mit dem alle werden leben können. Umwelt und Wirtschaft dürften
       gleichermaßen gestärkt aus diesem Verfahren vor dem
       Bundesverwaltungsgericht hervorgehen. Allein das wäre ein gewaltiger
       Fortschritt.
       
       Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Er definiert rechtliche
       Leitlinien für alle Planungen großer Infrastrukturprojekte, die Einfluss
       auf Gewässer haben könnten. Und das sind in diesem Land, dafür reicht ein
       Blick in den Atlas, fast alle. Insofern dürfte die viel beschworene
       Planungssicherheit, die vor allem Politiker und Wirtschaftsverbände schon
       lange vehement fordern, bald Realität werden: Zwar werden sie die erhofften
       Freibriefe für planerische Skrupellosigkeit nicht bekommen – dafür werden
       dann alle Projektentwickler und Planer genau wissen, was sie besser gar
       nicht erst versuchen sollten.
       
       Die Pläne für die Vertiefung der Elbe und auch für die parallel betriebene
       Vertiefung der Weser zeichneten sich bislang dadurch aus, dass sie das
       technokratisch erwünschte Maximum skizzierten, ohne Rücksicht auf Natur und
       Umwelt. Das aber ist nicht durchsetzbar, urteilt das höchste deutsche
       Verwaltungsgericht in letzter Instanz. Das zeigt zugleich, dass nicht
       angeblich fortschrittsfeindliche Umweltverbände ihnen gar nicht zustehende
       Rechte missbrauchen, sondern höchste Gerichte zu dem Schluss kommen, die
       Naturschützer hielten sich eher an den Geist und die Buchstaben von
       Gesetzen als Planungsbehörden.
       
       Zwar dürfte demnächst die Vertiefung der Elbe wie auch der Weser erlaubt
       werden – aber mit hohen ökologischen Auflagen, welche die klagenden
       Naturschutzverbände sich als Erfolge anrechnen lassen dürfen. Und deshalb
       müssen alle Beteiligten zu der Einsicht gelangen, dass große
       Infrastrukturprojekte nur noch im Konsens zu realisieren sind. Ökonomie
       durch Ökologie ist jetzt die Leitlinie. Und nicht länger Ökonomie statt
       Ökologie.
       
       9 Feb 2017
       
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