# taz.de -- Kommentar Urteil Jean-Pierre Bemba: Schwierige Wahrheitsfindung
       
       > Der Horizont des Prozesses war zu begrenzt, um die Konflikte im Kongo und
       > in Zentralafrika aufzuarbeiten. Kein gutes Signal für das
       > Völkerstrafrecht.
       
 (IMG) Bild: Die Richter haben sich schwer getan mit einem Urteil: Sitzungssaal in Den Haag
       
       Beim [1][Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den Kongolesen
       Jean-Pierre Bemba] ging es nicht nur um seine persönliche Schuld. Es geht
       darum, ob das zentrale Konstrukt des internationalen Völkerstrafrechts
       praxistauglich ist: die „Vorgesetztenverantwortlichkeit“, wonach ein
       „militärischer Befehlshaber“ für Straftaten seiner Untergebenen
       geradezustehen hat, weil er sie anordnete oder weil er sie hätte verhindern
       können.
       
       Ohne diese Rechtsnorm hätte es die Nürnberger Prozesse 1946 nicht gegeben
       und wären die UN-Sondertribunale für Exjugoslawien, Ruanda, Kambodscha und
       Sierra Leone nie in die Gänge gekommen.
       
       Was bei den Sondertribunalen gang und gäbe ist, hat sich beim
       Internationalen Strafgerichtshof, der Verbrechen einzeln behandelt und
       nicht in ihrem Länderkontext, als erstaunlich schwierig erwiesen. Der
       Schuldspruch gegen Bemba dazu ist der erste, den das Weltgericht in Den
       Haag je gefällt hat, mit großen Mühen und nach über fünf Jahren Prozess.
       
       In Deutschland, wo vergangenes Jahr der erste Völkerstrafprozess nach vier
       Jahren zu Ende gegangen ist, wurden die beiden angeklagten politischen
       Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR hingegen nicht,
       wie es die Anklage wollte, als „militärische Befehlshaber“ verurteilt. Der
       Nachweis einer „Tatverhinderungsmacht“ war aus Sicht der Richter einfach
       nicht möglich. Ob der Fall Bemba nun für die weitere Rechtsprechung in
       Sachen Vorgesetztenverantwortlichkeit geeignet ist, bleibt auch nach dem
       gestrigen eindeutigen Urteil offen.
       
       Gut wäre es, wenn dieser Prozess bei der Aufarbeitung der Konflikte in der
       Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo helfen
       könnte. Aber dafür war sein Horizont zu begrenzt – konzentriert auf einen
       relativ marginalen Teil des Handelns einer einzigen Partei. Eine von allen
       Seiten akzeptierte Wahrheitsfindung gibt es nach wie vor nicht. Keine gute
       Voraussetzung für das internationale Völkerstrafrecht.
       
       22 Mar 2016
       
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