# taz.de -- Abschiebung in Göttingen verhindert: Hinterhalt in der Behörde
       
       > Statt über seinen Aufenthaltsantrag zu entscheiden, ließ die
       > Ausländerbehörde einen brasilianischen Studenten festnehmen. Das war
       > rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Von hier aus sollte der Student abgeschoben werden: Flughafen Frankfurt
       
       GÖTTINGEN taz | Tshiana Nguya lebte ohne Aufenthaltserlaubnis in
       Niedersachsen. Als die Kongolesin schwanger wurde und keinen Arzt fand, der
       sie ohne Papiere behandeln wollte, beantragte sie bei der Ausländerbehörde
       in Hameln einen Krankenschein. Dort wurde sie festgenommen, inhaftiert und
       abgeschoben. Nach Vergewaltigung und Misshandlungen in einem Gefängnis in
       Kinshasa starben Mutter und Baby bei der Geburt. Nguya wurde 34 Jahre alt.
       
       Das war 2004. Die Geschehnisse lösten damals landesweit Bestürzung aus, die
       Regierung in Hannover kündigte eine Untersuchung an. Zwölf Jahre später
       sorgt ein neuer Abschiebefall in Südniedersachsen für Kritik: Der Versuch
       der Göttinger Ausländerbehörde, einen brasilianischen Studenten gewaltsam
       auszuweisen, konnte erst in letzter Minute gestoppt werden.
       
       Der 30-Jährige, der seit November des vergangenen Jahres mit einer legal in
       Deutschland lebenden Israelin verheiratet ist, war am 29. August in das Amt
       bestellt worden – vorgeblich, um über seinen vor acht Monaten gestellten
       Antrag auf Ehegattennachzug zu befinden oder ihm zumindest zu bescheinigen,
       dass er ihn gestellt habe.
       
       Doch anstelle des Sachbearbeiters wartete die Polizei auf den Mann. Ihr
       Mandant, berichtet die Rechtsanwältin Silke Schäfer, sei in Handschellen
       gelegt, von zwei Polizisten und zwei Mitarbeitern des Bundesamtes für
       Flüchtlinge und Migration abgeführt und zum Flughafen Frankfurt gebracht
       worden.
       
       Weil Unterstützer schnell aktiv wurden, konnte Schäfer vor Abflug der
       Maschine einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Diesem wurde
       stattgegeben: Über den Antrag des Brasilianers sei noch gar nicht
       entschieden worden, kritisierte das Gericht und verpflichtete die Stadt
       Göttingen per einstweiliger Anordnung, dem Mann eine vorläufige Duldung zu
       erteilen.
       
       ## „Grob rechtswidrig“
       
       Der Betroffene hatte zum Wintersemester 2008/2009 ein Medizinstudium an der
       Göttinger Universität begonnen, musste es wegen persönlicher Notlagen aber
       mehrfach unterbrechen. Zunächst zog er sich während eines Praktikums eine
       Schnittverletzung zu, die eine teilweise Lähmung seiner Hand zur Folge
       hatte. Dann starben Vater und Bruder bei einem Unfall in Palästina.
       Schließlich erkrankte seine damalige Partnerin an Krebs. Weil sich sein
       psychischer Zustand verschlechterte, musste er eine Therapie beginnen.
       
       Wegen mangelnder Fortschritte im Studium lehnte die Ausländerbehörde
       schließlich eine weitere Aufenthaltserlaubnis ab. Das Verwaltungsgericht
       gab der Stadt Recht: Da der Mann sein Studium nicht mehr in einem
       angemessenen Zeitraum beenden könne, habe er keinen Anspruch auf eine
       weitere Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Kurz vor diesem
       Gerichtsurteil hatte der Student jedoch einen Antrag auf Ehegattennachzug
       gestellt, um legal hier bleiben zu können.
       
       Die Grüne Jugend Göttingen bezeichnet das Vorgehen der Ausländerbehörde –
       sie liegt im Verantwortungsbereich des Grünen-Ordnungsdezernenten – als
       „grob rechtswidrig“. Die Festnahme eines Menschen in den Räumen der Stadt
       sei „ein Unikum in den letzten Jahren“.
       
       Auch Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat ist aus den vergangenen
       Jahren kein Fall bekannt, in dem ein Flüchtling während eines
       Behördentermins abgeschoben wurde. Er verweist allerdings auf die ebenfalls
       rechtswidrige Abschiebung einer tschetschenischen Mutter und ihrer beiden
       Kinder durch den Kreis Gifhorn. Sie waren von zuhause abgeholt worden,
       obwohl ein Gericht die Ausweisung zuvor untersagt hatte.
       
       In Göttingen hat Anwältin Schäfer Strafanzeige gegen einen Sachbearbeiter
       in der Ausländerbehörde und gegen dessen Vorgesetzten erstattet. Die
       Anzeige richtet sich auch gegen die beiden Polizisten und Beamten des
       Bundesamtes. Die Juristin fordert zudem personelle Konsequenzen im Rathaus.
       Es sei nicht hinzunehmen, dass eine Behörde einen
       Aufenthaltserlaubnisantrag ignoriere und stattdessen „heimtückisch eine
       Abschiebung eingeleitet“ habe.
       
       Die Behörde selbst räumte inzwischen ein, die Abschiebung sei nicht
       rechtmäßig gewesen. Es werde künftig bei Terminen in der Ausländerbehörde
       keine Festnahmen zur Abschiebung mehr geben.
       
       9 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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