# taz.de -- Kommentar Teilhabegesetz: Kein Paradigmenwechsel
       
       > Das Bundesteilhabegesetz ist nur ein Reförmchen der bisherigen
       > Gesetzgebung. Und ein Rückschritt in Sachen Inklusion und Teilhabe.
       
 (IMG) Bild: #NichtMeinGesetz: symbolische „Käfig-Aktion“ vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni
       
       Das am Donnerstag verabschiedete Bundesteilhabegesetz ist der ganz große
       Wurf. Zumindest für Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Sie
       freut sich über „eine der größten sozialpolitischen Reformen in dieser
       Legislaturperiode“. Millionen Bürger würden von dem Gesetz profitieren.
       
       Behinderte Menschen sehen das anders: Nach einem jahrelangen
       Beteiligungsverfahren und Beratungen über das Gesetz finden sie nun einen
       Scherbenhaufen vor. Denn das Teilhabegesetz ist ein Rückschritt in Sachen
       Inklusion und Teilhabe!
       
       Unter dem Kampagnennamen [1][#NichtMeinGesetz] haben die Betroffenen einen
       „noch nie dagewesenen Abwehrkampf geführt“, wie die Geschäftsführerin der
       Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Sigrid
       Arnade, feststellt. Die größte Behindertenrechtsbewegung der letzten 30
       Jahre konnte in letzter Minute noch einige der größten Schrecken abmildern.
       
       Zwar dürfen behinderte Menschen künftig mehr Einkommen verdienen und etwas
       mehr Vermögen ansparen, die Unterstützungsleistungen für sie bleiben aber
       von der eigenen finanziellen Situation abhängig. Betroffene müssen sich an
       den Kosten ihrer Assistenz beteiligen.
       
       Außerdem stehen die innersten Werte der Behindertenpolitik zur Debatte: Die
       sogenannte 5-aus-9-Regel, nach der behinderte Menschen keine Unterstützung
       erhalten, wenn sie nicht behindert genug sind, und zum Beispiel nur in 3
       von 9 „Lebensbereichen“ eine Beeinträchtigung haben, wird nun zwar nicht
       direkt eingeführt, allerdings bis 2023 weiter evaluiert und eventuell
       später doch noch zum Gesetz. Damit könnten auch in Zukunft Betroffene ihren
       Anspruch auf Hilfen verlieren.
       
       Das sogenannte Pooling ermöglicht das Zusammenlegen von
       Unterstützungsleistungen für mehrere Personen gleichzeitig auch gegen den
       Willen der Betroffenen. Es kann also dazu führen, dass behinderte Menschen
       sich ihre Assistenzen miteinander teilen müssen. Will beispielsweise einer
       mit Freunden ins Kino gehen und der andere zu Hause bleiben, würde einer
       von beiden den Kürzeren ziehen.
       
       Wird eine Unterbringung in einer speziellen Wohnform, etwa einem Wohnheim,
       für den Betroffenen vom Sozialamt für zumutbar erachtet und ist diese
       gleichzeitig günstiger, so können auch in Zukunft Betroffene gegen ihren
       Willen in Heimen untergebracht werden.
       
       Am Ende bleibt festzuhalten, dass das Bundesteilhabegesetz nicht mehr als
       ein Reförmchen der bisherigen Gesetzgebung ist. Das große Versprechen,
       einen Paradigmenwechsel herbeizuführen und die
       UN-Behindertenrechtskonvention acht Jahre nach der Ratifizierung auch in
       Deutschland endlich gelebte Praxis werden zu lassen, wurde nicht
       eingehalten.
       
       2 Dec 2016
       
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 (DIR) [1] https://twitter.com/search?q=%23nichtmeingesetz&src=tyah
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Raúl Krauthausen
       
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