# taz.de -- Medizinische Versorgung der Flüchtlinge: Union streitet über Gesundheitskarte
       
       > Die Regierung will Asylbewerbern den Zugang zum Arzt erleichtern und die
       > Kommunen entlasten. Große Teile der CDU/CSU sind dagegen.
       
 (IMG) Bild: Es gibt keinen Grund, sie Flüchtlingen vorzuenthalten. Manche wollen es aber trotzdem
       
       Berlin taz | Die Debatte über die medizinische Versorgung der Flüchtlinge
       spaltet die Union. Kanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister
       Hermann Gröhe und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (alle CDU) wollen
       Asylbewerbern den Zugang zu Ärzten nun doch erleichtern.
       
       Per Gesetz wollen sie grünes Licht geben für eine bundesweite elektronische
       Gesundheitskarte für Flüchtlinge – gegen den Widerstand großer Teile der
       Union im Bundestag. „Wir lehnen das ab“, sagte ein Fraktionssprecher am
       Mittwoch.
       
       Bislang brauchen Asylbewerber in Deutschland während der ersten 15 Monate
       ihres Aufenthalts eine Bescheinigung des Sozialamts, wenn sie zum Arzt
       wollen. Diese Hürde hat zu schwer erträglichen Situationen geführt: Viele
       kranke Flüchtlinge blieben unbehandelt, weil entweder das Amt zum Zeitpunkt
       der Krankheit gerade geschlossen hatte oder den Behördenmitarbeitern die
       Erlaubnis für den Arztbesuch unnötig erschien.
       
       Vor allem aber hat diese Praxis – das ist das Hauptargument der
       Regierungschefin und ihrer Minister für die Abkehr von der bisherigen
       CDU-Linie – zuletzt die kommunale Verwaltung extrem beansprucht: Erst
       musste das Sozialamt den Schein ausstellen, dann die Rechnung des Arztes
       abwarten und prüfen und sodann die Behandlungskosten überweisen. Angesichts
       täglich Tausender neuer Flüchtlinge war es eine Frage der Zeit, bis der
       Städte- und Gemeindebund unlängst mitteilte, die Belastungsgrenze sei
       erreicht.
       
       Am Donnerstag wird nun ein sogenanntes Beschleunigungsgesetz aus dem
       Bundesinnenministerium beim Bund-Länder-Gipfel in Berlin verhandelt,
       bereits am kommenden Mittwoch soll es ins Kabinett. Es sieht vor, dass
       künftig Länder und Landkreise die Krankenkassen dazu verpflichten können,
       eine elektronische Gesundheitskarte an Asylbewerber auszugeben und auch die
       Abrechnungen abzuwickeln.
       
       Der Vorteil: Flüchtlinge können direkt zum Arzt gehen und die Behörden
       haben weniger Verwaltungsaufwand. Das Sozialamt kommt aber weiterhin für
       die Therapiekosten auf und zahlt den Kassen zudem eine Verwaltungsgebühr.
       Entsprechende Regelungen existieren bereits in Bremen und Hamburg sowie
       demnächst in Berlin und Nordrhein-Westfalen.
       
       ## Nur für akute Krankheiten
       
       Dagegen läuft die Unionsfraktion nun Sturm. „Der Attraktivitätsfaktor macht
       uns Sorgen“, sagte ein Sprecher der taz. Die elektronische Gesundheitskarte
       setze „falsche Anreize“. Wenn es dermaßen leicht sei, einen Arzt
       aufzusuchen, dann kämen womöglich noch mehr Flüchtlinge – einfach weil sie
       auf eine gute medizinische Versorgung hofften. Ähnlich argumentierte der
       sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Wir haben zurzeit keinen
       Anlass, im Prinzip eine Gesundheitskarte zu fordern“, sagte er MDR Info.
       
       Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk,
       versuchte die Brisanz des Gesetzentwurfs unterdessen herunterzuspielen: „Es
       ist keinesfalls vorgesehen, die Gesundheitskarte in den ersten 15 Monaten
       verpflichtend einzuführen“, sagte sie der taz. „Es soll dort, wo die Länder
       und Kommunen dieses als Verwaltungsvereinfachung in Anspruch nehmen wollen,
       erleichtert werden. Möglich ist das nach aktueller Rechtslage bereits
       heute.“
       
       Aus Regierungskreisen hieß es am Mittwoch, neben der Gesundheitskarte solle
       es weitere Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
       geben: Erstens solle der Impfschutz ausgeweitet werden, zweitens solle es
       mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze für Kriegstraumatisierte geben
       und drittens auch „medizinisches Personal unter den Flüchtlingen“ dazu
       herangezogen werden, bei der medizinischen Versorgung zu helfen.
       
       Nichts ändern soll sich dagegen an der umstrittenen Praxis, wonach
       Asylbewerber nur Zugang zur medizinischen Akutversorung haben. Die
       Behandlung chronischer Krankheiten soll ihnen weiterhin versagt bleiben. In
       diesem Punkt zumindest ist die Union sich einig.
       
       24 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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