# taz.de -- Persönliche Assistenz: Alltag ermöglichen
       
       > Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz könnten gerade in Berlin Menschen mit
       > Behinderung einen Teil ihrer Selbstständigkeit verlieren.
       
 (IMG) Bild: Dabeisein: Menschen mit Behinderung bei einer Demo im September in Berlin
       
       Der Dezember wird spannend. Noch kurz vor Weihnachten sollen wichtige
       Gesetze im Bundesrat beschlossen werden, die auch Menschen mit Behinderung
       betreffen. Da ist beispielsweise das Bundesteilhabegesetz. Weit weniger
       beachtet wurde bisher in diesem Zusammenhang das Pflegestärkungsgesetz, das
       sogenannte PSG III. Auch hier drohen Verschlechterungen. Denn wichtige
       Regelungen im PSG III haben auch Auswirkungen auf das Sozialhilferecht und
       betreffen damit Menschen mit Behinderungen.
       
       Ganz konkret geht es dabei um die sogenannte Persönliche Assistenz. Diese
       Assistenten ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein selbständiges und
       selbstbestimmtes Leben. Aber genau das könnte nun eingeschränkt werden,
       geht es nach dem neuen PSG III.
       
       Dabei ist die Persönliche Assistenz eine Erfolgsstory, besonders hier in
       Berlin. Hier haben sich Menschen mit Behinderungen ein Mitspracherecht
       erkämpft. Sie waren an den Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für
       Gesundheit und Soziales beteiligt und haben gemeinsam ein bundesweit
       vorbildliches Modell entwickelt: den sogenannten Leistungskomplex 32.
       
       „Das ist eine Berliner Besonderheit, die sich sehen lassen kann.“ sagt
       Birgit Stenger, die erste behinderte Arbeitgeberin in Berlin mit
       Persönlicher Assistenz. „Nicht nur, dass der Leistungskomplex 32 gemeinsam
       mit uns, den Nutzern und Nutzerinnen der Persönlichen Assistenz, erarbeitet
       wurde, er enthält auch eine Definition der „Persönlichen Assistenz“, die
       damals den Grundsätzen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung entsprach und
       heute in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht.“
       
       ## Berlin als Vorreiter
       
       Die Vereinbarung mit dem Land Berlin sieht vor, dass in folgenden Bereichen
       Persönliche Assistenz gewährt wird: bei der Körperpflege, Ernährung, im
       Haushalt und im Bereich Mobilität. Das Besondere des Berliner Modells ist,
       dass die Unterstützung auch bei Begleitung außer Haus und bei anderen
       Verrichtungen geleistet wird und ausschließlich die Zeit abgerechnet wird.
       
       Denn kein Leistungskatalog kann alle denkbaren Hilfebedarfe des
       alltäglichen Lebens abdecken, z. B. vom Naseputzen bis zum Aufheben
       heruntergefallener Gegenstände. Das Wichtigste an der Persönlichen
       Assistenz ist aber: Die zu unterstützende Person entscheidet selbst, wer
       ihr wann, wie, wobei und wo hilft. Eine großer Schritt in Richtung
       Selbstbestimmung und Teilhabe und eine wichtige Hilfe für Menschen, die
       sonst auf Grund ihrer Beeinträchtigung oft vom gesellschaftlichen Leben
       ausgeschlossen sind. Berlin liegt damit in dem Bereich weit vorn.
       
       Mit dem neuen PSG III könnte das vorbei sein. Denn im jetzigen Entwurf ist
       Persönliche Assistenz nur noch in genau definierten begrenzten Bereichen
       gewährt. Besonders problematisch ist dabei der Bereich Mobilität. Denn
       Mobilität soll nur noch innerhalb der Wohnung von Persönlichen Assistenten
       unterstützt werden.
       
       Das bedeutet konkret, dass ein Kinobesuch beispielsweise nur noch möglich
       wird, wenn Verwandte oder Freunde es sich einrichten können, die Begleitung
       bei Behördengängen wegfällt und auch die Unterstützung beim Einkaufen nicht
       mehr finanziert wird. Denn dann wird für den Menschen mit Behinderung
       eingekauft – im Modell der Persönlichen Assistenz kauft der Mensch mit
       Behinderung ein mit der Unterstützung, die er dazu braucht
       
       ## Wird Pflege die neue Teilhabe?
       
       Heißt das nun, dass das Modell der Persönlichen Assistenz der Vergangenheit
       angehört, Motto: Zurück in die 90er? Die ersten Signale gehen in diese
       Richtung: Verträge für Assistenzleistungen werden von den örtlichen
       Sozialämtern zum Jahresende gekündigt mit dem Hinweis, das künftig die
       Pflegekassen zuständig seien.
       
       Gleichzeitig besteht noch eine letzte Chance, dass die Änderungsanträge der
       Bundesländer und die Abstimmung im Bundesrat im Dezember hier eine
       rechtliche Klarheit und klare Öffnung der Leistungen bringen. Die
       Persönliche Assistenz muss bestehen bleiben und um echte Teilhabe zu
       ermöglichen, muss sie sogar noch verbessert werden: beispielsweise sollten
       alle Leistungen, die auf Grund einer Behinderung gewährt werden,
       einkommens- und vermögensunabhängig sein.
       
       In Deutschland beziehen etwa 450.000 Menschen aufgrund ihres hohen
       Assistenzbedarfs ergänzend zur Pflegeversicherung Hilfe zur Pflege aus der
       Sozialhilfe – das sind etwa 0,5 Prozent der Bevölkerung. Teilhabe am
       gesellschaftlichen Leben – das ist es, was das Leben ausmacht. Wir alle
       wollen uns entwickeln, gefördert werden, rausgehen, dazugehören, etwas
       entscheiden und beitragen können. Und das wollen wir uns für 0,5 Prozent
       der Bevölkerung nicht leisten?
       
       3 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Pohl
       
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