# taz.de -- Urteil zum Arbeitsrecht: Hitlergruß ist Kündigungsgrund
       
       > Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das
       > hat das Hamburger Arbeitsgerichts am Donnerstag entschieden.
       
 (IMG) Bild: Damals war das noch anders
       
       Hamburg epd | Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese
       Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem
       Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, teilte das Arbeitsgericht
       Hamburg am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil mit.
       
       Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde.
       Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12
       Ca 348/15)
       
       Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer
       Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die
       Worte „Du bist ein Heil, Du Nazi!“ entgegengerufen hatte. Daraufhin
       kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos.
       
       Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend
       gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle.
       Er könne auch nicht rechtsradikal sein, da er türkischer Abstimmung sei,
       hatte der Kläger angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die
       Frage der inneren Haltung.
       
       21 Oct 2016
       
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