# taz.de -- Prozess gegen Ultra Valentin S.: Klatschen gegen das System
       
       > Gegen den Ultra Valentin S. und zwei Mitangeklagte hat am Donnerstag vor
       > dem Bremer Landgericht der Prozess begonnen – unter strengen
       > Sicherheitsvorkehrungen.
       
 (IMG) Bild: Prozessauftakt: der 21-jährige Ultra Valentin S. vor dem Bremer Landgericht
       
       Bremen taz | Ein ganz gewöhnlicher Prozess würde es nicht werden: Das war
       schon klar, bevor am Donnerstag das Verfahren gegen den Ultra Valentin S.
       und zwei Mitangeklagte eröffnet wurde. Podiumsdiskussionen, Erklärungen,
       Gespräche beim Innensenator, Angriffe auf Polizisten, Demonstrationen und
       internationale Solidaritäts-Bekundungen der linken Ultra-Szene waren dem
       Prozessauftakt in den letzten Monaten vorangegangen.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 21-jährigen Valentin S. vor, in 2014
       und 2015 insgesamt sieben schwere Körperverletzungen begangen zu haben –
       darunter ein Steinwurf auf einen Journalisten während des Protests gegen
       eine Neonazi-Kundgebung in Rostock, sowie die Schlägerei am Rande des
       Fußballspiels von Werder Bremen gegen den HSV am 19. April 2015.
       
       An dem Tag war es zu Auseinandersetzungen zwischen linken Bremer Ultras und
       rechten Hooligans gekommen, Valentin S. soll mit anderen einen der
       Hooligans geschlagen und getreten haben, wobei dem Geschädigten auch ein
       Blumenkübel auf den Kopf geworfen worden sein soll. An drei der sieben
       Anklagepunkte sollen die 21 und 23 Jahre alten Mitangeklagten beteiligt
       gewesen zu sein – nicht aber an dem Vorfall am „Verdener Eck“.
       
       Vor allem aber jene Schlägerei machte den Fall Valentin S. und seine
       Inhaftierung zum Politikum – ob der langen Geschichte an
       Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Fans in Bremen.
       Entsprechend hoch waren am Donnerstag das öffentliche Interesse – und auch
       die Sicherheitsbedenken. Die Polizei war mit mehreren Mannschaftswagen vor
       Ort, die Zuschauer mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Nicht alle
       bekamen Platz, der Saal war voll besetzt, überwiegend mit Unterstützern aus
       der linken Bremer Ultra-Szene. Per Sicherheitsverfügung hatte der
       Vorsitzende Richter Manfred Kelle bereits im Vorfeld versucht, für
       „Ordnung“ zu sorgen und untersagt, im Gerichtssaal Kleidung zu tragen, aus
       denen sich eine „Solidaritätsbekundung für die Angeklagten“ ableiten könne.
       
       Jan Sürig, Verteidiger eines der Mitangeklagten von Valentin S., hielt dem
       gleich zu Beginn der Verhandlung entgegen: Das Recht auf freie
       Meinungsäußerung werde beschnitten, zudem nur die Unterstützung und nicht
       etwa die Gegnerschaft gegen die Mandanten als unzulässig benannt.
       
       Richter Kelle zeigte sich unbeeindruckt, offen bleibt, ob er künftig auch
       rechte Kleidungsmarken im Prozess verbieten wird.
       
       Lea Voigt, Verteidigerin des zweiten Mitangeklagten, zweifelte daran, dass
       ihr Mandant überhaupt hätte angeklagt werden dürfen: Drei der sieben
       Anklagepunkte basieren auf der Aussage eines Belastungszeugen, der seit
       einiger Zeit nicht aufzufinden sei und selbst von der Polizei gesucht
       werde.
       
       Dass das Verfahren nicht fair zugehe, erklärte Horst Wesemann, der
       Verteidiger von Valentin S. – und forderte es ganz einzustellen. In einer
       langen Begründung erhob er schwere Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft und
       die Polizei. Sein Mandant sei schikaniert worden, unter anderem, in dem er
       über den Jahreswechsel ins ostdeutsche Bützow verlegt wurde, wo er statt in
       U-Haft im normalen Strafvollzug untergebracht wurde – inmitten zahlreicher
       Neonazis.
       
       Vor allem rügte Wesemann, dass einseitig ermittelt worden sei. Aufrufe zu
       Selbstjustiz gegen Valentin S. durch bekannte Neonazis habe die
       Staatsanwaltschaft nicht eigenständig verfolgt. Im Bezug auf die Schlägerei
       während des Nordderbys sei ein Zeuge von der Polizei nicht vernommen
       worden, der wohl zugunsten seines Mandanten hätte aussagen können: Er soll
       gesehen und sogar gefilmt haben, dass der Hooligan, der später von Valentin
       S. verprügelt wurde, zuvor einem der linken Ultras mit einer Bierkiste an
       den Kopf gehauen hat.
       
       Eine Aussage, die die Ausführungen Valentins S.s zur Vorgeschichte der
       Schlägerei stützen würde. Er hatte seine Beteiligung daran bereits zum
       Haftprüfungstermin im November in einem Teil-Geständnis eingeräumt.
       
       Auf Wesemanns Ausführungen, dass er sich frage, ob die Justiz auf dem
       rechten Auge blind sei, reagierte das Publikum im Saal mit Klatschen, was,
       bis auf einen Zwischenruf, das einzige Mal war, dass es aus der Reihe
       tanzte. Richter Kelle gab Wesemanns Antrag erwartungsgemäß nicht statt,
       lehnte ihn aber auch nicht sofort ab, sondern stellte eine Befassung in
       dieser Sache zurück.
       
       28 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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