# taz.de -- Angebliche Vergewaltigung im Freibad: Gericht entlastet Flüchtlinge
       
       > Ein Gericht hat zwei Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung
       > freigesprochen. Einer erhält wegen „minderschwerer Nötigung“ eine
       > Bewährungsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Aufsehenerregender Fall: In diesem Schwimmbad in Schleswig-Holstein soll die Vergewaltigung stattgefunden haben
       
       Norderstedt dpa | Im Prozess um den angeblichen Missbrauch einer
       14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein
       Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung
       freigesprochen. Einen „Kuss auf die Hüfte“ einer 18-Jährigen, den der
       ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter am Freitag als
       sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Dafür verurteilten sie ihn zu
       acht Monaten Bewährungsstrafe. Sie folgten der Forderung der
       Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
       
       Angeklagt waren der 14- und der 34-Jährige, weil sie sich Ende Februar in
       einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an einer 14-Jährigen und
       einer 18-Jährigen vergangen haben sollten. Das jüngere Mädchen – das
       angebliche Vergewaltigungsopfer – hatte seine Nebenklage aber später
       zurückgezogen.
       
       Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für
       Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus
       Afghanistan handelt. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident
       Torsten Albig (SPD) hatte daraufhin früh einen ausgewogenen Umgang mit
       tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt.
       
       Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als nicht
       verwertbar ein. Die 14-Jährige war nach einer schweren Hirn-Operation von
       einer Haupt- zu einer Förderschülerin geworden. In einem
       Glaubwürdigkeitsgutachten hieß es unter anderem, das Mädchen fülle
       Gedächtnislücken mit Erfahrungen aus. Das sei kein bewusstes Lügen, hieß es
       in dem Gutachten. Trotzdem mache es ihre Aussagen letztendlich wertlos,
       sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
       
       ## Geständnis reichte aus
       
       Anders dagegen beim zweiten Tatvorwurf, dem sexuellen Übergriff auf die
       18-Jährige. Hierzu hatte der 34 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis
       abgelegt. Er habe das Mädchen beim Rutschen festgehalten und im Bereich der
       Hüfte geküsst, erklärte er. Wegen des Geständnisses sei es nicht mehr auf
       die Aussage der 14-Jährigen angekommen, sagte die Amtsrichterin. Der
       Verteidiger des 34-Jährigen will prüfen, ob er gegen den Schuldspruch
       Berufung einlegt.
       
       Das Erlebnisbad hatte nach dem Vorfall seine Sicherheitsvorkehrungen
       verschärft und angekündigt, einige Attraktionen wie die Rutsche zeitweise
       für Männer zu sperren. Außerdem wurden Schilder, auf denen die Baderegeln
       stehen, um Piktogramme ergänzt.
       
       9 Sep 2016
       
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