# taz.de -- Reform der Bundesrichterwahlen: Die Black Box knacken
       
       > Wer Bundesrichter wird, braucht – anders als vorgesehen – Unterstützer in
       > der Politik. Zwei Länder wollen das nun ändern.
       
 (IMG) Bild: Nicht unbedingt die Besten schaffen's auf die Richterbank: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       
       Freiburg taz | Hamburg und Schleswig-Holstein fordern eine Reform der
       Bundesrichterwahlen. Künftig soll – wie im Grundgesetz vorgesehen – das
       Prinzip der „Bestenauslese“ gelten. Intransparente Deals wollen die
       Justizminister Till Steffen (Hamburg, Grüne) und Anke Spoorendonk
       (Schleswig-Holstein, SSW) zurückdrängen. Ein entsprechender Antrag wird am
       Mittwoch und Donnerstag auf der Justizministerkonferenz in Nauen
       diskutiert.
       
       Wo das Problem liegt, zeigt ein Fall, über den bald das
       Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Eine Richterin wurde für den
       Bundesgerichtshof (BGH) vorgeschlagen, hatte beste Beurteilungen ihres
       Oberlandesgerichts (OLG), wurde dann aber im Richterwahlausschuss zwei Mal
       nicht gewählt. Erfolg hatten bei der Wahl im März 2015 dagegen vier Frauen
       und zwei Männer, darunter ein Jurist, der schlechtere Beurteilungen hatte
       und noch nicht am OLG tätig war. Die nicht berücksichtigte Frau sah in
       seiner Wahl einen Verstoß gegen die Bestenauslese und klagte.
       
       Im Dezember 2015 lehnte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage der
       Juristin ab. Zwar müsse auch bei der Wahl der Bundesrichter nach
       bestmöglicher Eignung und Leistung entschieden werden. Da es sich aber um
       eine geheime Wahl handelt, seien die Beweggründe nur schlecht zu
       kontrollieren. Die kritisierte Wahl des Mannes sei zumindest nicht
       willkürlich, denn es gebe auch Argumente, die für ihn sprächen, etwa seine
       Tätigkeit als Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Gegen den Lüneburger
       Beschluss klagt die Frau nun in Karlsruhe.
       
       ## Union und SPD einigen sich vorab
       
       Der Richterwahlausschuss besteht aus 16 Bundestagsabgeordneten und den 16
       Justizministern der Länder. Er wählt jährlich je nach Bedarf ein bis zwei
       Dutzend Richter für die fünf Bundesgerichte, vom BGH bis zum
       Bundessozialgericht (aber nicht für das Bundesverfassungsgericht).
       Erforderlich ist eine einfache Mehrheit. In der Praxis einigen sich Union
       und SPD vorab auf ein Personalpaket, das dann in geheimer Wahl bestätigt
       wird.
       
       Für die klagende Richterin war es wohl kein Vorteil, dass sie von der
       niedersächsischen Justizministern Antje Niewisch-Lennartz (Grüne)
       vorgeschlagen worden war. Und für ihren Konkurrenten war es sicher kein
       Nachteil, dass er von einem CDU-Abgeordneten zum Kandidaten gemacht wurde
       und auch Mitarbeiter des konservativen Verfassungsrichters Schluckebier
       war, dem großes Interesse an der Richterwahl nachgesagt wird.
       
       Faktisch spielen die grünen und linken Minister und Abgeordneten im
       Richterwahlausschuss nur eine unbedeutende Nebenrolle. Kein Wunder, dass
       vor allem aus dieser Ecke der Ruf nach einer Reform laut wird. So schlagen
       Hamburg und Schleswig-Holstein unter anderem vor, dass die Wahlvorschläge
       künftig zu begründen sind, um eine spätere gerichtliche Kontrolle zu
       ermöglichen. Das Justizministerium prüft noch, ob es tätig werden will. Wie
       man hört, will Heiko Maas (SPD) aber erst die
       Verfassungsgerichtsentscheidung abwarten.
       
       1 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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