# taz.de -- Amnesty-Sprecher Bosch über Aufklärung von Polizeigewalt: „Es geht nicht um Misstrauen“
       
       > Der Landtag von Schleswig-Holstein debattiert über das Amt eines
       > Polizeibeauftragten – der soll außerhalb der Behörde angesiedelt werden.
       
 (IMG) Bild: Unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt? Polizisten führen einen Mann ab
       
       taz: Herr Bosch, im Kieler Landtag wollen die Regierungsfraktionen heute
       beschließen, [1][die Stelle eines Polizeibeauftragten außerhalb der Polizei
       zu schaffen]. Was halten Sie davon? 
       
       Andreas Bosch: Als Menschenrechtler begrüßen wir eine solche externe
       Stelle, die die Polizeiarbeit auf Menschenrechtsverletzungen überprüft. In
       einem Rechtsstaat muss staatliche Gewalt maximal kontrolliert werden. Aber
       wir wünschen uns eine Institution, die darüber hinausgeht.
       
       Was heißt das? 
       
       Es ist gut, wenn ein Beauftragter auch interne Mechanismen und Strukturen
       der Polizei überprüfen kann. Aber bei Fehlverhalten dürfen nicht Polizisten
       gegen Polizisten ermitteln. In Schleswig-Holstein ist das so geplant.
       
       In Bremen zum Beispiel ist eine Abteilung für interne Ermittlungen beim
       Innensenator angesiedelt. Wieso sollte polizeiliches Fehlverhalten nicht
       auch von erfahrenen ErmittlerInnen untersucht werden? 
       
       Die Praxis zeigt immer wieder, dass Mechanismen existieren, die dagegen
       sprechen – häufig kennen sich die Kollegen und auch der Innensenator ist ja
       noch für die Polizei zuständig. Aus unserer Sicht – aber auch aus Sicht des
       Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – sind effektive Ermittlungen
       nur sinnvoll, wenn sie extern und nicht von einer der eigenen Dienststellen
       erfolgen. Wenn man PolizistInnen etwa auf den DFB oder VW anspricht, trauen
       sie diesen Institutionen oder Firmen auch nicht zu, gegen sich selbst zu
       ermitteln.
       
       Die Polizei-Gewerkschaften kritisieren das als Misstrauensvotum gegen die
       Polizei. 
       
       Es geht nicht um Misstrauen. Die Polizei macht in den meisten Fälle gute
       Arbeit, aber bei sich selbst deckt sie Fehlverhalten eben oft nicht auf.
       Teilweise liegt das auch daran, dass immer noch nicht flächendeckend eine
       Kennzeichnungspflicht durchgesetzt ist.
       
       Sie sprechen von Menschenrechtsverletzungen. Was meinen Sie damit? 
       
       Oft wird das Verhältnismäßigkeitsgebot nicht beachtet, es geht um
       Übergriffe gegen Demonstranten, Fußballfans aber auch gegen Einzelpersonen.
       Ich meine etwa die Schläge und Tritte, zu denen es kommt, wenn jemand schon
       längst überwältigt wurde. In Gewahrsamsräumen wird immer wieder von solchen
       Fällen berichtet. Von Folter aber würde ich nicht sprechen – außer in dem
       Fall, in dem in Hannover Polizeibeamte gegen Flüchtlinge in der Zelle
       vorgegangen sind.
       
       Wie häufig kommt das vor? 
       
       Gewalttätigkeiten müssen wir sehr häufig dokumentieren – übrigens besonders
       oft gegen Ausländer. Man spricht im Jahr durchschnittlich von 2.000 bis
       3.000 Anzeigen gegen PolizistInnen wegen missbräuchlicher Gewaltanwendung.
       
       Davon kommt allerdings nur ein Bruchteil zur Anklage. 
       
       Dass die Anzeigen nicht zu Verfahren führen, ist genau das Problem. Die
       häufigsten Vorfälle haben wir bei der Bereitschaftspolizei, vor allem bei
       Großlagen und Demonstrationen, wo die Beamten kaum zu identifizieren sind.
       Und natürlich gibt es auch einen Korpsgeist, dass Kollegen nicht gegen ihre
       Kollegen aussagen.
       
       Aber daran ändert eine externe Beschwerdestelle auch nichts. 
       
       Das stimmt, aber an einen Polizeibeauftragten kann sich ein Beamter auch
       anonym wenden, ohne später auf der Dienststelle als Nestbeschmutzer
       beschimpft zu werden.
       
       In den Niederlanden und Großbritannien gibt es schon lange eine externe
       Beschwerdestelle. Wie läuft es dort? 
       
       In Großbritannien gibt es die „Independent Police Complaints Commission“,
       die IPCC, die gerade bei größere Fällen von polizeilichem Fehlverhalten zum
       Einsatz kommt oder wenn Schusswaffen zum Einsatz kamen. Sie ermittelt
       eigenständig – an Stelle der Staatsanwaltschaft. In bestimmten Fällen
       überwacht die IPCC auch die reguläre Ermittlungsarbeit der Polizei.
       
       In welchen Fällen? 
       
       Die IPCC greift etwa ein, wenn auffällt, dass die Behörde nur in eine
       Richtung ermittelt. Beim NSU wäre so eine Stelle sehr hilfreich gewesen.
       
       Seit wann beschäftigt sich Amnesty International mit dem Thema
       Polizeigewalt? 
       
       Bei Amnesty begann das Anfang der 1990er-Jahre mit einem Bericht zu
       Rassismus innerhalb der Polizei.
       
       Was hat sich verändert? 
       
       Damals wurden wir vor allem beschimpft. Auch heute teilen viele
       PolizistInnen unsere Forderungen nicht, aber wir befinden uns im Dialog.
       
       16 Dec 2015
       
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