# taz.de -- „Valentin“-Prozess: Zweifelhafter Fund
       
       > Die Wohnung eines der Angeklagten im „Valentin“-Prozess wird erneut
       > durchsucht. Sein Anwalt sagt: Das ist ein Einschüchterungsversuch
       
 (IMG) Bild: Bei der Hausdurchsuchung wurde gerade mal ein halbes Gramm Cannabis gefunden.
       
       BREMEN taz | Zum wiederholten Mal hat die Polizei die Wohnung eines der
       Angeklagten im sogenannten „Valentin“-Prozess durchsucht. Am Donnerstag
       habe die Polizei um sechs Uhr morgens die Wohnungstür von Wesley S. und
       seiner beiden Mitbewohner aufgebrochen, sagte gestern sein Rechtsanwalt Jan
       Sürig. Sie habe das Zimmer von Wesley S. sowie die Gemeinschaftsräume der
       Wohngemeinschaft durchsucht. Sürig kritisierte den Polizeieinsatz als
       unverhältnismäßig und nannte ihn ein „Muskelspiel“. Er vermutet, dass es
       darum ging, Wesley S. und seine beiden Mitangeklagten einzuschüchtern.
       
       Die drei Männer müssen sich derzeit vor dem Bremer Landgericht
       verantworten. Ihnen wird schwere Körperverletzung vorgeworfen, fast immer
       in Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rechten
       Hooligans und linken Ultras am Rande von Fußballspielen. Während sich der
       Mitangeklagte Valentin S. in Untersuchungshaft befindet und in allen sieben
       Fällen angeklagt ist, soll Wesley S. an drei Taten beteiligt gewesen sein.
       
       Die erneute Hausdurchsuchung – laut Sürig „mindestens die dritte“ – bei dem
       23-Jährigen begründet die Staatsanwaltschaft mit einem weiteren Tatvorwurf
       aus dem vergangenen Jahr. Wesley S. soll ein Päckchen mit nicht näher
       benannten Drogen über die Mauer der Justizvollzugsanstalt Bremen geworfen
       haben. Der inhaftierte Valentin S. soll diese zuvor über den
       Handy-Kurznachrichtendienst Whatsapp bei seinem Freund bestellt haben. Dies
       habe Valentin S. auch zugegeben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
       
       Ob das Päckchen, das die Polizei auf dem Gelände der Haftanstalt
       konfisziert hatte, tatsächlich für Valentin S. bestimmt war und ob Wesley
       S. der Absender war, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft wollte dies
       mithilfe der Wohnungsdurchsuchung klären.
       
       Sein Rechtsanwalt stellt die Sinnhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme
       infrage. Sichergestellt wurden in der Wohnung jetzt laut Staatsanwaltschaft
       ein halbes Gramm Cannabis, ein Teleskopschlagstock und ein
       Baseballschläger. Außerdem eine Ampulle mit einer Flüssigkeit, die derzeit
       im Labor untersucht werde.
       
       ## „Zur Jagd frei gegeben“
       
       Sürig nannte die Waffen „Selbstverteidigungsgeräte“. Er weist darauf hin,
       dass sein Mandant im Internet auf einem Neonazi-Blog mit Foto „zur Jagd
       freigegeben“ worden sei. Zur Erkennung sei ein Bild verwendet worden, das
       das Anzeigenblatt Weser-Report veröffentlicht hatte, ohne das Gesicht zu
       verpixeln.
       
       Bei der Durchsuchung habe ein Sprengstoff- und anschließend ein
       Drogenspürhund die Wohnung durchschnüffelt, erzählt Rechtsanwalt Sürig.
       Sogar Bücher seien durchblättert worden. Er kritisiert, dass Wesley S. nach
       der Durchsuchung erneut fotografiert wurde und Fingerabdrücke abgeben
       musste. Die Staatsanwaltschaft begründet dieses Vorgehen mit einem neuen
       Tattoo von Wesley S. Dass die Durchsuchung erst zwei Monate nach deren
       Beschluss durchgeführt wurde, rechtfertigt der Sprecher mit der Vielzahl
       der vorliegenden Hausdurchsuchungsbeschlüsse.
       
       Der Rechtsanwalt Sürig vermutet einen anderen Grund. Er glaubt, dass die
       Durchsuchung nur deshalb stattfand, weil jeglicher zweifelhafte Fund bei
       seinem Mandanten nun viel Medienaufmerksamkeit bekommen würde.
       
       5 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Przybyla
       
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