# taz.de -- Debatte Geheimdienstreform: Nichts gelernt
       
       > Die illegale Praxis der massenhaften Überwachungen durch den
       > Bundesnachrichtendienst wird beseitigt. Wie? Sie wird legalisiert.
       
 (IMG) Bild: Briketts aus geschredderten Akten des BND
       
       Es war im Sommer 2013. Edward Snowden deckte auf, wie der US-Geheimdienst
       NSA ein weltweites und anlassloses Massenüberwachungssystem errichtet
       hatte. Zunächst sah man sich in Deutschland nur als Opfer. Dann stellte
       sich heraus, dass auch der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) im
       Ausland anlasslose Massenüberwachung betrieb und dass der BND ebenfalls bei
       Freunden spionierte. Außerdem leitete der BND in großem Umfang Daten
       ungeprüft an die NSA weiter. Dabei täuschte er wohl nicht nur die
       parlamentarischen Kontrolleure, sondern auch das Kanzleramt. Selbst die
       CDU/CSU spricht von „Missständen“.
       
       Am Freitag [1][beschloss der Bundestag nun eine Novelle des BND-Gesetzes],
       das mit dieser illegalen Praxis Schluss macht – indem es die bisherigen
       Machenschaften weitgehend legalisiert.
       
       Richtig gut findet dieses Gesetz wohl nur die SPD, die es in der Regierung
       auch durchgesetzt hat. Der Union geht die Verrechtlichung von
       Geheimdienstarbeit eigentlich viel zu weit, während die Opposition aus
       Linken und Grünen den Inhalt des Gesetzes zu Recht eher blamabel findet.
       
       Tatsächlich heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, die Arbeit des
       BND solle nicht „eingeengt“ werden. Im Kern muss der BND vor allem die
       Politik besser über seine Auslandsüberwachung informieren, und die
       Dienstaufsicht im Kanzleramt muss mehr Verantwortung übernehmen. Die
       Hoffnung, so den Wildwuchs einzudämmen, wirkt reichlich blauäugig.
       
       Gegen das Gesetz sind bereits Verfassungsklagen angekündigt. Dabei geht es
       um die Frage, ob die Grundrechte des Grundgesetzes auch im Ausland gelten –
       wenn der BND etwa in Syrien oder Afghanistan spioniert. Die SPD wollte dies
       bejahen, die Union hat das abgelehnt und sich durchgesetzt. Dies wird das
       Bundesverfassungsgericht hoffentlich korrigieren. Allerdings führt das
       nicht automatisch dazu, dass auch die BND-Befugnisse für verfassungswidrig
       erklärt werden.
       
       Es ist zunächst eine politische Frage, ob die anlasslose Massenüberwachung
       globaler E-Mail-, SMS- und Telefonverkehre überhaupt den Aufwand wert ist.
       Der BND sammelt einen Heuhaufen an Daten, um darin eine Nadel zu suchen. In
       der Regel ist die Überwachung Verdächtiger und ihrer Kontakte deutlich
       erfolgversprechender. Nun wird zwar gerne darauf verwiesen, dass
       US-Geheimdienste wichtige Hinweise auf Terrorgefahren in Deutschland
       liefern, wie jüngst im Fall Jaber al-Bakr in Chemnitz. Dabei sagt die NSA
       aber nie, ob die Daten aus anlassloser Massenüberwachung stammen oder aus
       klassischer Ermittlungsarbeit. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein.
       
       Deutschland gibt auch international ein falsches Signal. Wie soll sich
       Außenminister Frank-Walter Steinmeier glaubwürdig für den globalen Schutz
       der digitalen Privatsphäre einsetzen, wenn der BND gleichzeitig versuchen
       darf, die NSA zu kopieren und ihr arbeitsteilig zuzuarbeiten?
       
       Am erfreulichsten ist der Versuch, in einem zweiten Gesetz die
       Geheimdienstkontrolle zu stärken. Die bislang überforderten Kontrolleure
       des Bundestags sollen künftig durch einen Stab aus zwanzig Beamten unter
       Leitung eines „Ständigen Bevollmächtigten“ unterstützt werden. Dass dieses
       Amt nun ausgerechnet mit einem hohen CDU-Beamten aus dem Innenministerium
       besetzt wird, sollte aber misstrauisch machen.
       
       Bei der Ausspähung von EU-Partnern wird künftig auch ein „unabhängiges
       Gremium“ aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt kontrollieren. Das
       ist eher ein Rückschritt. Seltsam ist schon, dass diese Kontrolleure von
       der Regierung ausgewählt werden. Problematisch ist vor allem die
       Zersplitterung der Geheimdienstkontrolle, die sich jetzt schon auf drei
       Gremien verteilt.
       
       Edward Snowden hat sich gefreut, dass Deutschland Schlussfolgerungen aus
       seinen Enthüllungen zieht. Den Inhalt hätte er sich aber sicher ganz anders
       vorgestellt.
       
       21 Oct 2016
       
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