# taz.de -- Handelsabkommen Ceta überarbeitet: Schiedsgerichte light
       
       > Das Abkommen „Ceta“ zwischen der EU und Kanada ist überarbeitet. Private
       > Schiedsgerichte soll es nicht geben – für Kritiker ist das nur Kosmetik.
       
 (IMG) Bild: „Ungerecht und macht keinen Sinn“: Attac-Protest gegen Ceta
       
       Berlin taz | Das umstrittene Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und
       Kanada soll bereits 2017 in Kraft treten. Nachdem sich beide Seiten auf
       Nachbesserungen bei den umstrittenen privaten Schiedsgerichten (ISDS)
       geeinigt haben, soll der Vertrag im Frühjahr den Europäischen Rat und dann
       das Europäische Parlament passieren. Ob die nationalen Parlamente Ceta
       ratifizieren müssen, entscheidet der Rat. Dann allerdings würde das
       Abkommen vorläufig in Kraft treten.
       
       Laut dem endgültigen Vertragstext sollen 99 Prozent der Zölle zwischen den
       Wirtschaftsräumen wegfallen. Außerdem wird Kanada bei öffentlichen
       Ausschreibungen künftig europäische Anbieter zulassen. Darüber hinaus sieht
       das Abkommen eine Reihe höchst umstrittener Punkte vor, etwa den
       sogenannten Investitionsschutz für Unternehmen. Danach können Konzerne
       Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie durch Gesetze ihre – wie es
       heißt – „legitimen Erwartungen“ verletzt sehen.
       
       Nach starken Protesten gegen die ursprünglich vorgesehenen privaten
       Schiedsgerichte zum Investitionsschutz hatte die EU in diesem Punkt mit
       Kanada nachverhandelt. Das Ergebnis: Die privaten Schiedsgerichte werden
       jetzt ersetzt durch die Errichtung eines ständigen Gerichtshofs mit 15
       Mitgliedern, die von Kanada und der EU ernannt werden.
       
       „Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, sodass
       Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können“,
       sagte EU-Kommissarin Cecilia Malmström. Anders als ursprünglich vorgesehen
       sollen die Verfahren öffentlich sein, außerdem gibt es eine
       Berufungsinstanz. Der Vorschlag für die Änderungen gehen auf
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zurück. Sie sollen auch im
       Schwesterabkommen TTIP zwischen der EU und den USA angewendet werden.
       
       ## „Groß angelegtes Täuschungsmanöver“
       
       KritikerInnen dagegen sehen in der Neuerung nur kosmetische Änderungen.
       „Einseitige Klagen gegen demokratische Entscheidungen sind weiterhin
       möglich und gefährden unser demokratisches System“, kritisierte die grüne
       Europaabgeordnete Ska Keller. Inländische Unternehmen müssten zu
       ordentlichen Gerichten gehen, ausländische Investoren bekämen ein
       Extraschiedsgericht. „Das ist ungerecht und macht keinen Sinn, denn das
       Gerichtswesen in der Europäischen Union und in Kanada funktioniert“, sagte
       sie.
       
       Das sieht auch Maritta Strasser so, TTIP-Expertin der Organisation Campact.
       „Die EU-Kommission versucht mit einem groß angelegten Täuschungsmanöver die
       kritische Öffentlichkeit hinters Licht zu führen“, sagte sie. Die
       FreihandelsgegnerInnen wollen die Ratifizierung von Ceta im Europäischen
       Parlament und im Bundestag verhindern. Strasser geht davon aus, dass die
       nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen. „Alles andere wäre ein
       Skandal“, sagte sie. Die AktivistInnen setzen auch auf die Abstimmung auf
       einem SPD-Konvent, die Gabriel den – teilweise sehr kritischen –
       GenossInnen versprochen hat.
       
       2 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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