# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt geheim
       
       > Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf
       > Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: 40.000 Suchbegriffe (Selektoren) stehen auf der Liste des US-Geheimdienstes NSA
       
       Karlsruhe afp | Die für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständige
       sogenannte G10-Kommission des Bundestags ist mit einer Klage vor dem
       Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste
       gescheitert. Die Kommission sei in einem Organstreitverfahren mit der
       Bundesregierung nicht klagefähig, weil sei weder ein oberstes Bundesorgan
       noch ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestags sei, hieß
       es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
       
       Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000
       Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem
       Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt,
       dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren
       eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder
       Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des
       Fernmeldegeheimnisses geschützt waren.
       
       Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die
       G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe
       der NSA-Selektorenliste.
       
       Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische
       Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und
       Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der
       Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht
       „parteifähig“.
       
       14 Oct 2016
       
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