# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe billigt Ceta vorläufig
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen das
       > Freihandelsabkommen abgewiesen. Unter Auflagen darf die Bundesregierung
       > Ceta mit auf den Weg bringen.
       
 (IMG) Bild: Ihr Protest hat sich nicht durchgesetzt: Gegnerin des Ceta- und TTIP-Abkommens mit Trillerpfeife
       
       Karlsruhe/Berlin dpa | Grünes Licht aus Karlsruhe für Ceta: Die
       Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der
       Europäischen Union und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das
       Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine
       Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.
       
       Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem
       EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss
       aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
       Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen
       trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat
       die Bundesregierung grünes Licht.
       
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der in der Verhandlung am
       Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem
       gigantischen Schaden gesprochen hatte, zeigte sich zufrieden. „Ich glaube,
       dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen
       konnten“, sagte der Vizekanzler in Berlin. Er kündigte zugleich die
       Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen an.
       
       Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den
       Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Es sei nicht
       ausgeschlossen, dass Ceta verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte
       Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung in Karlsruhe. Darüber
       will das Gericht später im Detail verhandeln.
       
       ## Stopp weiterhin möglich
       
       Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die
       Richter aber nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht
       wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
       
       Dabei stuften sie die Risiken durch einen Stopp von Ceta als weit
       gravierender ein – „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf
       politischem Gebiet“, wie Voßkuhle sagte. Eine deutsche Blockade würde
       demnach nicht nur die Außenhandelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada
       beeinträchtigen. Auf dem Spiel stehe die internationale Verlässlichkeit
       Deutschlands und Europas insgesamt.
       
       Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des
       EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der
       Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die
       Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am
       18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen.
       
       Das Urteil verpflichtet die Regierung nun, bei den Ratsbeschlüssen
       sicherzustellen, dass nur die Teile von Ceta in Kraft treten können, die
       zweifellos unter EU-Kompetenz fallen. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche
       in der Zuständigkeit Deutschlands, insbesondere das Gerichtssystem, der
       Investitions- und der Arbeitsschutz.
       
       Die Verfassungsrichter behalten sich außerdem vor, die
       Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses genauer
       unter die Lupe zu nehmen. Bis zu einem Urteil muss die Bundesregierung
       dafür geradestehen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine
       „demokratische Rückbindung“ gibt. Dafür könnte sie beispielsweise
       vereinbaren, dass Grundlage aller Beschlüsse ein gemeinsamer Standpunkt
       ist, der einstimmig im Rat anzunehmen ist.
       
       Lassen sich diese Punkte nicht gewährleisten, muss Deutschland notfalls die
       vorläufige Anwendung von Ceta beenden. Ob das überhaupt geht, ist
       umstritten – Gabriel hatte diese Möglichkeit aber in der Verhandlung am
       Mittwoch zugesichert. Nun muss er dieses Verständnis „in völkerrechtlich
       erheblicher Weise“ erklären.
       
       13 Oct 2016
       
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