# taz.de -- Erinnerungskultur in Bayern: München soll nicht stolpern
       
       > Stolperstein-Befürworter klagten auf das Recht einer
       > Sondernutzungserlaubnis. Das Münchner Verwaltungsgericht weist das ab.
       
 (IMG) Bild: Zwei Stolpersteine vor Gericht: Per Petition forderten mehr als 80.000 Menschen die Aufhebung des Verbots
       
       BERLIN taz | In der bayerischen Landeshauptstadt wird es auch weiterhin
       keine Stolpersteine im öffentlichen Raum geben. Das Münchner
       Verwaltungsgericht wies am Dienstag die Klage dreier Nachkommen jüdischer
       NS-Opfer ab. Diese wollen für ihre ermordeten Verwandten Stolpersteine vor
       deren jeweils letzten Wohnsitzen verlegen und klagten auf das Recht einer
       Sondernutzungserlaubnis.
       
       Eine solche Erlaubnis ist nötig, wenn öffentlicher Grund für eigene Zwecke
       benutzt wird, beispielsweise um Zeitungskästen aufzustellen oder einen
       Info-Tisch, und dabei „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ behindert
       werden. Hinter dem Versuch der Kläger, dieses Sondernutzungsrecht auch für
       Stolpersteine zu erhalten, stand die Idee, den Münchner Stadtrat zu einer
       erneuten Diskussion zu zwingen und damit vielleicht einen Ausgang zugunsten
       der Stolperstein-Freunde zu erwirken.
       
       An die 60 000 Messing-Quadrate, darin eingraviert die Namen von Opfern des
       NS-Terrors, blinken nicht nur deutschlandweit, sondern in ganz Europa auf
       Gehsteigen oder öffentlichen Plätzen, in Städten und Gemeinden. Sie
       veranlassen, so die Idee, die PassantInnen zum Innehalten, Lesen, Erinnern.
       Die Metalltafeln sollen kein echtes Stolpern verursachen – die Tafeln sind
       fast bündig in den Boden eingelassen – sondern zu einem Stolpern im Kopf.
       
       In München hält man davon allerdings wenig. Der Stadtrat hatte schon 2004
       und dann noch einmal 2015 gegen diese Form des Gedenkens gestimmt. Dabei
       stützte er sich vor allem auf die Bedenken von Charlotte Knobloch, der
       Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde, die die Stolpersteine für
       ein „unwürdiges Gedenken im Straßenschmutz“ hält, bei dem die Namen der
       Opfer mit Füßen getreten würden.
       
       Darüber ärgern sich die Mitglieder der Vorsitzende der Initiative
       Stolpersteine für München. Ihr Vorsitzender Terry Swartzberg: „Frau
       Knobloch maßt sich an, für alle Nachkommen von Opfern zu sprechen.“ Es
       werde aber auch anderen Opfern der Nazis gedacht, wie Homosexuellen,
       Widerständlern oder Roma und Sinti. Zudem empfänden auch viele jüdische
       Bürger die Stolpersteine als eine würdige Erinnerungsform. „Jeder, der die
       Namen liest, neigt automatisch seinen Kopf, und je mehr Füße über die
       Steine laufen, desto stärker blinken sie“, so auch Christof Eberstadt, 63,
       einer der drei Kläger.
       
       Indem das Verwaltungsgericht aber zur Auffassung kam, die Gedenksteine
       bedürften gar keines Sondernutzungsrechts, wies es die Klage ab. „Damit hat
       sich das Gericht um das Entscheidende gedrückt“, befindet Klägeranwalt
       Hannes Hartung. „Nach dem jetzigen Urteil ist die Sache nur privatrechtlich
       via einen Vertrag zu regeln.“ Dazu könnten die Stolpersteinbefürworter die
       Stadt aber nicht zwingen. Das letzte Wort ist für ihn daher noch nicht
       gesprochen. „Wir ziehen vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.“
       
       31 May 2016
       
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