# taz.de -- Urteil zu Anti-Terror-Gesetz: In großen Teilen verfassungswidrig
       
       > Regeln zur heimlichen Überwachung im BKA-Gesetz greifen laut
       > Verfassungsgericht unverhältnismäßig in Bürgerrechte ein. Die Regierung
       > will rasch nachbessern.
       
 (IMG) Bild: Vieles ist unverhältnismäßig: Die Verfassungsrichter bei der Urteilsverkündung
       
       Karlsruhe afp/dpa | Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das
       Bundeskriminalamt (BKA) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Die
       Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis
       unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, wie das
       Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschied. Das Gericht machte
       zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden
       kann. Der Gesetzgeber muss sie bis Ende Juni 2018 nachbessern. (Az. 1 BvR
       966/09 und 1 BvR 1140/09)
       
       Die Bundesregierung will das Gesetz zügig überarbeiten. „Wir werden das
       Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und
       umsetzen“, sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke am Mittwoch nach
       der Verkündung in Karlsruhe. Mit der Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur
       Terrorabwehr sei Neuland betreten worden. Insofern sei es auch völlig in
       Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf gebe.
       
       Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge. „Paris und Brüssel haben uns
       zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen
       Terrorismus zu nehmen ist.“ Die Sicherheitsbehörden seien aber gut
       aufgestellt. „Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger
       weiterhin zu gewährleisten.“
       
       Die Verfassungshüter regelten in der Grundsatzentscheidung zum Datenschutz
       erstmals auch die Übermittlung von personenbezogen Daten an Staaten
       außerhalb der EU. Demnach muss das BKA dafür sorgen, dass eine ausländische
       Behörde die Daten „nicht zu menschenrechtswidrigen Zielen missbraucht“.
       Damit waren die Beschwerden des früheren Bundesinnenministers Gerhart Baum
       (FDP), Abgeordneter der Grünen und anderer Kläger weitgehend erfolgreich.
       
       ## Mit Kameras und Mikrofonen verwanzt
       
       Das BKA-Gesetz von 2008 umfasst dem Gericht zufolge 14 Paragrafen mit 49
       Absätzen, die zahlreiche Befugnisse des BKA zur heimlichen Überwachung bei
       der Abwehr des internationalen Terrorismus regeln. Das BKA darf dazu etwa
       Wohnungen Verdächtiger mit Kameras und Mikrofonen verwanzen und sie auch im
       Bad und Schlafzimmer rund um die Uhr bespitzeln.
       
       Zudem ist dem BKA die Bespitzelung von unbeteiligten Kontaktpersonen
       erlaubt. Die Behörde darf Telefonate mithören, Computer heimlich online
       durchsuchen, alle Kommunikation, die per Computer geführt wird, aufzeichnen
       sowie gewonnene Daten an in- und ausländische Dienste weitergeben.
       
       Laut Urteil sind solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zur
       Terrorabwehr zwar grundsätzlich zulässig – allerdings nur, wenn sie das
       Verhältnismäßigkeitsgebot „strikt einhalten“. Diesen Anforderungen werden
       allerdings viele der Ausführungsbestimmungen nicht gerecht. Das Gericht
       entschied, dass sie teils zu unbestimmt sind oder zu weit gehen, dass es an
       Transparenz oder richterlicher Kontrolle sowie der Pflicht fehlt, das
       Parlament und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren.
       
       Vor allem bei der Wohnraumüberwachung machte das Gericht strikte Vorgaben
       zur Datenerhebung und Datenauswertung, damit der „Kernbereich privater
       Lebensgestaltung“ gewahrt bleibt. Demnach müssen dort gewonnene Daten
       zunächst von einer unabhängigen Stelle daraufhin geprüft werden, ob sie
       „höchstprivate Informationen“ enthalten, bevor sie das BKA verwerten darf.
       
       Ausnahmen von solch einer Prüfpflicht sind bei „Gefahr im Verzug“ möglich.
       Ähnliche Regeln forderte des Gericht für die Onlinedurchsuchung von
       Computern. Auch hier müssen unabhängige Stellen zunächst die Daten auf den
       Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin prüfen.
       
       Überdies ist die Überwachung einer Person außerhalb ihrer Wohnung, etwa mit
       Richtmikrofonen, Peilsendern oder durch V-Leute nur zulässig, wenn eine
       „konkrete Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass diese Person „in überschaubarer
       Zukunft terroristische Straftaten begeht“. Dass langfristige Observationen
       laut Gesetz ohne eine richterliche Genehmigung bis zu einem Monat lang
       möglich sein sollen, kritisierte Karlsruhe ebenfalls als „unzureichend“.
       
       ## Datenübermittlung nur bei konkretem Verdacht
       
       Das Gericht erklärte zudem die Übermittlung von Daten ohne einen konkreten
       Verdacht an andere inländische Behörden für verfassungswidrig. Der Grund:
       Die Regelung beschränke die Übermittlung von Daten aus einer
       Wohnraumüberwachung oder Onlinedurchsuchung nicht auf die Verfolgung
       „gewichtiger Straftaten“. Die Befugnisse des BKA zur Datenübermittlung an
       Verfassungsschutzämter, den Militärischen Abschirmdienst und den
       Bundesnachrichtendienst seien zudem „unverhältnismäßig weit“.
       
       Das Urteil erging mit sechs zu zwei Stimmen. Den Richtern Michael
       Eichberger und Wilhelm Schluckebier gehen die Einschränkungen zu weit. Nach
       Ansicht von Richter Eichberger müssten die Kontaktpersonen von Verdächtigen
       ihre Überwachung „in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme“ als „Sonderopfer
       für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit“ hinnehmen.
       
       Die Bundesregierung will das vom Verfassungsgericht beanstandete BKA-Gesetz
       zügig nachbessern. „Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen
       Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen“, sagte Innenstaatssekretär
       Hans-Georg Engelke am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. Mit der
       Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Terrorabwehr sei Neuland betreten
       worden. Insofern sei es auch völlig in Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf
       gebe.
       
       Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge. „Paris und Brüssel haben uns
       zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen
       Terrorismus zu nehmen ist.“ Die Sicherheitsbehörden seien aber gut
       aufgestellt. „Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger
       weiterhin zu gewährleisten.“
       
       20 Apr 2016
       
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