# taz.de -- Bundestag beschließt BND-Reform: Ausland jetzt auch im Inland
       
       > Der Bundestag hat am Freitag dem BND-Gesetz zugestimmt. So darf der
       > Auslandsgeheimdienst jetzt auch im Inland ganz legal abhören.
       
 (IMG) Bild: Das Gesetz schafft ein viertes, „unabhängiges“ Kontrollgremium für den BND. Aber mehr Transparenz bringt das nicht
       
       Berlin reuters | Der Bundestag hat am Freitag gegen heftigen Widerstand der
       Opposition die umstrittene BND-Reform beschlossen. Das neue Gesetz erlaubt
       es dem Geheimdienst als Teil der strategischen Fernmeldeüberwachung,
       Internetknotenpunkte in Deutschland anzuzapfen, um Emails und Telefonate
       zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen. [1][Bisher durfte der BND nur
       einzelne Leitungen abhören und davon nur zwanzig Prozent der Kapazität],
       berichtet Netzpolitik.org.
       
       Auch die Linken-Abgeordnete Martina Renner kritisierte, die Bundesregierung
       legalisiere damit eine anlasslose Massenüberwachung durch den
       Bundesnachrichtendienst. Auch Emails und Telefonate von Deutschen, deren
       Überwachung nicht zulässig ist, würden dem Dienst ins Netz gehen, weil die
       Filter nicht zuverlässig genug seien. Der Grünen-Politiker Konstantin von
       Notz nannte das Gesetz verfassungswidrig. Die Regierung werde damit vor
       Gericht scheitern, prognostizierte er.
       
       Die Koalition dagegen verteidigte das Gesetz. Der CDU-Politiker Clemens
       Binninger erklärte, kein anderes Parlament habe in diesem Ausmaß die
       Konsequenzen aus der NSA-Affäre gezogen. Der Zugriff auf die
       Internet-Knotenpunkte sei nötig, um dem BND überhaupt die Chance zu geben,
       auf Terror-Verdächtige aufmerksam zu werden. Der SPD-Abgeordnete Christian
       Flisek sagte, der BND habe bisher in einer „Dunkelkammer“ agiert, er müsse
       aber effizient handeln können.
       
       Zudem verankere das Gesetz den Schutz von EU-Bürgern und europäischen
       Einrichtungen vor Überwachung durch den BND und stelle sie damit deutschen
       Bürgern gleich. Auch Wirtschaftsspionage werde dem Dienst ausdrücklich
       verboten. Kooperationsvereinbarungen mit anderen Nachrichtendiensten
       müssten künftig dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags
       vorgelegt werden.
       
       Ein wesentlicher Auslöser für die BND-Reform war die NSA-Affäre, mit der
       die Ausspähung europäischer Konzerne und Beamter durch den deutschen Dienst
       im Auftrag der NSA bekannt wurde. Künftig darf der BND die Kommunikation
       von Einrichtungen der Europäischen Union (EU), von EU-Staaten sowie
       einzelner EU-Bürger nur noch in bestimmten Fällen überwachen, etwa bei
       Verdacht auf Terrorismus, Waffenschmuggel, Schleusung oder wenn eine andere
       besondere Relevanz für die Sicherheit Deutschlands besteht.
       
       21 Oct 2016
       
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 (DIR) [1] https://netzpolitik.org/2016/fuenf-drastische-folgen-des-geplanten-bnd-gesetzes/
       
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