# taz.de -- Asyleinigung der Großen Koalition: Das ist beschlossene Sache
       
       > Eilverfahren, Abschiebungen, Residenzpflicht: Was hat die Regierung
       > beschlossen? Was bedeutet es? Eine kurze Übersicht.
       
 (IMG) Bild: Die neuen Regelungen beinhalten schärfere Sanktionen für die Flüchtlinge.
       
       Flüchtlingsausweis: Für alle Asylbewerber und Flüchtlinge soll es einen
       einheitlichen Ausweis und eine Datenbank geben. Bisher können sich
       Bundespolizei und andere Behörden untereinander nicht austauschen, weil die
       technischen Voraussetzungen fehlen. Der Ausweis soll für Asylantrag und
       Beantragung von Leistungen zwingend sein.
       
       Asyl-Eilverfahren: Für Asylbewerber „aus sicheren Herkunftsländern, mit
       Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft“
       soll das Verfahren nach drei Wochen beendet sein – einschließlich des
       Widerspruchs vor einem Verwaltungsgericht. Für sie soll es bundesweit drei
       bis fünf „besondere Aufnahme-Einrichtungen“ geben. Die ersten beiden sollen
       in Bamberg und Manching entstehen.
       
       Residenzpflicht: Flüchtlinge erhalten erst Geld- und Sachleistungen, wenn
       sie in einer solchen Aufnahme-Einrichtung sind. Sie dürfen den Landkreis
       nicht verlassen. Verstöße werden mit dem Wegfall des Leistungsanspruchs
       geahndet, der Asylantrag ruht dann.
       
       Abschiebungen: Sollen generell erleichtert werden. Für afghanische
       Flüchtlinge sollen dafür die „Entscheidungsgrundlagen“ des Bundesamtes für
       Migration und Flüchtlinge (BAMF) überarbeitet werden, um sie in
       vermeintlich sichere Gebiete abschieben zu können. Die Regeln für ärztliche
       Atteste, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können, sollen
       in einem Gesetz definiert werden.
       
       Familiennachzug: Für Flüchtlinge, die kein Bleiberecht bekommen, aber nicht
       abgeschoben werden, weil ihnen in der Heimat ernsthafter Schaden droht,
       wird für zwei Jahre der Familiennachzug ausgesetzt.
       
       Sprachförderung: Mit rund fünf Euro im Monat sollen sich Flüchtlinge an
       ihren Sprach- und Integrationskursen beteiligen.
       
       6 Nov 2015
       
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