# taz.de -- Streitgespräch zum Bundesteilhabegesetz: „Im Gesetz wird herumgeeiert“
       
       > Für Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen stellt das neue Teilhabegesetz
       > keinen Meilenstein dar. taz-Redakteurin Barbara Dribbusch sieht
       > Fortschritte. Ein Gespräch.
       
 (IMG) Bild: Selbstbestimmt leben ist für jeden das Wichtigste: Demonstration zum Teilhabegesetz in Berlin
       
       taz: Der Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Wie schätzt
       Ihr das ein?
       
       Raúl Krauthausen: Ich teile nicht die Auffassung der Bundesregierung, dass
       es sich hierbei um einen Meilenstein für Menschen mit Behinderungen
       handelt. Das letzte halbe Jahr haben wir damit verbracht,
       Verschlechterungen aus dem Gesetz herauszukämpfen, aber es ist ein Gesetz,
       das immer noch Verschlechterungen beinhaltet. Es ist aber insoweit ein
       Meilenstein für die Behindertenrechtsbewegung, weil sie Allianzen
       geschlossen hat und Menschen mit Behinderungen sichtbar waren und nicht nur
       ständig ihre Fürsprecher aus der Wohlfahrt.
       
       Barbara Dribbusch: So negativ sehe ich das Gesetz nicht. Es gibt doch klare
       Verbesserungen. Nach dem neuen Gesetz können ab dem Jahre 2020 behinderte
       Menschen bis zu 50.000 Euro sparen und 30.000 Euro brutto im Jahr
       verdienen, bevor sie etwas dazuzahlen zu den Assistenzen. Der Partner und
       die Partnerin sind komplett freigestellt. Früher wurde fast alles
       angerechnet, das sind doch Fortschritte.
       
       Krauthausen: Das stimmt, aber das sind Verbesserungen, die überfällig sind.
       Diese Regelungen mit den Anrechnungen sind ja 30 Jahre lang nicht angefasst
       worden. Und mal ehrlich: 50.000 Euro sind nicht viel, das ist vielleicht
       eine Lebensversicherung oder ein Auto, dass auch noch umgebaut werden muss.
       Wer Karriere macht, knackt auch die Freigrenze von 30.000 Euro brutto im
       Jahr und bekommt dann durch die Anrechnung am Ende weniger als die Kollegen
       ohne Behinderung.
       
       Dribbusch: Aber man kann die Kostenfrage doch nicht totschweigen. Bei einer
       Rund-um-die-Uhr-Assistenz kosten die HelferInnen im Schichtbetrieb im Monat
       mehr als 10.000 Euro. Bei Hartz-IV-Empfängern und alten Menschen in Heimen
       werden Einkommen und Vermögen, auch des Partners, mit angerechnet auf die
       Sozialleistungen. Insofern ist das Teilhabegesetz mit den höheren
       Freibeträgen doch ein Fortschritt für behinderte Menschen.
       
       Krauthausen: Wenn ich weniger verdiene als Kollegen, die die gleiche Arbeit
       machen, bin ich doch doppelt gestraft, durch die Tatsache, dass ich durch
       Barrieren im Alltag behindert werde und durch den Abzug. Es geht uns nicht
       um Luxus wie eine Yacht oder Villa. Wir wollen nur eine Gleichbehandlung
       mit Nichtbehinderten. Die Sozialleistung ist der Nachteilsausgleich für
       eine Behinderung, die man nicht aus eigener Kraft ändern kann, ein Leben
       lang nicht.
       
       taz: Die Aktivisten kritisieren am Teilhabegesetz, dass dies den
       Sozialämtern erleichtern könnte, Menschen mit Behinderungen in Heime
       abzuschieben, anstatt ihnen das selbständige Wohnen mit Assistenzen zu
       ermöglichen. Wie schätzt Ihr das ein?
       
       Dribbusch: Der entsprechende Passus ist erheblich nachgebessert worden.
       Dort steht jetzt, dass dem Wohnen außerhalb von Einrichtungen der Vorzug zu
       geben ist, wenn ein behinderter Mensch das wünscht.
       
       Krauthausen: Nach der Einschätzung unserer Juristen, die eine Behinderung
       haben, ist die neue Regelung im Teilhabegesetz schwächer als sie bisher im
       Sozialgesetzbuch steht. Wenn man sich den Absatz im Gesetz genau anschaut,
       wird da tierisch herumgeeiert zwischen Zumutbarkeit und Angemessenheit. Das
       heißt, in Zukunft, werden es die Sozialämter leichter haben als bisher,
       Menschen mit Behinderungen aus Kostengründen in Heime zu schicken.
       Vielleicht nicht in der Masse, aber es wird mehr Einzelfälle geben, als es
       sie heute schon gibt.
       
       Dribbusch: Auf einer Veranstaltung der Grünen sagten Sachverständige, dass
       spätestens die Gerichte in der Regel bisher schon so entscheiden, dass
       behinderte Menschen alleine mit Assistenzen leben können und nicht ins Heim
       geschickt werden dürfen, nur weil die Versorgung dort billiger ist.
       
       Krauthausen: Es gibt zwei prominente Fälle, wo behinderte Menschen ins Heim
       gezwungen wurden, ganz aktuell die Geschichte von Dirk Bergen zum Beispiel
       und ich kann weitere Fälle nennen. Man muss sich außerdem mal vorstellen,
       welche Kraft, welche Zeit und welche Mühe es kostet für einen behinderten
       Menschen, gegen eine solche Entscheidung des Sozialamts zu klagen. Ich war
       selbst einmal undercover, unter anderem Namen in einem Heim zur Recherche.
       Ich habe dort einen jungen Bewohner kennengelernt, der war geistig voll da,
       nur körperlich schwer eingeschränkt. Der wurde überhaupt nicht unterstützt,
       aus dem Heim mal herauszugehen, etwas auszuprobieren. Der hat fünf Tage RTL
       II geguckt. Das ist eine Schattenwelt, die hat mich so zornig gemacht. Man
       muss sich auch genau anschauen, wer beim Teilhabegesetz wo klatscht. Das
       ist nämlich auch die Wohlfahrt, darunter sind Verbände, die Heime
       betreiben. Die wollen nicht, dass die Heime leer werden.
       
       taz: Wie geht es denn jetzt weiter mit dem Protest? 
       
       Krauthausen: Wir als AbilityWatch werden jetzt Fälle sammeln, die von dem
       neuen Gesetz betroffen sind und wir werden das begleiten, auch juristisch,
       und dokumentieren, wo es regional unterschiedliche Auslegungen gibt, etwa
       in Bayern oder in Niedersachsen. Wir werden Alarm schlagen.
       
       Moderation: Katrin Gottschalk
       
       3 Dec 2016
       
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 (DIR) Katrin Gottschalk
       
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