# taz.de -- Freisprüche in Silvester-Prozess: Polizei holt sich Standpauke ab
       
       > Das Landgericht hat drei Angeklagte vom Vorwurf der sexuellen Nötigung
       > freigesprochen. Die Polizei habe tendenziös ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Die Große Freiheit: In der Silvesternacht wurden hier Frauen sexuell belästigt
       
       Hamburg taz | Die Polizei hat eine energische Standpauke bekommen: In ihrer
       Urteilsbegründung um die Übergriffe in der Silvesternacht warf die
       Vorsitzende der Jugendkammer des Landgerichts, Anne Meier-Göring, den
       ErmittlerInnen vor, mit fragwürdigen Methoden versucht zu haben, Täter zu
       präsentieren. „Es wurden vermeintliche Beweise erbracht, die keine sind“,
       sagte sie und sprach die drei Angeklagten im Alter zwischen 18 und 26
       Jahren vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Und sie sprach ihnen eine
       Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag zu.
       
       Es ist die zweite Richterschelte im Zusammenhang mit der prozessualen
       Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht. In diesem Fall ging es
       um eine 18-Jährige, die in der Großen Freiheit von Männern bedrängt und im
       Intimbereich begrapscht worden sein soll und sich erst Tage später bei der
       Polizei gemeldet hatte. „Die Polizeibeamten haben der Zeugin Fotos gezeigt,
       bevor sie eine Täterbeschreibung abgegeben hat. Das halte ich nicht nur für
       unprofessionell, sondern für dramatisch“, sagte die Richterin. Das
       verfälsche die Wiedererkennungsleistung.
       
       „Die Polizei wollte durch den öffentlichen Druck und auch den der Medien
       und der Politik unbedingt Ermittlungserfolge zeigen“, sagte Meier-Göring.
       Der Polizei sei es nicht gelungen, Täter zu überführen, „sondern sie hat
       schlicht und ergreifend geraten“. Und so war es aus ihrer Sicht
       folgerichtig, dass dass Opfer die Angeklagten nicht als Täter erkannte.
       
       Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich und Polizeipräsident Ralf Meyer
       reagierten empört auf die richterliche Standpauke: „Der verbale
       Rundumschlag der Vorsitzenden Richterin ist beschämend“, erklärten sie.
       Schon im ersten Verfahren um die Ereignisse in der Silvesternacht im Mai
       hatte ein Schöffengericht die Methoden der Polizei infrage gestellt, durch
       die permanente Vorlage von Lichtbildern Opfer zur Identifizierung von
       Tätern zu drängen.
       
       „Nicht das Gesicht der Person am Tatort, sondern das vom Lichtbild hat sich
       bei der Zeugin eingeprägt“, sagte Richterin Kathrin Sachse und sprach einen
       30-Jährigen frei. Zuvor hatte die 19-jährige Studentin aus Kiel noch
       geglaubt, den Angeklagten als Täter im Gerichtssaal wiedererkannt zu haben.
       Erst eine Gegenüberstellung erbrachte den Unschuldsbeweis.
       
       Denn die 1,74 Meter große Frau, die Silvester zudem auch noch hohe
       Hackenschuhe trug, hatte vor der Kieler Polizei den Angreifer stets als
       deutlich größer als sie, etwa 1,90 Meter, beschrieben. Die Körpergröße des
       Angeklagten von nur 1,69 Metern war jedoch seit seiner Festnahme bekannt.
       
       3 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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