# taz.de -- Flugstornierung vor Gericht: Keinmal Bangkok und zurück
       
       > Verbraucherschützer halten die Rechtslage für eindeutig: Wer einen Flug
       > storniert, bekommt das meiste Geld zurück. Die Erfahrung ist eine andere.
       
 (IMG) Bild: Am Boden bleiben ist doof
       
       FRANKFURT taz | Nach der Vorfreude kommt der doppelte Ärger: Wer eine Reise
       absagen muss und den bereits bezahlten Flug stornieren will, hat oft eine
       Menge Stress. So erging es auch dem Autor dieses Textes: Gebucht wurde ein
       Ticket für zwei Personen beim Onlinereisebüro ebookers. Hin- und Rückflug
       mit Emirates nach Bangkok. Kosten: knapp 1.200 Euro.
       
       Nachdem die Reise aus Gründen, die hier nicht erörtert werden müssen,
       ausfallen musste, folgte die nächste Ernüchterung: ebookers wollte das
       Ticket aufgrund der Geschäftsbedingungen von Emirates nicht erstatten.
       Einzig 250 der insgesamt 836 Euro, die als Steuern und Gebühren ausgewiesen
       waren, könnten zurückgezahlt werden – abzüglich einer Abgabe von 100 Euro.
       
       Tatsächlich dürfen weder Reisebüros noch Airlines solche Stornogebühren
       erheben, wenn es nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin von 2014 geht.
       Die Verbraucherzentralen hatten gegen Air Berlin geklagt und Recht
       bekommen. Weil die Airline in Revision ging, wird der Streit am Donnerstag
       vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
       
       „Jeder Flug kann als Werkvertrag direkt bei der Airline jederzeit storniert
       werden“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
       Sie bezieht sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem Airlines [1][laut
       Paragraf 649] dazu verpflichtet sind, den Betrag zu erstatten, den sie
       „infolge der Aufhebung des Vertrags“ sparen. „Weil Steuern und Gebühren nur
       anfallen, wenn man fliegt, müssen sie bei Stornierungen komplett erstattet
       werden.“
       
       Zudem müssten Fluggesellschaften oft auch einen Großteil des Ticketpreises
       zurückzahlen. 2014 urteilte das Frankfurter Landgericht: Wenn die Airline
       nicht exakt nachweist, was sie eingespart hat, muss sie 95 Prozent des
       Gesamtpreises erstatten.
       
       ## Praxisbeispiel:
       
       Anruf bei Emirates. Nach langem Warten meldet sich eine freundliche Dame
       aus dem Callcenter in Budapest:
       
       „Tut mir leid, aber das ist keine Emirates-Buchung.“
       
       „Aber Sie sind im Werkvertrag mein Vertragspartner.“
       
       „Eine Buchung über eine dritte Partei funktioniert anders.“
       
       „Wie denn?“
       
       „Das kann ich nicht sagen.“
       
       „Aber was wird mir bei einer Stornierung denn nun erstattet?“
       
       „Ich habe Ihre Buchung angeschaut, das Ticket ist nicht stornierbar. Also
       werden Sie leider nichts zurückerhalten.“
       
       ## Und der Rest?
       
       Verbraucherschützerin Fischer-Volk kennt solche Gespräche. „Die meisten
       Airlines blocken ab, weil sie das Geld behalten wollen.“ Der Berliner
       Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl erkennt dahinter ein System: „Es
       gibt sehr viele solcher Fälle, das ist für die Fluggesellschaften ein
       ertragreiches Geschäft.“
       
       Eine Anfrage dazu bei der Emirates-Pressestelle blieb bisher unbeantwortet.
       Es folgten weitere Gespräche mit dem Callcenter – alle sehr ähnlich. Einmal
       hieß es etwa: Eine Erstattung von 250 Euro Steuern sei möglich. Und der
       Rest? „Weil das Ticket nicht stornierbar ist, kann die Kerosingebühr nicht
       erstattet werden.“
       
       Reiseanwalt Bartholl hält das für „rechtswidrig“ Doch was kann man tun,
       wenn die Airline mauert? Fischer-Volk rät, mit einem [2][Musterbrief der
       Verbraucherzentrale] 95 Prozent des Gesamtpreises zu fordern. Zudem könne
       die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ in Berlin
       vermitteln. Zur Not bleibt die gerichtliche Auseinandersetzung. „Wegen des
       geringen Streitwerts ist es oft schwierig, einen Anwalt zu finden“, sagt
       Bartholl. „Das wissen die Airlines.“ Und sie wissen auch, dass viele das
       Risiko scheuen, trotz bester Erfolgsaussichten vor Gericht zu verlieren.
       Fortsetzung folgt.
       
       14 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html
 (DIR) [2] http://www.vzb.de/flugstorno-rueckzahlung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Timo Reuter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Reisen
 (DIR) Tourismus
 (DIR) Verbraucherschutz
 (DIR) Flugverkehr
 (DIR) Gericht
 (DIR) Tourismus
 (DIR) Nepal
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gesetz zu Reiserichtlinien: Weniger Schutz für viele Urlauber
       
       Bei der Reform des EU-Pauschalreiserechts drohen Verbrauchern
       Verschlechterungen. Der Bundestag soll ein missratenes Gesetz beschließen.
       
 (DIR) Kolumne Ich meld mich: Der gute Tourismus
       
       Nach dem Erdbeben in Nepal haben Reiseveranstalter schnell Hilfe geleistet.
       Wer ihnen nur strategisches Kalkül unterstellt, liegt falsch.
       
 (DIR) Globale Mobilität: Jede Flugmeile hat ihren Preis
       
       Flugreisen gehören hier zum Alltag. Weltweit sieht das anders aus. Können
       grüne Technologien die Klimafolgen begrenzen?
       
 (DIR) Urlaubsbuchung analog und digital: Reiseplanung mit Empathie
       
       Die Propheten der All-inclusive-Digitalisierung haben sich geirrt:
       Kompetente Beratung im Reisebüro bleibt trotz digitaler Konkurrenz gefragt.
       
 (DIR) Urlaub in Ägypten und Tunesien: Revolution stört Tourismus
       
       Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Ägypten ab, spricht aber
       keine Reisewarnung aus. Diese hätte rechtliche Konsequenzen für
       Veranstalter und Verbraucher.
       
 (DIR) Der Ethikrat: Der gute alte Storno-Trick
       
       Darf man sich über pampige Aldi-Kassiererinnen bei der Konzernzentrale
       beschweren?