# taz.de -- Diskussion um Ceta-Abkommen: Ein Präzendenzfall beim EuGH
       
       > Welche Rolle spielen nationale Parlamente bei der Ratifizierung von
       > EU-Verträgen wie Ceta? Ein aktueller Streitfall könnte Weichen stellen.
       
 (IMG) Bild: Zahlreiche Kritiker halten Ceta für gefährlich
       
       Freiburg taz | In den Strudel der Handelsabkommen Ceta und TTIP wird jetzt
       auch ein Abkommen der Europäischen Union mit Singapur gezogen. Am Montag
       und Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ob
       der Vertrag mit Singapur als „gemischtes Abkommen“ auch die Zustimmung
       aller EU-Staaten benötigt – ein Präzedenzfall.
       
       Bei Ceta haben sich Mitgliedsländer und die Kommission der EU vor wenigen
       Wochen geeinigt: Der Handelsvertrag mit Kanada soll als „gemischtes
       Abkommen“ eingestuft werden. Das heißt: nach dem Ja im EU-Ministerrat und
       im Europäischen Parlament braucht der Vertrag auch noch die Zustimmung
       aller nationalen Parlamente, in Deutschland also von Bundestag und
       Bundesrat. Das kann Jahre dauern. Bis dahin soll Ceta nur teilweise
       vorläufig angewandt werden.
       
       Für die EU-Kommission ist die Einstufung von Ceta als „gemischtes Abkommen“
       bisher nur ein politischer Kompromiss. Juristisch hält sie Ceta nach wie
       vor für ein Abkommen, über das die EU-Institutionen allein entscheiden
       können. Sie hat deshalb auch beantragt, dass Ceta in vollem Umfang
       (inklusive Investorenschutz) vorläufig angewandt werden kann. Die
       Entscheidung „gemischt“ oder „EU-only“ ist aber letztlich keine politische,
       sondern eine juristische. Zuständig ist der EuGH.
       
       In diesem Zusammenhang bekommt ein beim EuGH bereits seit 2015 anhängiges
       Verfahren große Bedeutung. Das EU-Singapore-Free-Trade-Agreement (EUSFTA)
       wurde von den EU-Staaten als „gemischtes Abkommen“ eingestuft. Die
       EU-Kommission hielt dies für falsch und hat den EuGH um ein verbindliches
       Gutachten gebeten. Am Montag und Dienstag wird darüber verhandelt. Es wird
       auch hier wohl vor allem um die Frage gehen, ob der Investorenschutz das
       EUSFTA zum gemischten Abkommen macht.
       
       Das EuGH-Urteil wird erst für Anfang 2017 erwartet. Für den Ceta-Beschluss
       im EU-Ministerrat Mitte Oktober ist das zu spät. Wenn der EuGH im Sinne der
       Mitgliedstaaten entscheidet (gemischtes Abkommen), ist das kein Problem.
       Wenn der EuGH aber der EU-Kommission Recht gibt (reines EU-Abkommen),
       könnte diese versucht sein, die Einstufung von Ceta als „gemischtes
       Abkommen“ doch noch infrage zu stellen. Sie könnte entweder auch bei Ceta
       den EuGH anrufen. Oder sie könnte versuchen, die vorläufige Anwendung von
       Ceta doch auf das gesamte Abkommen (inklusive Investitionsschutz)
       auszuweiten, weil die vorläufige Anwendung bei allen EU-Materien zulässig
       ist.
       
       12 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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