# taz.de -- Urteil gegen Kriegsverbrecher Bemba: „Effektive Autorität und Kontrolle“
       
       > Der Internationale Strafgerichtshof sieht den Kongolesen verantwortlich
       > für Morde und Vergewaltigungen, die seine Soldaten in Zentralafrika
       > begingen.
       
 (IMG) Bild: Ihm droht eine lange Hafstrafe: Jean-Pierre Bemba
       
       Berlin taz | Von den Verbrechen, die Richterin Sylvia Steiner auflistet,
       ist eines grausiger als das andere. Äußerlich ungerührt liest die
       Vorsitzende der Dritten Verfahrenskammer am Internationalen
       Strafgerichtshof in Den Haag am Montagnachmittag vom Blatt, was Soldaten
       der „Kongolesischen Befreiungsbewegung“ (MLC) vor über dreizehn Jahren in
       der Zentralafrikanischen Republik angerichtet haben.
       
       Zeugin P79 wurde von einem Soldaten mit vorgehaltenem Gewehr festgehalten,
       während zwei andere sie vergewaltigten und ein anderer sich über ihre
       Tochter hermachte, wobei weitere Kinder zuschauen mussten. Ein Opfer hatte
       gleich zwölf Vergewaltiger hintereinander. Als Zeuge P69 sich der
       Plünderung seines Hauses in Bangui widersetzte, nahmen die MLC-Soldaten
       seine Schwester und schossen ihr in den Kopf.
       
       Knapp fünf Monate lang waren Truppen der MLC in den Jahren 2002 und 2003 in
       der Zentralafrikanischen Republik im Einsatz. Sie sollten der Regierung
       gegen rebellierende Soldaten helfen, aber sie erklärten die
       Zentralafrikanische Republik zum Selbstbedienungsladen. MLC-Führer
       Jean-Pierre Bemba wusste Bescheid und verhinderte das nicht.
       
       „Die MLC-Täter nahmen sich die Zivilbevölkerung zum Ziel, um sich selbst
       für unzureichende Bezahlung und Rationen der MLC zu entschädigen“, so die
       Richterin. Die Zivilisten waren „primäres Objekt“ ihrer Angriffe. Es gab
       dafür keine formalisierte Politik, aber „das Versagen der MLC, dagegen
       einzuschreiten, ermutigte die Angriffe“.
       
       ## Systematischer Angriff
       
       Damit seien die Straftatbestände von Mord und Vergewaltigung als Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit – das sind laut Rom-Statut des Internationalen
       Strafgerichtshofs Straftaten im Rahmen eines „ausgedehnten oder
       systematischen Angriffs auf eine Zivilbevölkerung“ – erfüllt. Ebenso Mord
       und Vergewaltigung sowie Plünderung als Kriegsverbrechen.
       
       Bemba ist als „militärischer Befehlshaber“ dieser Verbrechen schuldig, sagt
       die Richterin. Der 53-jährige Kongolese hört diesem Urteil, das er in
       französischer Simultanübersetzung durch Kopfhörer wahrnimmt, genauso
       äußerlich unbewegt zu, wie es die 63-jährige Brasilianerin auf Englisch
       verkündet.
       
       „Herr Bemba handelte effektiv als militärischer Befehlshaber, er hatte
       effektive Autorität und Kontrolle über die MLC-Streitkräfte, die die
       Verbrechen begangen“, so die Richterin. Die Linie der Verteidigung, laut
       der die MLC-Truppen dem zentralafrikanischen Präsidenten Ange-Félix Patassé
       unterstanden hätten – dieser stand nicht vor Gericht und ist inzwischen tot
       – ließ das Gericht nicht gelten. Befehle und Berichte seien per
       Satellitentelefon und Funksprüche zwischen der MLC-Hauptstadt Gbadolite im
       Kongo und der zentralafrikanischen Hauptstadt Bangui hin- und hergegangen.
       Geplünderte Güter aus Bangui kamen in den kongolesischen Urwald.
       
       Bembas Reaktion auf Berichte über Übergriffe habe sich auf „allgemeine
       öffentliche Aufrufe“ beschränkt, zwei Untersuchungen von Plünderungen,
       einen Militärprozess gegen sieben einfache Soldaten wegen Plünderung; eine
       weitere Untersuchung blieb ohne Folgen.
       
       Bemba, so das Urteil, hatte die im deutschen Recht „Tatverhinderungsmacht“
       genannte Möglichkeit, seine Untergebenen an Verbrechen zu hindern. Er hätte
       echte Untersuchungen anstellen und beschuldigte Soldaten abziehen können.
       Er hätte den Soldaten klare Befehle erteilen können, sich von Zivilisten
       fernzuhalten. Dass Bemba all das nicht tat, „trug direkt dazu bei, dass
       Verbrechen verübt wurden“, so die Richterin am Ende.
       
       Das Urteil erging einstimmig. Es ist ein schwerer Schlag für die mehreren
       hundert Kongolesen, die nach Den Haag gekommen sind, um Bemba zu feiern.
       Viele Oppositionelle im Kongo hatten gehofft, ihren Helden als freien Mann
       begrüßen und als Heilsbringer nach Hause mitnehmen zu können. Nun droht ihm
       eine lange Haftstrafe. Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt
       verkündet.
       
       21 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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