# taz.de -- Verhandlungen in Karlsruhe: Im Eilverfahren gegen Ceta
       
       > Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Anträge gegen
       > das EU-Handelsabkommen mit Kanada. Die Kläger wollen das Inkrafttreten
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: An Bedingungen gefesselt: die Angst der Ceta-Gegner
       
       KARLSRUHE dpa | Im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen
       die Gegner von Ceta am Mittwoch, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada
       auf den letzten Metern aufzuhalten. Die Kläger wollen erreichen, dass die
       Karlsruher Richter die Bundesregierung verpflichten, bei den entscheidenden
       Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen.
       Andernfalls würde das Abkommen Ende des Monats unterzeichnet werden und
       nach Zustimmung des EU-Parlaments bereits in weiten Teilen in Kraft treten.
       
       Nach Auffassung der Kläger werden so Fakten geschaffen, noch bevor der
       Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten Ceta zugestimmt haben.
       „Die Bundesregierung und die EU haben sich von Anfang an auf die Fahnen
       geschrieben, dieses Abkommen durchzusetzen – auch gegen den Willen der
       Bürger. Und das wird jetzt durchgezogen“, sagte Linksfraktionsvize Klaus
       Ernst der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Linke-Abgeordneten im
       Bundestag wehren sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde und einer
       Organklage.
       
       Für die Bundesregierung will Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar
       Gabriel (SPD) das Ceta-Abkommen in der kurzfristig anberaumten Verhandlung
       verteidigen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will
       direkt nach der Verhandlung über die Eilanträge beraten und am Donnerstag
       um 10.00 Uhr sein Urteil verkünden.
       
       Dabei klären die Verfassungsrichter zunächst nur, ob durch die vorläufige
       Anwendung von Ceta nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Im
       Einzelnen wird über die insgesamt fünf Klagen erst später verhandelt – es
       sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich
       unbegründet. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
       
       Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat mit den Vereinen Campact und Mehr
       Demokratie mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. Noch nie haben so viele
       Bürger gemeinsam in Karlsruhe geklagt. „Durch die vorläufige Anwendung
       werden endgültige Fakten geschaffen“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo
       Bode der dpa. So würden etwa Entscheidungsbefugnisse auf nur unzureichend
       legitimierte Ausschüsse übertragen, deren Beschlüsse nicht rückgängig zu
       machen seien.
       
       Die Ceta-Gegner sehen auch den Umwelt- und Verbraucherschutz in der EU in
       Gefahr. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Handelsraum fast ohne
       Zölle wirtschaftliche Impulse und neue Absatzmärkte.
       
       12 Oct 2016
       
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