# taz.de -- Kommentar Sterbehilfe: Ende, aus, vorbei
       
       > Beihilfe zum Suizid wird strafbar. Wie Abgeordnete des Bundestags ihre
       > eigenen kruden Moralvorstellungen zur Staatsdoktrin erklären.
       
 (IMG) Bild: Die staatliche Bevormundung wird dieses Land verändern.
       
       Fast zwei Jahre lang haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine
       hoch emotionale Debatte geführt. Es ging um die Frage, ob Angehörige, Ärzte
       oder Sterbehelfer künftig strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie
       anderen Menschen dabei helfen, sich selbst zu töten – etwa, indem sie ihnen
       ein todbringendes Medikament überlassen. 10.000 Menschen jährlich begehen
       in Deutschland Suizid. 200, vielleicht 300 von ihnen bitten deswegen ihnen
       nahestehende Menschen um Beihilfe.
       
       Bald 150 Jahre lang waren sich Politik wie Zivilgesellschaft in Deutschland
       darüber einig, dass dies zwar in jedem Einzelfall zu bedauern, aber als
       individuelle Entscheidung mündiger Bürger auszuhalten und zu respektieren
       sei. Konsens war: Weil der Suizid straffrei ist, konnte die Beihilfe zum
       Suizid auch nichts anderes als straffrei sein.
       
       Ende, aus, vorbei. Diesen Konsens hat eine Mehrheit der Parlamentarier am
       Freitag ohne Not aufgekündigt: Künftig wird die Beihilfe zum Suizid in
       Deutschland strafbar sein, sobald sie geschäftsmäßig stattfindet, also auf
       Wiederholung ausgerichtet ist. Egal, ob Angehörige, Ärzte oder Sterbehelfer
       aus Vereinen die Beihilfe leisten – sie alle laufen Gefahr, strafverfolgt
       zu werden. Das Abstimmungsergebnis ist eine Zäsur. Es ist ein bewusster
       Bruch mit einer Rechtslage, die seit 1871 in Deutschland gegolten und gut
       funktioniert hat.
       
       Die Warnungen vieler Politiker vor den Konsequenzen einer
       Strafverschärfung, die es während der Debatte am Freitag durchaus gegeben
       hatte, sie vermochten das Wahlergebnis schlussendlich nicht zu verhindern:
       Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ wird künftig im
       Strafgesetzbuch verankert, zu ahnden „mit Freiheitsstrafe bis zu drei
       Jahren“.
       
       ## Staatsmoralischer Paternalismus
       
       Die staatliche Bevormundung in einer der intimsten Fragen, der
       Selbstbestimmung über das eigene Lebensende, sie wird Gesetz in
       Deutschland. Sie wird, das jedenfalls steht zu befürchten, dieses Land
       verändern.
       
       Rückblickend ist es deswegen so lohnend wie bedrückend, sich den Eifer vor
       Augen zu führen, mit dem viele Bundestagsabgeordnete in den vergangenen
       zwei Jahren dafür sorgen wollten, die Bürgerinnen und Bürger ohne Not – und
       vor allem: gegen deren erklärten Willen – in Fragen des Todes und Sterbens
       einem staatsmoralischen Paternalismus zu unterwerfen, der im Widerspruch
       steht zum Gebot staatlicher Neutralität in einer pluralistischen
       Gesellschaft.
       
       Gesetzentwürfe wurden formuliert, vielleicht nicht in der Absicht, aber im
       Ergebnis durchaus geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und
       Patienten dauerhaft zu belasten. Experten wurden angehört und durften den
       Dammbruch prophezeien. Der Fraktionszwang wurde wegen der vermeintlich
       schweren Gewissensentscheidung aufgehoben. Es konnte der Eindruck
       entstehen, bei der Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe handele es sich um
       ein Massenphänomen, das aus dem Ruder zu laufen drohe. Und dem deswegen
       Einhalt geboten werden müsse. Empirische Belege, die ein staatliches
       Eingreifen hätten rechtfertigen können, fehlten freilich. Sie fehlen bis
       heute, aber das hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten am Freitag
       nicht daran gehindert, ihre eigenen kruden Moralvorstellungen zur
       Staatsdoktrin zu erklären.
       
       Nun könnte man die Auffassung vertreten, dass sich die Lebensrealität für
       das Gros der Menschen im Land angesichts weniger Hundert assistierter
       Suizide jährlich nicht verändern wird – und dass sich die Aufregung über
       das neue Gesetz insofern nicht lohnt. Aber das stimmt nicht. Die Frage, ob
       die Suizidbeihilfe legal oder illegal ist, sie betrifft eben sehr wohl
       weitaus mehr als die wenigen Hundert direkt Betroffenen.
       
       Sie erregt die Gemüter zu Recht auch deswegen so sehr, weil sie
       exemplarisch steht für den generellen Respekt oder eben Nicht-Respekt des
       Staates vor der Selbstbestimmung und den sehr privaten Entscheidungen
       seiner Bürgerinnen und Bürger, die niemanden außer diesen etwas angehen.
       
       Im Fall der Suizidbeihilfe wird die befürchtete Einmischung nun also per
       Gesetz eingeführt. Andere Bereiche der Bioethik, der medizinischen
       Versorgung und der Gesundheitsprävention könnten folgen. Denn auch bei
       ihnen ist die Frage, wie paternalistisch der Staat sein darf – wohlwollend
       unter dem neumodischen Begriff „Nudging“ subsumiert, kritisch als
       Gesundheitsdiktatur bezeichnet – derzeit umstritten. Die Debatte um die
       Suizidbeihilfe, und das ist das eigentlich verstörende Ergebnis vom
       Freitag, sie könnte nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft
       der zunehmend Bevormundeten sein.
       
       6 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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