# taz.de -- Machtfrage bei Großer Koalition: Die kleine Bundestagsopposition
       
       > In Karlsruhe will die Linke das Recht auf abstrakte Verfassungsklagen
       > durchsetzen. Das würde die Opposition stärken.
       
 (IMG) Bild: Soll die Opposition zu Zeiten der Großen Koalition mächtiger werden?
       
       Karlsruhe taz | Muss die Opposition auch in Zeiten der Großen Koalition das
       Recht haben, jedes Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung
       vorzulegen? Die Linke ist davon überzeugt und hat deshalb geklagt –
       natürlich in Karlsruhe. Am Mittwoch verhandelten die Verfassungsrichter.
       
       Selten war die Opposition im Bundestag zahlenmäßig so schwach. Linke und
       Grüne stellen zusammen nur 20 Prozent der 631 Abgeordneten. Selbst viele
       Minderheitenrechte konnten sie zunächst nicht wahrnehmen. Die Große
       Koalition kam den kleinen Fraktionen dann aber entgegen. So können sie zum
       Beispiel einen Untersuchungsausschuss beantragen und bekommen auch etwas
       mehr Redezeit, als ihnen rechnerisch zustehen würde. Nur beim Klagerecht
       gegen vermeintlich verfassungswidrige Gesetze (abstrakte Normenkontrolle)
       blieb die Koalition hart.
       
       Die Linke wollte deshalb per Organklage durchsetzen, dass jede Fraktion
       beim Bundesverfassungsgericht Gesetze überprüfen lassen kann – oder
       wenigstens die gesamte Opposition zusammen. Die Rechtslage, inklusive
       Grundgesetz, müsse so angepasst werden, dass „effektive“ Opposition auch in
       Zeiten Großer Koalition möglich ist, forderte Gregor Gysi. Dies folge aus
       dem „Demokratieprinzip“ des Grundgesetzes. Der Vertreter der
       Bundestagsmehrheit, Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, lehnte dies
       ab: „Die Opposition will mehr Macht, als ihr nach dem Wahlergebnis
       zusteht.“
       
       Mehrere Verfassungsrichter gaben zu bedenken, dass das Grundgesetz neben
       den parlamentarischen Minderheitsrechten keinen zusätzlichen Anspruch auf
       effiziente Opposition garantiere. Der juristische Vertreter der Linken,
       Hans-Peter Schneider, entgegnete: „Karlsruhe hat schon so oft die Bedeutung
       der Opposition für die Demokratie betont. Wann, wenn nicht jetzt, soll das
       Folgen haben?“
       
       Gerichtspräsident Voßkuhle zeigte sich „nicht überzeugt“, dass das
       Klagerecht zu den „essenziellen“ Oppositionsrechten gehöre. Außerdem gebe
       es viele andere Wege, Verfahren nach Karlsruhe zu bringen, etwa über
       Bürgerklagen oder durch Richtervorlagen. Voßkuhle erinnerte auch daran,
       dass im Grundgesetz klar geregelt sei, dass nur „ein Viertel“ der
       Bundestagsabgeordneten gemeinsam Normenkontrolle erheben kann. Darüber
       könnte sich das Gericht nicht einfach hinwegsetzen. Das Gericht wird sein
       Urteil in einigen Monaten verkünden.
       
       14 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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