# taz.de -- Prozess gegen Bremer Ultra Valentin S.: Tumult nach den Plädoyers
       
       > Im Prozess um den Bremer Ultra Valentin S. fordert die Staatsanwaltschaft
       > über drei Jahre Jugendhaft, der Verteidiger plädiert auf Bewährung.
       
 (IMG) Bild: Wurde noch nicht veruteilt: Angeklagter Valentin S. im Landgericht Bremen.
       
       BREMEN taz | Am Ende kam es zum Tumult im Gerichtssaal: Es hätte der letzte
       Verhandlungstag gegen den linken Ultra Valentin S. und den Mitangeklagten
       Wesley S. vor dem Landgericht Bremen sein sollen. Doch Richter Manfred
       Kelle verlegte ein mögliches Urteil auf den nächsten angesetzten
       Verhandlungstag am 28. Juni. Dabei hatte wohl auch bei einigen
       UnterstützerInnen im Publikum die Hoffnung bestanden, dass Valentin S.
       womöglich am Mittwoch aus der Untersuchungshaft hätte frei kommen können.
       
       „Auf dem rechten Auge blind“ sei die Justiz, schimpfte ein Zuschauer im
       Saal nach der Verhandlung. Als die anwesenden Polizisten ihn festnahmen und
       seine Personalien aufnehmen wollten, wurde es laut. Rechtsanwalt Jan Sürig
       berichtete, er habe gesehen, wie Polizisten dem jungen Mann den Hals nach
       hinten gedehnt hätten, auch er habe sich deshalb Sorgen gemacht.
       
       Nach ein paar Minuten war wieder Ruhe. Die verlängerte Verhandlungszeit
       spürt nun vor allem Valentin S.: [1][Seit nunmehr zehn Monaten sitzt er in
       Untersuchungshaft]. Wie das Urteil auch ausfällt: Ein elfter Monat kommt
       wohl nun auf jeden Fall hinzu. Über eine Haftbeschwerde hat das Gericht bis
       Redaktionsschluss nicht entschieden – dass es zugunsten seines Mandanten
       ausgehen könnte, hielt aber auch Valentins Verteidiger Horst Wesemann
       vorher für eher unwahrscheinlich. „Ausgesprochen ärgerlich“ sei es, dass
       nicht zeitnah ein Urteil gefällt wurde, erklärte Valentins S. Verteidiger
       Horst Wesemann nach der Verhandlung.
       
       Richter Kelle hatte zu Beginn des Tages noch selbst erklärt, ein Urteil
       noch am gleichen Tag anzustreben. Und eigentlich fehlte nicht viel: Die
       Plädoyers waren gehalten. Nur das letzte Wort war den Angeklagte noch nicht
       gewährt worden – rechtlich hätte danach ein Urteil allerdings binnen zehn
       Tagen gefällt werden müssen. Kelle erklärte, die Kammer schaffe es nicht,
       noch am Mittwoch zu entscheiden und benötige mehr Zeit. Spontan einen neuen
       Termin innerhalb der nächsten zehn Tagen zu finden war aber wohl schwierig,
       die Angeklagten also bekamen nicht das letzte Wort und der regulär nächste
       Termin wurde anberaumt. „Unerhört“ nannte das Rechtsanwalt Jan Sürig.
       Sobald ein Angeklagter in Haft sitzt, müsse man das Verfahren
       beschleunigen.
       
       ## Staatsanwaltschaft fordert über drei Jahre Haft
       
       In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor im Wesentlichen an
       ihren Vorwürfen festgehalten und forderte für Valentin S. eine Jugendstrafe
       von drei Jahren und sechs Monaten, für den Mitangeklagten Wesley S. eine
       Strafe von 1,5 Monaten – auszusetzen zur Bewährung auf drei Jahre. Dessen
       Verteidiger Sürig hatte wiederum in allen verbliebenen Anklagepunkten auf
       Freispruch plädiert, aus Mangel an Beweisen.
       
       Auch Wesemann forderte für Valentin S. in vier der neun Anklagepunkte einen
       Freispruch. Für die übrigen Vorwürfe plädierte er, eine Jugendstrafe auf
       Bewährung zu verhängen: Dabei ging es insbesondere um eine
       Auseinandersetzung an der Kneipe am Verdener Eck, sowie um einen Steinwurf
       in Rostock, der einen Journalisten neben einer Neonazis-Demo traf.
       
       Valentin S. war zu allen Tatzeitpunkten noch heranwachsend. Auch die
       Jugendgerichtshilfe hatte empfohlen, ihn nach Jugend- statt nach
       Erwachsenen-Strafrecht zu verurteilen und eine Strafe auf Bewährung
       auszusetzen.
       
       Nur darin, dass Jugendrecht angewandt werden solle, bestand einigkeit.
       Ansonsten blieb die Stimmung vor allem zwischen Verteidigern und
       Staatsanwalt Benedikt Bernzen angespannt. Letzterer warf Wesemann und Sürig
       „Stimmungsmache“ und „Populismus“ vor. Der Gerichtssaal sei kein Ort der
       politischen Meinungsmache, erklärte Bernzen. „Auch ich würde lieber nackt
       herumlaufen, als Klamotten der Marke [2][Thor Steinar] tragen“, sagte er.
       Eine Differenzierung zwischen guter und schlechter Gewalt aber sehe das
       Strafrecht nicht vor. Die Verteidiger würden „Nebelkerzen“ werfen, so
       Bernzen weiter. „Die einzige Sprache, die Herr S. spricht, ist Gewalt“.
       Valentin S. habe „schädliche Neigungen“ und eine „seit Jahren manifestierte
       Überzeugung“.
       
       ## Anzeige gegen den Staatsanwalt
       
       Die Verteidiger werfen Bernzen hingegen vor, einseitig gegen Linke zu
       ermitteln. Valentin S. hatte bereits bei einem Haftprüfungstermin im
       November angegeben, der Hooligan, der später am Verdener Eck verprügelt
       wurde, habe zuvor einen Ultra mit einer Bierkiste bewusstlos geschlagen.
       Bernzen nannte das damals eine Ausrede. Ein Video, das Wesemann in einem
       späteren Verhandlungstag vorlegte, stützt allerdings S.' Aussage. Sürig und
       Wesemann zeigten Bernzen an – [3][wegen Strafvereitelung im Amt], weil
       dieser nicht viel früher auch gegen den Hooligan ermittelte.
       
       „Selbstverständlich muss ich meine Aussagen revidieren“, erklärte Bernzen
       dann am Mittwoch, dennoch handele es sich um eine Schutzbehauptung.
       
       Wegen der Vorwürfe gegen Bernzen hatte zuletzt auch der Richter darum
       gebeten, dass die Staatsanwaltschaft ihn abglösen möge. Der leitende
       Oberstaatsanwalt hatte das abgelehnt. Auch hatten die Angeklagten
       Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt. Diese wurden abgelehnt.
       
       ## Keine antifaschistische Symbolik
       
       In ihren Plädoyers wiederholten Wesemann und Sürig die Vorwürfe gegen
       Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz: Auch zu Mordaufrufen von Neonazis
       gegen Valentin S. sei etwa erst ermittelt worden, nachdem er Anzeige
       erstattet habe, erklärte Wesemann. „Insgesamt ist die Erfahrung, dass gegen
       die rechte Szene nicht so ermittelt wird, wie gegen die Antifa“, sagte er.
       Immerhin seien es Staatsanwaltschaft und Polizei gewesen, die sich nach der
       Festnahme S.‘ an die Öffentlichkeit wandten – und Wesemann erinnerte daran,
       dass Innensenator Ulrich Mäurer sich eingemischt habe, als er zwei Tage vor
       einem Haftprüfungstermin von Valentin S. gesagt hatte, dass dieser in Haft
       bleibe.
       
       Sürig ging noch weiter: Der Prozess werde im negativen Sinne
       Rechtsgeschichte schreiben: Wegen der Anordnung des Richters, im Saal keine
       antifaschistische Symbolik zuzulassen.
       
       1 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
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