# taz.de -- Abschiebung aus Niedersachsen: Behörde schiebt Minderjährige ab
       
       > Eine 15-jährige Albanerin ist aus Niedersachsen abgeschoben worden. Weder
       > ihre Pflegeeltern noch das Jugendamt wurden informiert.
       
 (IMG) Bild: Abgeschoben nach Albanien: die 15-jährige Kejti
       
       HAMBURG taz | Kinderschutz geht vor ausländerrechtliche Bestimmungen –
       eigentlich. Im Fall der 15-jährigen Kejti spielte der Kinderschutz offenbar
       keine so große Rolle: Die Ausländerbehörde des Landkreises Wesermarsch in
       Niedersachsen schob das Mädchen nach Albanien ab, ohne, wie in solchen
       Fällen vorgeschrieben, das Jugendamt zu informieren.
       
       Auch die Pflegefamilie, bei der Kejti seit einiger Zeit lebte, wurde nicht
       informiert. Die 15-Jährige hatte zudem einen Ausbildungsplatz als
       medizinische Fachkraft in Aussicht und eine Duldung zu Ausbildungszwecken
       beantragt. Die Behörde schob sie trotzdem ab.
       
       Der Fall ist mittlerweile beim Oberverwaltungsgericht gelandet – ein Anwalt
       der Pflegefamilie hatte Beschwerde gegen die Abschiebung eingereicht. Das
       Oberverwaltungsgericht wies diese zurück – der Ausbildungsvertrag sei zu
       spät gekommen, heißt es sinngemäß. Zu dem Zeitpunkt, als die Abschiebung
       eingeleitet worden sei, habe die Ausländerbehörde nichts von dem
       Ausbildungsplatz gewusst.
       
       „Das ist eine glatte Lüge“, sagt Kejtis Pflegevater Erwin Jahnke. Bei einem
       Termin beim Amtsgericht im Juli hatte die Richterin selbst in der
       Ausländerbehörde angerufen und den Sachbearbeiter über die Ausbildung
       informiert, die zum ersten August beginnen sollte. Es fehlten nur die
       Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde und die Duldung zu
       Ausbildungszwecken.
       
       Auf beides hätte Kejti einen Anspruch gehabt, sagt auch der
       niedersächsische Flüchtlingsrat. Seit Anfang August schreibt das
       Integrationsgesetz vor, dass auch Flüchtlinge eine Duldung bekommen, wenn
       sie einen Ausbildungsplatz haben. Nur war das Gesetz zu diesem Zeitpunkt
       zwar schon beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Deshalb bekam Kejti die
       Duldung nicht, sondern die Aufforderung, ihre freiwillige Ausreise zu
       unterschreiben. Die 15-Jährige unterschrieb – in der Hoffnung, das Gesetz
       würde noch rechtzeitig in Kraft treten, sodass sie dann doch noch die
       Duldung bekäme.
       
       Was weder Kejti noch ihre Pflegeeltern oder das Jugendamt wussten, war,
       dass es bereits einen Erlass des niedersächsischen Innenministeriums gab,
       der die Ausländerbehörden anweist, schon vor Inkrafttreten des
       Integrationsgesetzes so zu entscheiden, als gelte dieses bereits. „Da viele
       Ausbildungsverhältnisse bereits zum ersten August beginnen und
       Rückführungen angesichts des absehbaren Inkrafttretens der Neuregelung
       unverhältnismäßig wären, bitte ich, die unter die künftige gesetzliche
       Regelungen fallenden Betroffenen zu dulden“, steht in der Weisung, die der
       taz vorliegt. Datiert ist das Schreiben auf den Tag, bevor die
       Ausländerbehörde Kejti ihre freiwillige Ausreise unterschreiben ließ.
       
       Wirksam wurde das Integrationsgesetz am sechsten August. Zu spät für Kejti,
       da die Abschiebemaßnahmen schon eingeleitet waren, wie der Sprecher des
       Landkreises, Matthias Sturm, sagt. Als sie am 17. August zu einem Termin
       bei der Ausländerbehörde erschien, wurde sie von den Sicherheitsbeamten
       direkt zum Flughafen gebracht. Dass sie unterschrieben hatte, bis Ende des
       Monats „freiwillig“ auszureisen, interessierte niemanden. Sie durfte nicht
       mal einen Koffer holen.
       
       Weder der Landkreis noch das niedersächsische Innenministerium finden den
       Fall problematisch – alles sei rechtmäßig verlaufen. „Die Entscheidung
       erfolgte in eigener Zuständigkeit der Ausländerbehörde auf der Grundlage
       geltenden Rechts“, sagt das Innenministerium.
       
       „Sie wollten sie die ganze Zeit abschieben, und das haben sie letztlich
       getan“, sagt Kejtis Pflegemutter. Und Kejti? Sie ist bei ihren leiblichen
       Eltern in Albanien. Gut gehe es ihr nicht, berichten ihre Pflegeeltern. Sie
       wollen gucken, welche Möglichkeiten es gibt, sie zurückzuholen.
       
       31 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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