# taz.de -- Andrea Nahles kürzt bei EU-Ausländern: Sozialhilfe erst nach fünf Jahren
       
       > Erst nach fünf Jahren berechtigt: Sozialministerin Andrea Nahles will die
       > Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialleistungen verringern.
       
 (IMG) Bild: Die Ministerin ist getrieben von den Urteilen des Bundessozialgerichts
       
       BERLIN taz | Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will Urteile des
       Bundessozialgerichts (BSG) aushebeln und den Anspruch von mittellosen
       EU-Bürgern auf Sozialleistungen beschränken. Statt nach sechs Monaten
       sollen diese erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV und
       Sozialhilfe haben.
       
       Betroffen sind EU-Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Arbeit zu
       suchen oder um Sozialleistungen zu beziehen. Nicht betroffen sind
       EU-Ausländer, die in Deutschland arbeitslos wurden oder die arbeiten und
       ihren Mickerlohn mit Hartz IV aufstocken. Deren gesetzliche Ansprüche
       sollen bestehen bleiben.
       
       Schon derzeit sind Ausländer laut Gesetz in den ersten drei Monaten in
       Deutschland von Hartz IV ausgeschlossen. Wer zur Arbeitssuche einreist,
       kann sogar generell kein Hartz IV verlangen. Lange Zeit war umstritten, ob
       diese Ausschlussklauseln mit EU-Recht vereinbar sind. Doch der EuGH hat in
       drei Urteilen das deutsche Recht bestätigt.
       
       Umso überraschender kamen im Dezember 2015 die Urteile des BSG. Die
       obersten Sozialrichter in Kassel sprachen allen EU-Bürgern, die aufgrund
       der Leistungsausschlüsse kein Hartz IV bekommen, stattdessen Sozialhilfe
       zu. Voraussetzung sei nur eine Verfestigung des Aufenthalts in Deutschland,
       die nach sechs Monaten eintrete. Die Kommunen protestierten, da die
       Sozialhilfe (anders als Hartz IV) aus ihren Haushalten bezahlt werden muss.
       Ministerin Nahles versprach sofort Abhilfe.
       
       ## Nur einmalige Überbrückungsleistung
       
       Nach einem Bericht der Funke-Mediengruppe hat Nahles nun einen
       Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Danach
       sollen EU-Ausländer, die nie in Deutschland gearbeitet haben, frühestens
       nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können. Wer bis dahin
       Hilfe braucht, kann nur einmalig vier Wochen lang Überbrückungsleistungen
       erhalten, die den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und
       Gesundheitspflege decken. Ansonsten haben mittellose EU-Bürger Anspruch auf
       ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, damit sie
       anschließend die dortige Sozialhilfe beantragen können.
       
       Das Arbeitsministerium teilt die Argumentation des BSG nicht, wonach
       bereits nach sechs Monaten ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Deckung
       des Existenzminimums in Deutschland bestehe. Das vom BSG zitierte Urteil
       des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur Ansprüche von Flüchtlingen, die
       nicht in ihre Länder zurückkönnen.
       
       28 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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