# taz.de -- Neuregelungen von Hartz IV: Rechtswidrig und doch gültig
       
       > Sozialministerin Andrea Nahles will die Nachzahlung von zu niedrigen
       > Jobcenter-Leistungen erschweren – unter anderem.
       
 (IMG) Bild: Endstation Jobcenter
       
       FREIBURG taz | Die Korrektur von rechtswidrigen Hartz-IV-Bescheiden soll
       weiter eingeschränkt werden. Das plant Sozialministerin Andrea Nahles
       (SPD). Anfang April hat Nahles einen Gesetzentwurf zur
       „Rechtsvereinfachung“ von Hartz IV vorgelegt. Auf 112 Seiten sind unzählige
       hochkomplexe Änderungsvorschläge enthalten, die das Recht sicher nicht
       einfacher machen. Am Montag hört der Sozialausschuss des Bundestags dazu
       Experten an. Ein Vorschlag wird dort besondere Beachtung erhalten, nachdem
       „Report Mainz“ jüngst berichtete, „wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre
       Rechte bringen will“.
       
       Dabei geht es um ein Besonderheit des Sozialrechts, die sogenannten
       Überprüfungsanträge. Sozialbescheide können nicht nur binnen einem Monat
       mit dem üblichen Widerspruch angegriffen werden, sondern auch noch Jahre
       später. Wenn die Behörde das Recht falsch angewandt hat oder von einem
       falschen Sachverhalt ausging, muss der Bescheid rückwirkend aufgehoben
       werden. Die Behörde muss zu wenig bezahlte Leistungen bis zu vier Jahre
       lang nachzahlen.
       
       Bei Hartz-IV-Anträgen ist dies schon jetzt nur eingeschränkt möglich. So
       muss nur ein Jahr lang Geld rückwirkend nachgezahlt werden. Und wenn sich
       der Bescheid als rechtswidrig entpuppt, weil die angewandte Norm
       verfassungswidrig war oder die Rechtsprechung eine Verwaltungspraxis
       beanstandet hat, dann ist eine Korrektur nur für die Zukunft möglich. Die
       Behörde durfte auf die Norm oder ihre einheitliche Verwaltungspraxis
       vertrauen.
       
       Das Bundessozialgericht (BSG) hat allerdings 2011 ein Urteil gesprochen,
       das diese Einschränkung weitgehend leerlaufen ließ. Eine neue ständige
       Rechtsprechung soll nur dann die rückwirkende Nachzahlung verhindern, wenn
       die Behörden die alte Rechtslage bundesweit einheitlich angewandt haben.
       Das ist praktisch nie der Fall, jedenfalls schwer zu beweisen.
       
       Deshalb will Nahles nun dieses BSG-Urteil aushebeln und nur noch auf die
       einheitliche Rechtspraxis des zuständigen Jobcenters abstellen.
       
       ## „Freibrief für offenen Rechtsbruch“
       
       Das gebe jedoch den einzelnen Jobcentern „einen Freibrief für offenen
       Rechtsbruch“, kritisiert Harald Thomé von der Wuppertaler
       Erwerbslosenberatung Tacheles. Das Jobcenter könne einfach eine
       rechtswidrige Rechtsauslegung konsequent durchziehen und so die
       rückwirkende Korrektur verhindern. Ob die Jobcenter die neue Norm wirklich
       so böswilig anwenden werden und ob die Sozialgerichte dies mitmachen, ist
       aber zumindest fraglich.
       
       Doch es gibt noch eine zweite Änderung, die Nahles erst Anfang Mai in einer
       „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen nachreichte. Danach
       sollen Bescheide, in denen das Jobcenter angeblich zu viel gezahlte
       Leistungen von den Betroffenen zurückfordert, nur noch vier Jahre lang
       überprüft werden können. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
       gilt derzeit eine Frist von 30 Jahren. Relevant ist dies, weil solche
       Erstattungsbescheide häufig falsch sind. Zu schnell wird von
       Hartz-IV-Empfängern Geld zurückverlangt, ohne Ermessen auszuüben. Das Geld
       wird mit den nächsten Leistungen verrechnet, sodass der Hartz-IV-Satz
       weiter schrumpft.
       
       Immerhin ist die Korrektur auch künftig noch binnen vier Jahren möglich,
       was ja keine ganz kurze Zeit ist. Und außerdem könnte jeder
       Hartz-IV-Empfänger auch routinemäßig gegen jeden Erstattungsbescheid
       Widerspruch einlegen und klagen, damit er in der Behörde und vor dem
       Sozialgericht überprüft wird – mit großen Erfolgsaussichten. Wenn das die
       Folge der Gesetzesänderung wäre, hätte Nahles keine Entlastung von Behörden
       und Gerichten erreicht.
       
       30 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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