# taz.de -- AfDler verklagt Bodo Ramelow: Bitte nicht retweeten
       
       > Weil Thüringens Ministerpräsident Ramelow einen Text der taz retweetete,
       > wird er von Björn Höcke abgemahnt. Es geht um ein Bild, das Höcke mit
       > erhobenem Arm zeigt.
       
 (IMG) Bild: Björn Höcke winkt
       
       Erfurt epd/taz | Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD,
       Björn Höcke, geht juristisch gegen Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) vor.
       Er habe eine Unterlassungserklärung erhalten, bestätigte der
       Ministerpräsident der Thüringer Allgemeinen. „Ich finde das sehr
       irritierend“, sagte Ramelow der Zeitung. Der Vorwurf sei „absurd“.
       
       Höcke beanstande die Verbreitung eines Fotos, das ihn am 18. Mai dieses
       Jahres in Erfurt auf einer AfD-Demonstration gegen einen geplanten
       Moschee-Bau zeige. Auf dem Bild sei zu sehen, wie der
       AfD-Landtagsabgeordnete mit erhobener rechter Hand die Menge grüße,
       schreibt die Zeitung.
       
       Ramelow habe dieses Foto am 20. Mai mehrfach im sozialen Netzwerk Twitter
       geteilt. Einer der Retweets, der immer noch in der Chronik seines Kontos
       stehe, soll unter anderem mit dem Kommentar „#Hitlergruß im #Abendland“
       versehen sein. Der Tweet verweise zudem [1][auf einen Artikel von taz.de],
       der mit dem beklagten Foto illustriert sei.
       
       Thüringens Regierungssprecher Günter Kolodziej sagte der Thüringer
       Allgemeinen, Höcke sehe durch Ramelow seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
       Er verlange neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung
       Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro und die volle Begleichung der
       Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.200 Euro. Wenn Ramelow nicht unverzüglich
       den Tweet lösche oder er seine Behauptung wiederhole, drohe jeweils eine
       Strafzahlung von mindestens 20.000 Euro.
       
       Der Beitrag auf taz.de hatte zunächst die Überschrift „Hitlergruß im
       Abendland“ getragen. Höcke schickte der taz daraufhin eine
       Unterlassungserklärung, die aber nicht unterschrieben wurde. Die
       Überschrift wurde allerdings auf taz.de geändert. Höcke beantragte
       daraufhin beim Landgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung, die das
       Gericht jedoch nicht erlassen habe.
       
       ## Kein Hitlergruß
       
       Für den Fall, dass der Ministerpräsident nicht auf die Forderungen eingeht,
       wolle Höcke Klage bei Gericht einreichen. Kolodziej sagte, die
       Staatskanzlei prüfe nun das weitere Vorgehen, auch weil die Klage offenbar
       auf Ramelow als Privatmann ziele. Ramelow habe sein Twitter-Konto, das rund
       16.600 Menschen abonniert hätten, zuvor mehrfach als privat bezeichnet,
       schreibt die TA. Der Ministerpräsident habe ihr gegenüber erklärt, er hätte
       die Angelegenheit inzwischen seinem Anwalt übergeben.
       
       Höcke war für die Thüringer Allgemeine am Freitag nicht zu erreichen. Seine
       Sprecherin teilte auf Nachfrage mit: „Mit dem Hashtag ‚#Hitlergruß‘ und dem
       Zusammenwirken von Text und Fotografie, vermittelt Ministerpräsident
       Ramelow den Lesern in seinem Twitter-Kanal den Eindruck, Herr Höcke habe
       den umgangssprachlich als ‚Hitlergruß‘ bezeichneten, ‚Deutschen Gruß‘
       gezeigt, was strafbar wäre.“ Höcke habe aber „selbstverständlich“ nichts
       dergleichen getan.
       
       Auf Nachfrage hieß es, dass der AfD-Fraktionsvorsitzende in diesem
       Zusammenhang noch weitere Unterlassungsklagen vorbereite oder bereits
       verschickt habe, so die Zeitung.
       
       3 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
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