# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zu BKA-Gesetz: Rumschnüffeln wird schwieriger
       
       > Das BVerfG macht dem BKA detaillierte Vorgaben zur Terrorabwehr. Komplett
       > verzichten muss das Amt aber auf keine der Ermittlungsmethoden.
       
 (IMG) Bild: Gespräche über Straftaten sind nie geschützt, so Karlsruhe, auch wenn sie mit der Ehegattin geführt werden
       
       Karlsruhe taz | Weite Teile des BKA-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das
       hat jetzt das Bundesverfassungsgericht auf Klage von Grünen- und
       FDP-Politikern entschieden. Der Bundestag muss an insgesamt elf Punkten
       nachbessern. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur
       Terrorverhütung bleiben aber im Wesentlichen unangetastet.
       
       Die Novelle des BKA-Gesetzes hatte die damalige Große Koalition aus CDU/CSU
       und SPD 2008 beschlossen. Sie war das zentrale Projekt des damaligen
       Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) zur Inneren Sicherheit.
       
       Bis 2008 war das BKA nur für die Strafverfolgung von Terroristen zuständig.
       Soweit gegen die RAF ermittelt wurde, diente das aber faktisch immer auch
       der Prävention gegen neue Anschläge. Mit Aufkommen des islamistischen
       Terrors sollte das BKA dann eigene Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen,
       um auch gegen Einzeltäter oder lose Netzwerke, die Anschläge planen,
       vorgehen zu können. Da bis dahin die Gefahrenabwehr Ländersache war, musste
       erst das Grundgesetz geändert werden, dann wurden in das BKA-Gesetz
       spezielle Ermächtigungen zur Abwehr des „internationalen Terrorismus“
       eingebaut.
       
       Dabei erhielt das BKA alle Befugnisse, die es zumindest in einzelnen
       Ländern gab: Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriffe in der Wohnung,
       langfristige Observationen, Rasterfahndung. Die Grünen kritisierten damals,
       hier werde ein deutsches FBI, eine neue Geheimpolizei, geschaffen.
       
       ## Die Trojaner-Spähsoftware
       
       Der größte Aufreger war aber die Onlinedurchsuchung, das Ausspähen eines
       Computers mit Hilfe von Trojaner-Spähsoftware. Schäubles Plan führte zu
       massiven Protesten. Erst als das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus
       NRW die Onlinedurchsuchung grundsätzlich akzeptierte, wurde die BKA-Novelle
       Ende 2008 im Bundestag beschlossen.
       
       Gegen das Gesetz klagten zum einen neun Abgeordnete der Grünen um Christian
       Ströbele, zum anderen eine Gruppe um die Alt-Liberalen Gerhart Baum und
       Burkhard Hirsch.
       
       Die praktische Bedeutung des Gesetzes war aber weit geringer als
       befürchtet. Nur 15 Mal hatte das BKA seine neuen präventiven Befugnisse bis
       zur mündlichen Verhandlung im Jahr 2015 genutzt. Am bekanntesten waren die
       Ermittlungen gegen die islamistische „Düsseldorfer Zelle“, die
       Sprengstoffanschläge plante, aber noch vor der Ausführung festgenommen
       wurde. Dabei gab es die einzige Onlinedurchsuchung – die aber keine
       Erkenntnisse brachte.
       
       In seinem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nun zwar
       elf Paragrafen des BKA-Gesetzes beanstandet, aber immer nur punktuell. Das
       BKA muss auf keine einzige Ermittlungsmethode verzichten. Gerügt wurde von
       den Richtern nur, dass die Paragrafen „zu unbestimmt“ waren oder mehr
       „flankierende rechtsstaatliche Absicherungen“ benötigen. Fast alle der
       gerügten Normen können (teils mit Einschränkungen) bis Mitte 2018 weiter
       angewandt werden. Nur zwei Normen wurde für „nichtig“ erklärt, darunter die
       Befugnis, den Wohnraum von Personen zu belauschen, die nur im Kontakt zu
       potenziellen Terroristen stehen.
       
       ## Gefahrenabwehr wird systematisiert
       
       Das Urteil hat dennoch große grundsätzliche Bedeutung, weil es die
       Rechtsprechung des Gerichts zur Gefahrenabwehr zusammenführt und
       systematisiert. Es wird wohl bald als Magna Charta des Polizeirechts
       gelten. Wahrscheinlich müssen nun alle Bundesländer ihre Polizeigesetze
       nachbessern. Vermutlich lassen sich die Erwägungen der Richter zu weiten
       Teilen auch auf den Verfassungsschutz übertragen.
       
       Allerdings stimmten in wichtigen Teilen nur fünf der acht Richter für das
       Urteil. Der konservative Richter Wilhelm Schluckebier kritisierte, dass das
       Gericht „überzogene Anforderungen“ stelle und sich zu sehr als
       Ersatzgesetzgeber verstehe. Das Urteil werde nur zu einer weiteren
       „textlichen Aufblähung“ des Gesetzes führen, dem „kein nennenswertes Mehr
       an Schutznutzen“ für die Betroffenen gegenüberstehe.
       
       Kläger Christian Ströbele sprach von einer „schweren Niederlage für die
       Große Koalition“. Burkhard Hirsch forderte den Bundestag auf, nicht nur die
       gerügten Punkte zu korrigieren, sondern die BKA-Novelle generell zu
       überdenken. Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke verwies dagegen auf die
       jüngsten islamistischen Anschläge von Paris und Brüssel. „Sie haben uns
       gezeigt, wie ernst die Bedrohung ist.“
       
       Es ist damit zu rechnen, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
       versucht, das Urteil noch vor der Bundestagswahl 2017 umzusetzen, weil die
       SPD in Fragen der inneren Sicherheit als pflegeleichter Partner gilt. In
       einer neuen Koalition mit den Grünen oder der FDP könnte es dagegen wieder
       zu Grundsatzdiskussionen kommen.
       
       Az.: 1 BvR 966/09 und 1140/09
       
       20 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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