# taz.de -- BKA-Gesetz durch den Bundestag: Schäubles Hundertprozent-Polizei
       
       > Der Aufschrei von Juristen und Ärzten schert die Große Koalition nicht:
       > Das BKA wird künftig auch Mittel einsetzen dürfen, die bisher nur dem
       > Geheimdienst erlaubt waren.
       
 (IMG) Bild: Künftig um ein paar Befugnisse reicher: das Bundeskriminalamt.
       
       BERLIN taz Trotz massiver Kritik wird das Bundeskriminalamt künftig wie
       eine Superpolizeibehörde mit geheimdienstlichen Befugnissen arbeiten
       dürfen. Der Bundestag verabschiedete am Mittwochabend mit den Stimmen der
       großen Koalition das entsprechende BKA-Gesetz.
       
       26 SPD-Abgeordnete verweigerten dem Lieblingsvorhabens von
       Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings ihre Zustimmung.
       Trotzdem reichte die Mehrheit der Großen Koalition.
       
       Stimmt kurz vor Weihnachten auch der Bundesrat zu, wird ab Januar 2009
       somit das wohl umstrittenste Sicherheitsgesetz der letzten Jahre in Kraft
       treten.
       
       Bislang war das BKA nur zur Verfolgung bereits begangener Straftaten
       zuständig. Durch das Gesetz mit seinen insgesamt 24 neuen Paragrafen erhält
       es erstmals präventive Befugnisse. Weit im Vorfeld einer konkreten Tat soll
       die Bundespolizei damit terroristische Gefahren abwehren.
       
       Die Kritiker auch aus den Reihen der SPD-Fraktion fürchten, die
       grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung der Arbeit von Polizeibehörden und
       Geheimdiensten werde dadurch verwischt. Sie war nach den Erfahrungen mit
       dem nationalsozialistischen Sicherheitsapparat in der Verfassung verankert
       worden.
       
       Besonders die in Paragraf 20k festgehaltene Möglichkeit zur heimlichen
       Durchsuchung von Computer-Festplatten, die Online-Durchsuchung, wird von
       Juristen und Bürgerrechtlern angegriffen. Da das Ausspähen in Eilfällen
       auch ohne richterliche Anordnung möglich sein soll und bei der Auswertung
       der Dateien statt Richtern zwei BKA-Beamte definieren sollen, was privat
       und was verfahrensrelevant ist, sehen sie die Gefahr einer systematischen
       Verletzung des privaten Kernbereichs.
       
       Weitere Ermittlungsmethoden, wie Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung und
       Lauschangriff ermöglichen dem Bundeskriminalamt eine Rundumüberwachung von
       Terrorverdächtigen.
       
       FDPler und Grüne wollen klagen 
       
       Der Ex-Bundesinnenminister und Anwalt Gerhart Baum (FDP) sowie die
       Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, hatten schon
       vor der Abstimmung angekündigt, gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht in
       Karlsruhe klagen zu wollen.
       
       Innenminister Schäuble wiederum argumentiert, dass das BKA in Zukunft
       lediglich Befugnisse erhalte, die sämtliche Landeskriminalämter längst
       besitzen. Trotz der Befürchtungen, die Bundespolizei könne aufgrund seiner
       besseren Ausstattung die Möglichkeiten häufiger und aggressiver nutzen,
       hält Schäuble sein Vorhaben "zu hundert Prozent" für grundgesetzkonform,
       wie er am Mittwoch betonte.
       
       Neben Bürgerrechtlern opponieren allerdings auch Ärzte und Journalisten
       gegen die neue Superpolizeibehörde. Denn nach dem neuen Gesetz müssen sie
       bei großer Gefahr Details über ihre Patienten und Informanten preisgeben.
       Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger hingegen werden weiterhin das
       volle Zeugnisverweigerungsrecht genießen.
       
       Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe verurteilte das "Zwei-Klassen-System"
       von Berufsgeheimnisträgern. Das BKA-Gesetz sei ein "Angriff auf die
       Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das
       Patient-Arzt-Verhältnis", schrieb Hoppe in einer Mitteilung.
       
       Erst in der vergangenen Woche hatten sich die beiden Regierungsparteien auf
       einen Gesetzestext geeinigt. An der grundsätzlichen Ausrichtung wurde
       nichts mehr geändert. Lediglich einzelne Paragrafen wurden konkretisiert.
       So soll künftig bei der Sichtung von heimlich ausgespähten Dateien der
       Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamts teilnehmen. Zudem soll der
       Nutzen des Gesetzes nach fünf Jahren wissenschaftlich untersucht werden.
       
       12 Nov 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Veit Medick
       
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