# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof ICC: Was kann das Weltgericht?
       
       > Das internationale Gericht ICC hat über 1.000 Mitarbeiter. 2016 wird sich
       > zeigen, ob es mehr sein kann als ein Tribunal für afrikanische Warlords.
       
 (IMG) Bild: ICC in Den Haag: schick – aber womöglich ohne ausreichende Kompetenzen.
       
       BRÜSSEL taz | Für den Internationalen Strafgerichtshof wird 2016 das Jahr
       der Wahrheit. Er ist kurz vor Weihnachten endlich in ein eigenes Gebäude in
       Den Haag eingezogen, nachdem er bisher in den Räumlichkeiten des
       UN-Jugoslawien-Tribunals gastiert hatte. Sechs miteinander verbundene Türme
       mit Platz für 1.200 Mitarbeiter, Gesamtkosten 204 Millionen Euro – endlich
       sieht das Weltgericht auch wie eines aus. Und 2016 wird das Jahr ganz neuer
       politischer Herausforderungen werden.
       
       Erstmals beginnt am 28. Januar ein ICC-Prozess gegen ein inhaftiertes
       ehemaliges Staatsoberhaupt: Laurent Gbagbo, Expräsident der Elfenbeinküste,
       der sich 2011 mit Gewalt gegen seine Abwahl gewehrt hatte. Der 70-Jährige,
       dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Muslimen und Bewohnern aus dem
       oppositionellen Norden seines Landes vorgeworfen werden, sei physisch
       durchaus verhandlungsfähig, heißt es. Man müsse höchstens etwas öfter
       Verhandlungspausen einlegen.
       
       Schon vorher, am 18. Januar, steht zum ersten Mal ein islamistischer
       Dschihadist im Den Haag vor Gericht. Gegen Ahmad al-Mahdi al-Faqih von der
       islamistischen Gruppe „Ansar Dine“ aus Mali beginnt das Vorverfahren, in
       dem entschieden wird, ob die Anklage gegen ihn wegen Kriegsverbrechen in
       Timbuktu zugelassen wird.
       
       Es geht um gezielte Zerstörung religiöser und historischer Stätten und
       Kulturgüter wie der Sidi-Yahia-Moschee und neun berühmter Mausoleen in der
       als Weltkulturerbe anerkannten nordmalischen Stadt zwischen dem 30. Juni
       und dem 10. Juli 2012.
       
       Diese beiden Fälle werden mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen als die schon
       fast zur Routine gewordenen Verfahren gegen Warlords aus der Demokratischen
       Republik Kongo. Nach mehreren Verhandlungsjahren dürfte dieses Jahr das
       Urteil über Kongos ehemaligen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba wegen
       Verbrechen seiner Truppen in der Zentralafrikanischen Republik Ende 2002
       gefällt werden.
       
       Der Bemba-Prozess ist von erheblicher politischer Bedeutung: 2006 hatte
       Bemba noch 42 Prozent der Stimmen bekommen, als er bei Kongos ersten freien
       Wahlen gegen Präsident Joseph Kabila antrat, und Ende 2016 stehen wieder
       Wahlen im Kongo an, bei denen Kabila laut Verfassung nicht mehr antreten
       darf. Bembas Anhänger hoffen auf einen Freispruch und eine triumphale
       Rückkehr ihres Helden in die kongolesische Politik.
       
       ## Staaten verweigern Kooperation
       
       Das Gericht wird auch selber Politik machen. Der ICC muss sich überlegen,
       wie er mit der zunehmenden Kooperationsverweigerung afrikanischer Staaten
       umgeht. Südafrika ließ Ende Mai 2015 Sudans Präsidenten Omar al-Bashir
       unbehelligt ausreisen, obwohl ein Gericht in Pretoria die Vollstreckung des
       gegen ihn vorliegenden ICC-Haftbefehls angeordnet hatte. Es könnte sein,
       dass sich der UN-Sicherheitsrat damit befassen muss.
       
       Das ist zwar auch schon mit dem Tschad, Malawi und der DR Kongo geschehen,
       die alle Bashir hatten ein- und ausreisen lassen, und der Sicherheitsrat
       hat noch nie Konsequenzen gezogen. Aber je öfter so etwas vorkommt, desto
       mehr muss sich das Weltgericht fragen, ob es überhaupt noch Rückendeckung
       bei anderen internationalen Institutionen hat.
       
       Hilfreich wäre, wenn der ICC dem immer wieder geäußerten Vorwurf
       entgegentreten würde, nur Afrikaner anzuklagen. Auch was das angeht, könnte
       2016 ein wichtiges Jahr werden. Chefanklägerin Fatou Bensouda will die
       Genehmigung einholen, förmliche Ermittlungen zu Georgien aufzunehmen. Im
       Oktober 2015 hatte sie festgestellt, es gebe Grund zu der Annahme, dass
       dort während des Krieges mit Russland um Südossetien im August 2008
       Verbrechen verübt worden seien, für die der ICC zuständig sei.
       
       ## Invasion, Besetzung, Annexion
       
       Schließlich soll Ende 2016 die Erweiterung des Rom-Statuts um den
       Straftatbestand des Angriffskrieges in Kraft treten. Dies war im Jahr 2010
       auf einer Sitzung der ICC-Mitgliedstaaten in Kampala beschlossen worden,
       tritt aber erst in Kraft, wenn es zwei Drittel der Mitgliedsstaaten
       ratifiziert haben und 30 von ihnen die Zuständigkeit des Weltgerichts dafür
       anerkennen. Bis Ende 2015 waren das bereits 20 Staaten, darunter seit 2013
       Deutschland.
       
       Wenn die nötige Anzahl bis zur nächsten Generalversammlung der
       ICC-Mitglieder zusammenkommt, werden ab 2017 die Planung, Vorbereitung,
       Auslösung oder Begehung von Invasion, Besetzung oder Annexion durch Gewalt
       oder Blockaden strafbar im Sinne des ICC. Dann steht das Weltgericht vor
       wahrlich spannenden Zeiten.
       
       4 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Francois Misser
       
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